Liebe Andrea,
wenn in der Abmahnung, wie Du schreibst, "eigentlich jeglicher Bezug (fehlt), auf welchen Sachverhalt ich abgemahnt werde", ist das rein arbeitsrechtlich gesehen - vielleicht für Dich überraschend - nur von Vorteil!
Die Abmahnung soll für den Arbeitnehmer so etwas wie "der Schuss vor den Bug" sein, nach dem Motto, dass er im Wiederholungsfall mit ernsthaften Konsequenzen bis hin zur Kündigung zu rechnen habe. Daraus folgt aber arbeitsrechtlich auch, dass in der Abmahnung das behauptete Fehlverhalten so konkret beschrieben werden muss, dass dem Arbeitnehmer aus der Abmahnung ersichtlich wird, welches Verhalten denn genau beanstandet wird. Denn nur dann kann die Abmahnung ihre Warnfunktion erfüllen, die ja gleichgelagertes -angebliches - Fehlverhalten für die Zukunft gerade vermeiden soll.
Nun muss man aber auch wissen, dass die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung unsubstantiierte Abmahnungen für unwirksam und wirkungslos hält (Beispiel: Sie kommen häufig zu spät, Sie sind oft unhöflich...).
Wenn Deine Abmahnung einen solchen Mangel (fehlende Substanz des Vorwurfs) enthält, wäre sie unwirksam und m.E. wäre es ein taktischer Fehler, den Arbeitgeber darauf aufmerksam zu machen. Denn dann könnte er seine unwirksame Abmahnung noch nachbessern und noch eine wirksame nachschieben. Da halte ich es aus taktischen Gründen für besser, den Arbeitgeber in dem Glauben zu lassen, er hätte wirksam abgemahnt. Die Abmahnung spielt jedenfalls erst dann eine Rolle, wenn der Arbeitgeber eine künftige Beendigungskündigung auch auf diese Abmahnung stützt. Dann wäre es immer noch Zeit, auf die Unwirksamkeit der jetzt erhaltenen Abmahnung hinzuweisen. Deshalb möchte ich aus der Ferne und völlig unverbindlich die Empfehlung geben, die Abmahnung vorerst auf sich beruhen zu lassen, unabhängig davon, wie die Stellungnahme der MAV ausfällt.
Nun gut, Du hast die SMS in Deiner Freizeit verfasst, - aber wahrscheinlich doch mit dienstlichem Bezug (Fahrrad)?
Liebe Andrea, ich denke Deine Sorgen und Nöte schon verstanden zu haben und bitte höflichst um Nachsicht, falls meine vorstehenden Zeilen etwas kaltherzig wirken. Ich habe mich dort bewusst auf den juristischen Aspekt der aktuellen Abmahnung beschränkt. Deine komplette Leidensgeschichte habe ich noch nicht sorgfältig nachlesen können.
Du bist dankbar uns gefunden zu haben? Wir sind dankbar, dass Du uns gefunden hast!
Und dann abschließend eine Bitte: wie dürfen wir Dich anreden? Andrea oder Fiedje?
LG
Achim