Mobbing von Pfarrer und Kitaleitung (Neu Neu)

#1 von Sunny , 02.10.2020 22:02

Hallo

Ist es möglich den letzten Beitrag zu löschen? Ich habe nochmal alles komprimiert geschrieben. Sachlich, Chronologisch, mit so wenig Emotionen wie möglich. Es ist wichtig, da ich Interessierte, die meine Geschichte erfahren wollen an diese Seite verlinke.
Vorgeschichte
Ich begann meine Arbeit im Januar 2014 in einer evangelischen Kindertageseinrichtung. Andere Mitarbeiter (Nachbarn/Eltern) als auch ich hatten Probleme mit der Kindergartenleitung Frau Wie..
Sie hatte Wutausbrüche, drohte mit Kündigungen und Gehaltskürzungen. Auch die Kinder litten unter den Wutausbrüchen. Es gab Gespräche mit dem Pfarrer, der jedoch Teammitglieder aus nicht nachvollziehbaren Gründen kündigte statt die Kindergartenleitung zu ermahnen.

Die Probleme zwischen Frau Wie. und mir waren jedoch nur von kurzer Dauer. Wenige Wochen nach meinem Start durfte ich aufgrund von Personalmangel in eine andere Einrichtung wechseln. Dort habe ich mich sehr wohl gefühlt. Nachdem ich von Eskalationen in der Stammeinrichtung erfahren habe (Drohungen/Kündigung einer alleinerziehenden jungen Mutter) habe ich meine Kolleginnen gefragt, ob sie was dagegen hätten, wenn ich dauerhaft bei ihnen arbeiten würde. Da Frau Wie. auch schon bei ihnen bekannt gewesen ist, haben sie sofort zugestimmt. Sie wussten, dass der Grund in Frau Wie. liegt ohne das ich ihn benannt habe. Ich habe den Pfarrer anschließend um dauerhaften Wechsel gebeten. Zwei Wochen später wurde mir während der Probezeit gekündigt.
Der Pfarrer stand sehr in der Kritik. Frau Wie. hatte wohl mit mehreren Personen Konflikte - Eltern/Nachbarn und Team. Elternbeiräte kündigten mit sofortiger Wirkung nachdem sie von den Missständen erfahren haben. Keiner konnte verstehen, dass der Pfarrer trotz Beschwerden von mehreren Seiten so extrem hinter der Leitung stand.
Letztendlich habe ich ein Kündigungsgespräch mit Zeugen und Leitungen organisiert, welches nochmal deutlich gemacht hat, dass die Leitung die Kündigung aus niederträchtigen Gründen initiiert und einen abstoßenden Charakter hat. Während die Leitung aus anderem Hause keinen einzigen Kündigungsgrund benennen konnte.
Das Gespräch hat mich sehr befriedigt und ich konnte abschließen und mich auf eine neue Bewerbungsphase einstellen, da Sachverhalte geklärt worden sind. Zum Beispiel wurde ich unter Drohung einer Kündigung gezwungen eine Ermahnung zu unterschreiben. Die Vorwürfe die zur Ermahnung geführt haben, haben sich als nicht haltbar erwiesen, ebenso wie andere Kündigungsgründe.
Frau Wie. jedoch stand der Zorn auf mich nahezu im Gesicht geschrieben, da das Gespräch für sie sehr peinlich gewesen ist und ich eben auch Eltern und Erzieher auf das Unrecht aufmerksam gemacht habe.

Leider hat sich niemand getraut mit dem Pfarrer zu sprechen. Aus Konflikten, die der Pfarrer einige Wochen zuvor mit der Gesamtleitungen hatte, wusste jeder, dass er mit einem Anwalt für Strafrecht befreundet ist, der auch im Kirchengemeinderat aktiv gewesen ist und der den Pfarrer bei Problemen auch unterstützt. Ich vermute, dass die Hemmungen mit dem Pfarrer zu sprechen aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen bestanden haben. Vielleicht aber auch deswegen, weil es für jeden der offen Missstände angesprochen hat Kündigungen gegeben hat.

Anzeige und Strafbefehl
Juni/Juli: 2014
Ich bekomme eine Anzeige. Ich hätte Frau Wie. im Kindergarten telefonisch bedroht und beleidigt (Morddrohung). Mit schlecht verstellter Stimme. Sie hätte mich sicher erkannt. Für mich würde sprechen, dass ich mich beim Drohanruf nicht vorgestellt und verabschiedet habe. Diese falsche Anschuldigung wird auch öffentlich gemacht und ich werde durch ein Hausverbot vorverurteilt.
Ich finde über aufwändige Recherchen heraus, dass ich an diesem Tag mit einer Bekannten im Hallenbad verabredet gewesen bin und wir sogar zum angeblichen Tatzeitpunkt telefoniert haben. Leider mit unterdrückter Nummer. Aber die Verabredung vom Vortag ist noch im Smartphone der Bekannten gespeichert. Und der Anruf als solcher selbst. Ich hole zusätzlich eine Bescheinigung vom Leuze ein. In dieser steht, dass ich mich an die diensthabenden Mitarbeiter an diesem besagten Tag und um diese Uhrzeit erinnern kann. Aber auch nur, weil mich einer der Mitarbeiter beim Telefonat mit der Bekannten im Saunabereich gesehen und darauf aufmerksam gemacht hat, dass es verboten sei zu telefonieren.

September 2014: Strafbefehl
Ich mache eine Gegenanzeige wegen Verleumdung
Meine Anzeige wird abgewiesen mit der Begründung, dass Frau Wie. sich SICHER sei meine Stimme erkannt zu haben. Deswegen wird der Anzeige von Wie. stattgegeben. Ich muss eine Strafe wegen Beleidigung und Bedrohung zahlen. 600 Euro oder vor Gericht.
Der Richter der diese Entscheidung getroffen hat übernimmt später auch den Vorsitz im Gericht!

Nach dem Strafbefehl, September 2014

Anwalt A: Herr Schnutzwutz
Am 29.09.14 fordert Herr Schnutzwutz die Akten bei der Staatsanwaltschaft und erhebt Einspruch gegen den Strafbefehl vom 25.09.14. Er verspricht mir sich unaufgefordert zu melden, sobald er die Akten hat.
Ich muss währenddessen die Bekannte, mit der ich im Hallenbad telefoniert habe ausfindig machen. Sie hat sich ein neues Leben aufgebaut und mit alten Freunden und Bekannten den Kontakt abgebrochen.
Es gelingt mir sie ausfindig zu machen und ich werfe dem Anwalt Informationen in den Briefkasten ein. Zu diesem Zeitpunkt hat meine Bekannte auch schon bei der Polizei ausgesagt. Ich informiere meinen Anwalt u.a. über meine Vermutung, dass Frau Wie. im Falle einer Gerichtsverhandlung durch den Anwaltsfreund des Herrn Pfarrer vertreten werden könnte.
Am 07.10.14: bekommt Herr Schnutzwutz die Akten und sendet sie
Am 09.10.14: sendet Herr Schnutzwutz die Akten wieder zurück
Am 18.10.14: frage ich in einer E-Mail nach dem Stand der Dinge und frage wie lange es dauert bis ein Anwalt die Akten bekommt!
Am 20.10.14 teilt Herr Schnutzwutz dem Amtsgericht und mir mit, dass sein Mandat beendet ist
Am 21.10.14 bekomme ich eine Einladung vom Amtsgericht. Die Verhandlung findet am 05.11.14 statt. (Der Termin hat sich immer wieder verschoben bis März 15 – von der Anzeige bis zum Gerichtstermin vergingen ca. 6 Monate. Eine qualvolle Zeit, wenn man unschuldig vor Gericht muss und der Ausgang ungewiss ist)
22.10.14/23.10.14 Ich fahre in die Kanzlei Schnutzwutz. Mir wird der Blick in die Unterlagen, die meinen Fall betreffen von den Sekretärinnen verwehrt. Meine Frage, ob die Akten schon angekommen seien wird verneint.

An dieser Stelle hatte ich ein ungutes Gefühl, mein Leben wurde zum Albtraum. Nicht nur hatte ich täglich Angst um meinen Ruf und meine berufliche Existenz. Nein, ich hatte Angst eventuell unschuldig ins Gefängnis zu müssen. Denn ich hätte keine ungerechte Strafe freiwillig bezahlt. 24 Stunden am Tag bis zum Prozess im Frühjahr 2015 waren ein zermürbender Albtraum zumal die Situation für mich schlimmer wurde. Bis heute bin ich dadurch gesundheitlich und beruflich am Ende.

Anwaltskanzlei: Lutzi und Putzi

Alfons Lutzi
Ich suche einen neuen Anwalt. Er scheint kompetent zu sein und möchte wissen, bei welchem Anwalt ich vorher gewesen bin. Aus gesundheitlichen Gründen findet kein zweites Gespräch statt. Er gibt er sein Mandat an seinen Zwillingsbruder weiter.
Holger Lutzi
Beantwortet E-Mails nicht und lädt keine Zeugen – Zeugen, die zumindest bezeugen könnten, dass Frau Wie. eine notorische Lügnerin und rachsüchtig ist sowie einen schlechten Charakter hat. Wir geben ihm 12 Argumente, die für meine Unschuld sprechen.

(Weder Staatsanwaltschaft, Richter noch Anwälte lassen den Anruf zurückverfolgen. Ich selber habe leider keine Informationen bekommen!)

Frühjahr 2015 Verhandlungstag mit Holger Lutzi
Am Verhandlungstag erscheint Herr Lutzi zu spät zur bereits laufenden Gerichtsverhandlung, schaut für den Bruchteil einer Sekunde in den Gerichtssaal und geht wieder vor die Tür. Laut Bekanntem, der auf ihn gewartet hat, beginnt Herr Lutzi Aushänge zu lesen. Im Gerichtssaal verstehe ich nicht, warum der Richter ihn nicht rein ruft. Beide hatten Augenkontakt. Mein Bekannter spricht Herrn Lutzi an, er möge zu seiner Verhandlung gehen. Herr Lutzi behauptet, er hätte mich nicht erkannt. (Warum hat er sich nicht nach seiner Verhandlung erkundigt, stattdessen Aushänge gelesen? Warum kam er nicht einfach in diese öffentliche Verhandlung rein? Wenn die Verhandlung nicht abgesagt worden ist und ich nicht im Wartebereich gewesen bin – dann muss ich logischerweise im Gerichtssaal sitzen!). Frau Wie. lügt im Gericht. Mein Anwalt reagiert nicht trotz Argumentenliste. Ich frage mich, warum der Richter mich nicht aussprechen lässt und keine kritischen Fragen stellt. Die Anzeige selber beinhaltet bereits Aussagen, die zumindest mich zu kritischen Nachfragen provozieren würden. Herr Lutzi schweigt fast die ganze Verhandlung, während mir? zur Wahl gestellt Anmerkungen und Fragen an Frau Wie. zu stellen. Ich fühle mich wie mein eigener Anwalt. Frau Wie. spricht von weiteren noch heftigeren Drohanrufen, die sie nicht zur Anzeige gebracht hat. Bis heute weiß ich nicht wann diese stattgefunden haben sollen. Der Richter entscheidet sich für eine Verfahrenseinstellung nach Paragraph 153. Dem muss ich als Beschuldigte zustimmen. Bevor ich mit meinem Anwalt zur Entscheidungsfindung vor die Tür gehe wirft der Richter nochmal die Idee in den Raum mich eventuell doch mit einem Spendengeld von 100 Euro an die evangelische Kirche zu bestrafen. Ob er von meiner Unschuld nicht überzeugt war? Der Richter ist Christ und in einem ev. Kirchengemeinderat aktiv. Vielleicht hat er auch einfach nur an die sozialen Projekte der evangelischen Kirche laut gedacht. Hier habe ich meinen Anwalt zum ersten Mal reden mit erhobenem Ton gehört: „So was habe ich in 30 Berufsjahren noch niemals erlebt! Es ist lächerlich!“. Anschließend geht er mit mir vor die Tür und rät mir ohne mir in die Augen zu sehen zur Verfahrenseinstellung – was einem Freispruch gleichkommen täte. Aus Angst vor einer unrechten Strafe in Form einer Spende stimme ich der Einstellung des Verfahrens zu. Das Ergebnis: Das Verfahren wird ohne Auflagen eingestellt. Für einen Straftäter ein Gewinn – für einen Unschuldigen ein Freispruch 2. Klasse. Später habe ich erfahren, dass ich mich juristisch durch diese Entscheidung nicht mehr wehren kann.

Für Frau Wie. (als auch den Pfarrer) war die Verhandlung dagegen ein Gewinn. Schließlich hätte die Wahrheit unschöne Auswirkungen nach der Vorgeschichte.

Am Tag nach der Verhandlung lese ich die Akten privat im Amtsgericht. Dort fällt mir ein Schreiben von Herrn Lutzi an die Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaft auf - lange vor Mandatsniederlegung. In diesem Schreiben schickt er die Akten dankend an die Staatsanwaltschaft zurück. Plötzlich kommt der Richter rein. „Seien Sie froh über die gnädige Staatsanwältin. Ich hätte Sie hart bestraft!“ Ich verlasse schockiert den Raum.

Nach der Verhandlung
"Klärendes Gespräch" im Dezember 2017
Ich setze ein Gespräch mit Herr Pfarrer durch seinen Vorgesetzten durch. Dieses Gespräch möchte ich dazu nutzen die Kitaleitung auf ihre widersprüchlichen Aussagen und Lügen anzusprechen. Der Vorgesetzte Dr. Dekan stimmt zögerlich zu und zieht im Gegensatz zu vielen anderen Personen das Fazit einer Verschwörungstheorie. Mir wird erlaubt ein Gesprächsbeistand einzuladen. Herr M. möchte mir helfen. Er bittet Herrn Pfarrer, die Kindergartenleitung zum Gespräch hinzu zu ziehen – schließlich kann Klärung ohne die Hauptperson nicht stattfinden. Herr Pfarrer verbietet Herr M. am Gespräch teilzunehmen, da dieser die Anwesenheit der Leitung erbittet. Die Leitung wird mit Zustimmung des Vorgesetzten nicht hinzugezogen. Warum kann man nicht zusammen an einem Tisch sitzen? Ich hätte die Leitung zu gerne zu ihren Lügen befragt.
Ich suche Kontakt zum Weißen Ring. Frau K. vom WR darf mich unterstützen. Allerdings wird die Leitung nach wie vor nicht dabei sein.

Februar 2018: Das Gespräch: Teilnehmer: Herr Pfarrer/ Frau H. (Mitglied des Kindergartenausschusses im KGR)/ Frau K. vom Weißen Ring/ meine Mutter/ ich:
Im Gespräch behauptet Herr Pfarrer , er hätte Frau Wie. aufgefordert Anzeige gegen Unbekannt zu machen. Er hätte von nichts gewusst. Ihm sei alles neu. Für ihn sei alles entsetzlich. Wie kann das sein, wenn Frau Wie. sich sicher gewesen war, dass ich die Drohanruferin gewesen bin? Wie konnte er ihr zu einer Anzeige gegen Unbekannt raten? Wie kann er als Arbeitgeber von nichts wissen? Laut seinen Aussagen sollte der Vorfall nicht folgenlos bleiben, aber ich müsse ihm die Gerichtsprotokolle besorgen, sonst wird nichts getan... (letztendlich war dieses Gespräch ergebnislos!)

Herr Pfarrer verweigert öffentlich eine Richtigstellung zu schreiben. Nämlich, dass ich unschuldig beschuldigt worden bin und keinen Drohanruf betätigt habe.
Am Tag nach dem Gespräch schreibt mir Frau H. Vom Kindergartenausschuss eine lange Email, in der sie sich entschuldigt. Der Kindergartenausschuss hätte die Lage falsch eingeschätzt. Auch sie fordert nochmal die Gerichtsprotokolle.

Anwalt Hugo Wald: Februar – April 2018
Herr Wald bezeichnet sich als Fachanwalt für Opferrecht.
Er kennt die Vorgeschichte und spricht von einer „Sauerei“ als er das Entschuldigungsschreiben der Frau H. liest. Ich informiere ihn, dass ich gerichtlich erst mal nichts unternehmen möchte aber sehr dringend!!! die Akten brauche. Ich unterschreibe eine Vollmacht, damit er die Akten anfordert.

Nach mehreren Wochen frage ich nach den Akten. Während eine Sekretärin am Telefon behauptet die Akten seien noch nicht gekommen, konstatiert eine zweite Herr Wald hätte sie wieder der Staatsanwaltschaft zurück geschickt. Auf eine persönliche E-Mail teilt mir Herr Wald folgendes mit:

Sehr geehrte Frau X,
ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 24.4.2018. Bei unserer letzten Besprechung hatten Sie mir aber mitgeteilt, dass Sie die Angelegenheit gegen Frau Wie. nicht mehr weiterführen wollen und ich die Sache abschließen möge.Meine Kosten habe ich zwischenzeitlich über den mir vom Weissen Ring zugegangenen Beratungsscheck abgerechnet.Wenn ich jetzt trotzdem weiter in dieser Sache für Sie tätig sein soll, würden natürlich weitere Gebühren anfallen, die mit dem Beratungsscheckbetrag nicht abgegolten sind, sodass weitere Gebühren von Ihnen zu übernehmen wären Ich bitte deshalb um Mitteilung, was ich in dieser Sache weiter unternehmen soll, nachdem ja das gegen Sie eingeleitete Ermittlungsverfahren bereits im Frühjahr 2015 rechtskräftig abgeschlossen war.
 Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt

Wenn ich Herrn Wald bei der Besprechung gebeten hätte den Fall abzuschließen, hätte ich ihm keine Vollmacht erst unterschrieben die Gerichtsakten überhaupt anzufordern!!!

Ich bitte durch mehrere E-Mails sowie einem Einschreiben um die Akten. Ich bekomme keine Antwort. Ich wende mich an die Staatsanwaltschaft und bitte um die Gerichtsakte. Zwei Tage später bekomme ich die Unterlagen unvollständig kopiert (oder ist einfach falsch nummeriert worden?) von Herrn Wald geschickt. Ohne Rechnung. Wenn vier Anwälte sich auf skurrile Art zurück ziehen drängt sich mir die Bitte um Klärung auf, ob die Vorgehensweise rechtmäßig gewesen ist. Vielleicht ist alles nur ein Missverständnis.
Vielleicht war Herr Wald in einem Interessenskonflikt . Er hat sich kurz vor Mandatübernahme einer Kanzlei angeschlossen.
Einer der Kollegen Herr Rutti ist mit Hans Rutti ehemaliger Dekan in XY verwandt. Ein weiterer Kollege von Herr Wald trägt den seltenen Namen Muntipunti. Zwei Kinder Namens „Muntipunti“ wurden vom Pfarrer in meinem Fall konfirmiert was auf eine Verwandtschaft schließen lässt. Auch ein dritter Anwalt in dieser Kanzlei steht in engem Verhältnis mit der evangelischen Kirche.

Eine Bekannte von mir schließt einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Verhalten von Herrn Wald und dieser Konstellation nicht aus bzw. fragt nach einem möglichen Interessenskonflikt. Ich möchte mir hier kein Urteil anmaßen. Trotzdem wirft die Vorgehensweise von Herrn Wald viele Fragen auf zumal meine Opferhilfe des Weißen Rings seit Jahren mit ihm arbeitet und verblüfft war, da sie ihn noch niemals so erlebt hat.

April 2018
Während ich um die Akten kämpfe, schreibt der Dekan (Vorgesetzte des Herr Pfarrer). Sein Statement über das man nur den Kopf schütteln kann. Zum Glück kann ich inzwischen durch die Akten seine Aussagen widerlegen.

September 2018
Nach dem „klärenden“ Gespräch bittet Herr Pfarrer meine Opferhilfe um eine E-Mail. Sie soll ihm mitteilen, welche Erwartungen sie an ihn habe. Sie schreibt ihm, dass eine Entschuldigung wegen falscher Verdächtigung seitens Herr Pfarrer. und Kindergartenausschuss nicht aus reichend sei und versucht ihm nochmal deutlich zu machen was man mir angetan hat. Frau Wie. müsse sich entschuldigen. Herr Pfarrer reagiert nicht auf die Email. In einem Telefonat wurde ihr gegenüber geäußert, dass sich Frau Wie. niemals entschuldigen wird. Indirekt hat er mir nahe gelegt nicht öffentlich über meine Unschuld und das Geschehnis zu sprechen. Regelmäßig werden wohl Foren überprüft, ob ich mich mit Äußerungen strafbar mache.

Mai/Juni 2020:
Vor ca. einem Jahr hat mir eine Pfarrerin eine Entschädigungszahlung vorgeschlagen. Nach vertrösten und verschieben, habe ich ihre Hilfe abgelehnt. Vor allem gab es Äußerungen, die mich bewogen haben mich von der Dame zurück zu ziehen statt ihr weiter mein Vertrauen zu schenken.Übrig blieb eine Schweigeverpflichtung, die ich juristisch eigentlich gar nicht habe.

Neuste Erkenntnisse
Vor einigen Monaten habe ich den Hinweis bekommen, dass es gar keinen Drohanruf gab. Anscheinend hat jemand im Kindergarten angerufen und den Kindergarten wegen der Missstände lediglich als Schandfleck bezeichnet. Ich musste dafür wohl als Sündenbock herhalten.
Bis heute hat sich die Staatsanwaltschaft nicht um die neusten Erkenntnisse gekümmert.

Sunny  
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