Es wäre schön, wenn es "nur" Mobbing gewesen wäre!!!!

#1 von Sunny , 23.03.2021 20:43

Information für die Davidler: Da ich verschiedenen, interessierten Adressaten grundsätzlich einen Link zu meinem Schicksal gebe muss ich immer mal wieder eine aktualisierte Fassung neu posten. Ich denke aber, dass diese Fassung ziemlich lange bestehen bleibt, wenn nicht die Endfassung ist, weil alle Möglichkeiten für mich ausgeschöpft sind. Im Unterschied zu meiner allerersten Fassung habe ich jedoch viel gekürzt. Alles emotionale rausgelassen. Datumangaben eingefügt. Das "Spiel", welches gespielt worden ist, müsste jetzt durchschaubarer denn je sein.

Deutschland/Baden-Württemberg/Evangelische Kirche

Sehr geehrte LeserInnen

Dritte, denen ich von meinem Schicksal erzähle sind fassungslos. „Wie bringt es ein intelligenter, empathischer Richter (der auch noch engagierter Christ ist!), der jeden Tag mit dem Leid von Opfern konfrontiert ist fertig, einen unschuldigen Menschen bewusst und vorsätzlich bis fast zum Suizid zu quälen, indem er die falsche Seite unterstützt?“ Diese Frage hat sich eine Frau gestellt, mit der ich bei einem Spaziergang ins Gespräch kam.

Der Kommentar eines Mannes: „Wie kann Deutschland mit dem Finger auf andere Länder zeigen und ihnen Missachtung von Menschenrechten vorwerfen, wenn so ein Verbrechen an der Menschlichkeit im eigenen Land nicht verfolgt wird!“

Eine Bekannte schrieb: „Es liest sich wie ein übles, abgekartertes Schauspiel!“

Dies sind die Schlussfolgerungen Dritter. Ich möchte zum Selbstschutz möglichst weder eigene Vermutungen, Unterstellungen noch Urteile anstellen und überlasse Ihnen sich ein Bild vom Geschehen zu machen und zu urteilen. Ich stelle aber Fragen, die sich aus dem Geschehen für mich ergeben. Dazu habe ich auch das Recht. Ich empfinde eine moralische Verantwortung an die Öffentlichkeit zu gehen. Ich werde zu meiner Sicherheit Namen der Täter anonymisieren und auch ich möchte aus Angst zunächst anonym bleiben. Sie können aber Kontakt mit mir aufnehmen über meine E-Mail-Adresse: sami21071979@web.de. Ich ziehe es in Erwägung meine Anonymität bei Vertrauen und Hilfe aufzugeben.
Meine Darstellung ist lang. Aber nur mit Hilfe der Vorgeschichte können Sie meines Erachtens nach die Gesamtsituation nachvollziehen.

Januar 2014 – Mai 2014: Vorgeschichte

Ich begann meine Arbeit im Januar 2014 als Kindheitspädagogin in einer evangelischen Kindertageseinrichtung in der Region Stuttgart. Andere MitarbeiterInnen, NachbarInnen, Eltern als auch ich hatten diverse Probleme mit der Kindergartenleitung Frau S., die oft Wutausbrüche hatte.

Die Probleme zwischen Frau S. und mir waren jedoch nur von kurzer Dauer. Wenige Wochen nach meinem Start durfte ich aufgrund von Personalmangel in eine andere Einrichtung des Trägers wechseln. Dort habe ich mich sehr wohl gefühlt. Es war eine Zusammenarbeit mit Wertschätzung und Respekt zueinander. Nachdem ich von Eskalationen in meiner „Stammeinrichtung“ zwischen Frau S. und dem Team erfuhr (Drohungen/Kündigungen), habe ich den Pfarrer nach Rücksprache und mit meinen neuen Kolleginnen um einen dauerhaften Wechsel gebeten. Mir wurde jedoch im Rahmen der Probezeit gekündigt.
Frau S. als auch der Pfarrer standen daraufhin bei Eltern und MitarbeiterInnen sehr in Kritik. Elternbeiräte kündigten sogar mit sofortiger Wirkung ihr Amt nachdem sie von den Misständen erfuhren, zumal diese Elternbeiräte selbst Konflikte mit Frau S. hatten. Keiner konnte verstehen, dass der Pfarrer trotz etlicher Beschwerden von mehreren Seiten so extrem hinter der Leitung stand und ihr sogar die Möglichkeit gab eine Kündigung in anderem Hause zu erwirken.
Schließlich habe ich ein Kündigungsgespräch mit Zeugen und Leitungen organisiert, welches nochmal deutlich gemacht hat, dass Frau S. die Kündigung aus niederträchtigen Gründen initiierte. Während die Leitung aus „gutem Hause“ keinen einzigen Kündigungsgrund benennen konnte, gab es etliche Vorwürfe durch Frau S., die ich jedoch alle widerlegen konnte. Letztendlich habe ich mir gewünscht, dass der Pfarrer mit den neuen Erkenntnissen so handelt, wie man es von einem Pfarrer eben erwarten kann. Aber innerlich wusste ich, dass die Kündigung bestehen bleiben wird und habe mich deshalb auch damit abgefunden. Das Gespräch hat mich nicht zuletzt sehr befriedigt und ich konnte abschließen – mich auf eine neue Bewerbungsphase einstellen. Frau S. jedoch stand der Zorn auf mich während des Kündigungsgespräches nahezu im Gesicht geschrieben, da das Gespräch für sie sehr peinlich gewesen sein muss – nachdem, wie bereits erwähnt, Eltern und Erzieher auf die Ungerechtigkeiten reagierten, haben sich nun auch „fremde Zeugen“ ein Bild von ihrem Charakter gemacht, der sehr negativ bewertet worden ist.
Leider hat sich niemand getraut mit dem Pfarrer zu sprechen. Jeder wusste, dass er mit einem Anwalt für Strafrecht ( Herr P. O. K.) befreundet ist , der auch im Kirchengemeinderat/ Kindergartenausschuss aktiv gewesen ist. Ich glaube, dass die Hemmungen mit dem Pfarrer zu sprechen - Gegenmeinung zu äußern – aus Angst vor möglichen rechtlichen Konsequenzen bestanden haben.

Juni/Juli 2014: Nach meiner Kündigung: Anzeige und Strafbefehl:
Während meiner Bewerbungsphase bekam ich eine Anzeige wegen einem angeblichen Drohanruf gegenüber Frau S. in den Kindergarten (telefonische Morddrohung). Diese (falsche) Anschuldigung wurde auch vor allen Eltern gemacht und ich wurde durch ein Hausverbot öffentlich vorverurteilt. Da ich den Anruf nicht getätigt habe und in diesem Vorwurf einen Racheakt der Frau S. Vermutet habe, setzte ich mir zum Ziel nicht nur meine Unschuld zu beweisen, sondern auch die Lüge aufzudecken. Ich fand über aufwändige Recherchen heraus, dass ich an diesem Tag mit einer Bekannten im Leuze (Hallenbad) verabredet gewesen bin und wir sogar zum angeblichen Tatzeitpunkt telefoniert haben, da sie zur verabredeten Zeit nicht erschienen ist. Aber die Verabredung vom Vortag sowie der Anruf selber waren noch im Smartphone der Bekannten gespeichert. Ich hatte zusätzlich eine Bescheinigung vom Leuze. In dieser steht, dass ich mich an die diensthabenden Mitarbeiter an diesem besagten Tag zur Tatzeit erinnern kann. Aber auch nur, weil mich einer der Mitarbeiter beim Telefonat mit der Bekannten im Saunabereich gesehen und darauf aufmerksam gemacht hat, dass es verboten sei in diesem Bereich zu telefonieren. Der Mitarbeiter ist dunkelhäutig, deshalb konnte ich mich auch nach mehreren Monaten noch an ihn erinnern.

September 2014: Strafbefehl
Nach meinen Erkenntnissen machte ich eine Gegenanzeige wegen Verleumdung Meine Anzeige wurde jedoch abgewiesen mit der Begründung, dass Frau S. sich SICHER sei meine Stimme erkannt zu haben. Deswegen wurde der Anzeige von S. stattgegeben. Ich wurde zu einer Strafe wegen Beleidigung und Bedrohung zu 600 Euro verurteilt oder musste mich vor Gericht wehren!
Der Richter, Kuno Kunz, der die Entscheidung über die Geldstrafe am Amtsgericht getroffen hat, übernahm später auch den Vorsitz im Gericht! Ich glaube, das bedeutet, dass NUR die Staatsanwaltschaft UND Herr Kunz, immer informiert gewesen sein konnten, von welchem Anwalt ich aktuell vertreten werde!!!!!! Ich hatte etwas Angst vor einer Gerichtsverhandlung, da ich wusste, dass Herr Kunz in einem evangelischen Kirchengemeinderat aktiv gewesen ist, er wahrscheinlich zumindest über Verhandlungen Herr P.O.K. kennt, vielleicht sogar über kirchliche Aktivitäten auch den Pfarrer, und möglicherweise eher zum Wohl der Kirche orientiert handeln könnte. Denn auch wenn die Kitaleitung mich angezeigt hat, so war indirekt auch die Kirche mitbeteiligt. Denn die Wahrheit hätte natürlich auch Folgen für den Ruf des in Kritik stehenden Pfarrers und die Kirche. Wahrscheinlich ein unsinniger Gedanke. Aber als unschuldig Beschuldigte in einer solchen Stresssituation stellt man sich viele Fragen, hat Bedenken und Ängste. Ich entschied mich deshalb mich meiner Ängste nicht zu ergeben und mich vor Gericht zu wehren.

September 2014: Nach dem Strafbefehl: Anwaltskanzlei Paul
Am 29.09.14 forderte Herr Paul die Akten bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und erhob Einspruch gegen den Strafbefehl vom 25.09.14. Er versprach mir sich unaufgefordert zu melden, sobald er die Akten hat.
Ich musste währenddessen die Bekannte, mit der ich im Hallenbad telefoniert habe ausfindig machen. Sie hatte sich ein neues Leben aufgebaut und mit alten Freunden und Bekannten den Kontakt abgebrochen. Es gelang mir sie ausfindig zu machen und ich warf dem Anwalt Informationen in den Briefkasten ein. Zu diesem Zeitpunkt hat meine Bekannte auch schon bei der Polizei ausgesagt.
Am 07.10.14: bekam Herr Paul die Akten und sand sie
am 09.10.14: der Staatsanwaltschaft wieder zurück.
Am 18.10.14: fragte ich in einer E-Mail nach dem Stand der Dinge und wie lange es dauert bis ein Anwalt die Akten bekommt!
Am 20.10.14 teilte Herr Paul dem Amtsgericht und mir mit, dass sein Mandat beendet sei
Am 21.10.14 bekomme ich eine Einladung vom Amtsgericht. Die Verhandlung findet am 05.11.14 statt. (Der Termin hat sich immer wieder verschoben bis März 15 – von der Anzeige bis zum Gerichtstermin vergingen ca. 9 Monate. Eine qualvolle Zeit, wenn man unschuldig vor Gericht muss und der Ausgang trotz Unschuld ungewiss ist.
22.10.14/23.10.14 fuhren wir in die Kanzlei Paul. Wir musste in einem Wartezimmer warten. Als die Sekretärinnen merkten, dass ich die Situation verfolge, wurde die Tür geschlossen. Mir wurde schließlich der Blick in meinen vom Anwalt angelegten Ordner mit Informationen die meinen Fall betreffen verwehrt. Meine Frage, ob die Akten schon angekommen seien wurde verneint.
An dieser Stelle bekam ich ein ungutes Gefühl, mein Leben wurde zum Albtraum. Nicht nur hatte ich täglich Angst um meinen Ruf und meine berufliche Existenz. Nein, ich hatte Angst eventuell unschuldig ins Gefängnis zu müssen. Denn ich hätte keine ungerechte Strafe freiwillig bezahlt. 24 Stunden am Tag bis zum Prozess im Frühjahr 2015 waren ein zermürbender Albtraum zumal die Situation für mich schlimmer wurde...... Bis heute bin ich dadurch gesundheitlich und beruflich am Ende. Mehrfach habe ich in den 9 Monaten an Suizid gedacht, um der psychischen und seelischen Misshandlung und der Hilflosigkeit zu entgehen.

Anwaltskanzlei: Seeger und Leber
Herr B. Seeger: Mein neuer Anwalt schien kompetent zu sein. Er wollte wissen, bei welchem Anwalt ich vorher gewesen bin und hat die Verleumdung mit Witz kommentiert. Aus gesundheitlichen Gründen fand kein zweites Gespräch statt. Er gab sein Mandat an seinen Zwillingsbruder weiter.
Herr J. Seeger, Zwillingsbruder: Beantwortete E-Mails zum Teil nicht und lud keine von mir genannten Zeugen – Zeugen, die zumindest ihren Eindruck bezeugen könnten, nämlich dass Frau S. den Eindruck erweckt notorisch zu lügen und rachsüchtig zu sein. Meine Begleitung und ich erarbeiteten für Herrn Seeger 12 Argumente und haben jeden Punkt mit ihm besprochen. Meiner Meinung nach könnte sogar die Lüge damit aufgedeckt werden. → (Weder Staatsanwaltschaft, Richter noch Anwälte ließen den Anruf zurückverfolgen obwohl ich darum gebeten habe)
→ Herr Seeger hat die Gerichtsakten einbestellt. Meine Begleitung und ich haben die Akten gründlich gelesen. Ein wichtiges, vielsagendes Schreiben ist uns beiden jedoch nicht aufgefallen. Ob wir es übersehen haben? Ob es entfernt worden ist? Dieses Schreiben habe ich erst entdeckt, als ich die Akten am Tag nach der Gerichtsverhandlung im Amtsgericht gelesen habe. Auf das Schreiben komme ich an späterer Stelle noch zurück.

Frühjahr 2015: Verhandlungstag mit Herr Seeger
Am Verhandlungstag erschien Herr Seeger zu spät zur bereits laufenden Gerichtsverhandlung, schaute in den Gerichtssaal und ging wieder vor die Tür. Laut einem Bekannten, der auf ihn gewartet hat, begann Herr Seeger Aushänge zu lesen. Im Gerichtssaal verstand ich nicht, warum der Richter ihn nicht rein gerufen hat. Beide hatten wahrscheinlich Augenkontakt und wenn Zuschauer den Anwalt erkannt haben, wundere ich mich, dass ihn Herr Richter nicht erkannt und hereingerufen hat. Mein Bekannter sprach Herrn Seeger im Flur an, er möge zu seiner Verhandlung gehen. Herr Seeger behauptete, er hätte mich nicht erkannt und kam schließlich erneut in den Gerichtssaal. (Warum hat er sich nicht nach seiner Verhandlung erkundigt – stattdessen Aushänge gelesen? Warum kam er nicht einfach in diese öffentliche Verhandlung rein? Wenn die Verhandlung nicht abgesagt worden ist und ich nicht im Wartebereich gewesen bin – dann musste ich logischerweise im Gerichtssaal sitzen!).Wollte er nicht? Durfte er vielleicht nicht? Im Übrigen log Frau S. im Gericht. Mein Anwalt reagierte nicht, trotz intensiver Besprechung und der Argumentliste. In regelmäßigen Abständen fragte Herr Richter mich!, ob ich die Zeugin S. noch was fragen will. Ich kam mir vor wie mein eigener Anwalt. Ich verstand nicht, warum der Richter nicht auch Frau S. kritisch befragt hat. Die Anzeige selber beinhaltet bereits Aussagen, die zumindest mich zu kritischen Nachfragen provozieren würden. Herr Seeger schwieg fast die ganze Verhandlung. Frau S. sprach von weiteren noch heftigeren Drohanrufen, die sie nicht zur Anzeige gebracht hat. Warum? Angeblich hatte sie große Angst. Bis heute weiß ich nicht wann diese stattgefunden haben sollen. Gerne hätte ich geforscht was ich an diesen besagten Tagen getan habe. Richter Kunz entschied sich für eine Verfahrenseinstellung nach Paragraph 153. Dem musste ich als Beschuldigte zustimmen. Bevor ich mich mit meinem Anwalt zur Entscheidungsfindung vor die Tür begab, warf Herr Kunz nochmal die Idee in den Raum mich eventuell doch mit einem Spendengeld von 100 Euro an die EVA?? zu bestrafen. Ob er von meiner Unschuld nicht überzeugt war? Der Richter ist Christ und in einem ev. Kirchengemeinderat aktiv. Vielleicht hat er auch einfach nur an die sozialen Projekte der evangelischen Kirche gedacht? ALLE im Raum waren baff und ich meine auch im Gesicht der Oberstaatsanwältin Sprachlosigkeit erkannt zu haben. Eine Strafe wäre natürlich gut für das Bild in der bereits falsch informierten kirchlichen Gemeinde. Hier habe ich meinen Anwalt zum ersten Mal mit erhobenem Ton reden gehört: „So was habe ich in 30 Berufsjahren noch niemals erlebt! Es ist lächerlich!“. Es wirkte authentisch. Ob er da erst die Notwendigkeit sah einzugreifen? Ob er mich nicht vertreten durfte und deswegen angesichts der Androhung einer unfairen Spende geplatzt ist?? Anschließend ging er mit mir vor die Tür und riet mir zur Verfahrenseinstellung – was anscheinend einem Freispruch nahezu gleichkommen täte. Ich hatte das Gefühl, dass er mir dabei nicht in die Augen schauen konnte. Aus Angst vor einer unfairen Strafe in Form dieser Spende stimmte ich der Einstellung des Verfahrens zu. Die Idee des Richters wirkte auf mich nämlich sehr bedrohlich, so bedrohlich, um mich zu einer Entscheidung zu veranlassen, die ich niemals getroffen hätte unter anderen Bedingungen. Das Ergebnis: Das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt. Für einen Straftäter ein Gewinn – für einen Unschuldigen ein Freispruch 2. Klasse. Später habe ich erfahren, dass ich mich juristisch durch meine Entscheidung nicht mehr wehren kann.

Für Frau S. (als auch den Pfarrer und die evangelische Landeskirche) war die Verhandlung dagegen vermutlich ein Gewinn. Schließlich hätte die Wahrheit mit Sicherheit große Auswirkungen nicht nur für den Ruf der Kindergartenleitung – nein, auch für den Ruf des Pfarrers sowie wahrscheinlich auch für die evangelische Landeskirche.

Am Tag nach der Verhandlung las ich die Gerichtsakten privat im Amtsgericht. Dort fiel mir sofort und zum ersten Mal das bereits erwähnte Schreiben von Herrn Paul (Anwalt1) an die Staatsanwaltschaft auf. Lange vor Mandatsniederlegung schickte er (wie bereits erwähnt) die Akten dankend an die Staatsanwaltschaft zurück. Er hatte also die Akten bekommen mich aber nicht wie abgesprochen informiert. Plötzlich kam der Richter in den Raum und begrüßte mich mit einem Kommentar, der mich schockiert den Raum verlassen ließ. Leider habe ich mich „verscheuchen“ lassen, denn vielleicht hätte ich mehr interessante Dokumente gefunden, die mir in der Kanzlei Seeger& Leber nicht ins Auge gefallen sind. Ob der Richter wusste, dass ich Unterlagen finde die ich vorher nicht gefunden habe? Vielleicht nicht finden konnte? Ob er mich einfach nur nicht sehen wollte? War er einfach nur gestresst? → die nächsten Monate und Jahre bestanden für mich darin einen gerechteren Weg für mich zu finden und Tatsachen aufzuklären

Klärendes Gespräch im Dezember 2017
Zwei Jahre später, im Dezember 2017 setzte ich nach anderen vergeblichen Lösungswegen ein Gespräch mit Herr Pfarrer durch seinen Vorgesetzten durch. Der Vorgesetzte Dr. Dekan stimmte zögerlich zu und zog im Gegensatz zu vielen anderen Personen das Fazit einer Verschwörungstheorie (obwohl wir ihm lediglich den Verlauf erzählten ohne selber überhaupt ein Fazit gezogen zu haben). Dieses „klärende Gespräch“ wurde auf den 09.02.18 terminiert. Dieses Gespräch wollte ich dazu nutzen die Kitaleitung auf ihre widersprüchlichen Aussagen und Lügen anzusprechen. Mir wurde erlaubt ein Gesprächsbeistand einzuladen. Herr M. wollte mir helfen. Ein taffer Mann, der sich nichts aufbinden lässt! Er bat Herrn Pfarrer, die Kindergartenleitung zum Gespräch hinzu zu ziehen – schließlich konnte Klärung ohne die Hauptperson nicht stattfinden. Herr Pfarrer verbot deshalb Herr M. am Gespräch teilzunehmen, da dieser die Anwesenheit der Leitung erbittet hat. Die Leitung wurde mit Zustimmung des Dr. Dekan nicht hinzugezogen. Warum kann man nicht zusammen an einem Tisch sitzen? Ich hätte Frau S. gerne zu ihren Lügen befragt. Ich kontaktierte eine Opferhilfe. Sie durfte mich unterstützen und am Gespräch teilnehmen.

09.Februar 2018: Das „klärende“ Gespräch: Teilnehmer: Herr Pfarrer/ Frau H. (Mitglied des Kindergartenausschusses im KGR)/ Opferhilfe/ meine Mutter/ ich:
Leider hatten wir durchgängig das Gefühl, dass meine Opferhilfe nicht ernst genommen worden ist. Im Gespräch behauptete Herr Pfarrer, er hätte Frau S. lediglich aufgefordert Anzeige gegen Unbekannt zu schalten. Er hätte von nichts gewusst. Ihm sei alles neu. Für ihn sei alles entsetzlich. Wie kann das sein, wenn Frau S. sich sicher gewesen war, dass ich die Drohanruferin gewesen bin? Wie konnte er ihr zu einer Anzeige gegen Unbekannt raten? Wie kann er als Arbeitgeber von nichts wissen? Wusste er vielleicht doch mehr? Und sein Anwaltsfreund vielleicht noch viel mehr? Der Anwaltsfreund saß schließlich auch im Kindergartenausschuss. Nach meinem Wissen hat er doch die Eltern von meiner angeblichen Täterschaft informiert. Log er? Warum? Laut seiner Aussagen sollte der Vorfall nicht folgenlos bleiben, aber ich müsse ihm die Gerichtsakten besorgen, sonst würde nichts getan werden (letztendlich war dieses Gespräch ergebnislos!).
Herr Pfarrer verweigerte eine öffentliche Richtigstellung. Nämlich, dass ich unschuldig beschuldigt worden bin und keinen Drohanruf betätigt habe. Er erlaubte uns aber ausdrücklich in der Öffentlichkeit Tatsachen richtig zu stellen. Zwei Tage nach dem Gespräch (am 11.02.18) schrieb mir Frau H. Vom Kindergartenausschuss eine lange Email, in der sie sich entschuldigt hat. Der Kindergartenausschuss hätte die Lage falsch eingeschätzt. Auch sie forderte nochmal die Gerichtsakten ein. Wenn Herr Pfarrer so schockiert gewesen ist und helfen wollte – warum hat er seinen Anwaltsfreund nicht eingeschalten und ihn gebeten die Akten auf Kosten der Kirche anzufordern?

April 2018: Statement des Dekans
Im April 2018 schrieb auch der Dekan (Vorgesetzte des Pfarrers) sein Statement zum Geschehen, über das man nur den Kopf schütteln kann (weder Kitaleitung noch Gemeinde hätten die Anzeige geschalten... das wäre nur die Polizei wegen dem schlimmen Vorwurf). Zum Glück habe ich inzwischen durch die Gerichtsakten seine Aussagen widerlegen. Sowohl Herr Pfarrer als auch der Dekan machten die Versprechung einer nochmaligen abschließenden Klärung mit der Kindergartenleitung von den Gerichtsakten abhängig, um deren Aushändigung ich jedoch bereits seit Februar (im April also 8 Wochen) bei RA Litt vergeblich gebettelt habe (siehe unten). Wollten Herr Pfarrer und der Dekan die Akten so dringend, weil sie in christlicher Nächstenliebe für Ordnung und Gerechtigkeit sorgen wollten? Oder gingen sie davon aus, dass ich sie eh nicht bekommen würde? Letztendlich waren alle Versprechungen nur Lippenbekenntnisse.

Dezember 2017 – April 2018: Anwalt Lit: (→ in einer Stellungnahme an die RAK hat er etwas abweichende Erinnerungen als wir)
Herr Lit bezeichnet sich nach meinem Verständnis auf seiner Homepage als Fachanwalt für Opferrecht. Ich habe Herr Lit bereits im Dezember 2017 zum ersten Mal aufgesucht und informierte ihn über die Vorgeschichte. Nach dem „klärenden“ Gespräch übergab ich ihm am 14.02.18 das Entschuldigungsschreiben der Frau H. vom 11.02.18. Nach Durchsicht sprach er von einer „Sauerei“ (er erinnert sich nicht daran, wir uns schon), die man mit mir gemacht hätte. An diesem 14.02.18 sagte ich ihm, dass ich gerichtlich bis zur abschließenden Klärung durch die Kirche gegen Frau S. erstmal nichts unternehmen wolle aber sehr dringend!!! die Akten bräuchte. Ich unterschrieb nach meiner Erinnerung eine Vollmacht, damit er die Akten anfordern konnte.

Nach mehreren Wochen fragte ich nach dem Verbleib der Akten. Während eine Sekretärin am Telefon behauptete die Akten (Gerichtsakten kommen im Regelfall innerhalb von spätestens 10 Tagen!!) seien noch nicht gekommen, konstatiert eine zweite Herr Lit hätte sie wieder der Staatsanwaltschaft zurück geschickt. Auf eine persönliche E-Mail teilte mir Herr Lit folgendes mit:
Sehr geehrte Frau X,
ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 24.4.2018. Bei unserer letzten Besprechung hatten Sie mir aber mitgeteilt, dass Sie die Angelegenheit gegen Frau S. nicht mehr weiterführen wollen und ich die Sache abschließen möge. Meine Kosten habe ich zwischenzeitlich über den mir vom Weissen Ring zugegangenen Beratungsscheck abgerechnet.Wenn ich jetzt trotzdem weiter in dieser Sache für Sie tätig sein soll, würden natürlich weitere Gebühren anfallen, die mit dem Beratungsscheckbetrag nicht abgegolten sind, sodass weitere Gebühren von Ihnen zu übernehmen wären Ich bitte deshalb um Mitteilung, was ich in dieser Sache weiter unternehmen soll, nachdem ja das gegen Sie eingeleitete Ermittlungsverfahren bereits im Frühjahr 2015 rechtskräftig abgeschlossen war.
Wenn ich Herrn Lit bei der Besprechung gebeten hätte den Fall abzuschließen, hätte ich ihm keine Vollmacht erst unterschrieben die Gerichtsakten überhaupt anzufordern und mich mehrfach danach erkundigt!!!

Ich bat auf dieses Schreiben durch mehrere E-Mails sowie einem Einschreiben erneut um die Akten. Ich bekam keine Antwort. Schließlich schrieb ich selber die Staatsanwaltschaft an und bat um die Gerichtsakten. Zwei Tage später bekam ich die Unterlagen unvollständig kopiert von Herrn Lit geschickt. Ohne Rechnung. Bezahlt wurde er jedoch für die ganze Akte! Auch die Staatsanwaltschaft war nicht bereit mir die fehlenden Seiten zu schicken.

VIER!!!!! Anwälte ziehen sich auf seltsame Weise zurück. Der Erste informiert mich nicht über Erhalt der Akten und sagt kurz vor der Verhandlung plötzlich sein Mandat ab. Der Zweite übergibt, da plötzlich krank, seinem Zwillingsbruder sein Mandat. Dieser erscheint fast nicht zur Gerichtsverhandlung und gibt sich auffällig schweigsam. Ein Gerichtsverhandlung, die merkwürdige Ideen von Spendengeldern hervorbringt. Ein Richter der nach dem Gerichtsprozess verkündet, dass er jemanden der nichts getan hat nicht bestrafen könne – mich aber am Tag drauf mit dem Kommentar – er wisse nicht warum ich da sei und die Akten lese, ich könne froh sein eine gnädige Oberstaatsanwältin gehabt zu haben, er hätte mich hart bestraft – begrüßt. Nicht zu vergessen ein Dekan und ein Pfarrer (der alles so entsetzlich fand, dass er es auf jeden Fall aufarbeiten wollte), die beide plötzlich „ÄtschiBätschi – ohne Gerichtsprotokolle tun wir aber nichts!!“ rufen, während ich seltsamerweise von meinem Anwalt trotz Bitten und Betteln über Monate die Akten nicht zugeschickt bekomme und dann auch nur unvollständig. Mich interessiert bis heute, was auf den ausgelassenen Seiten steht!!!!!!!

Herr Lit hat sich kurz vor Mandatübernahme einer Kanzlei angeschlossen. Und so ganz nebenbei. Ich bin beeindruckt wie viele Juristen in seiner Kanzlei an Jesus, Gott und die Bibel glauben. Vielleicht auch nicht, aber sie scheinen der evangelischen Kirche sehr nahe zu stehen. Zum Beispiel RA Blitzbutz. Zwei Kinder mit diesem wirklich sehr seltenen Vornamen wurden zufällig von Herr Pfarrer konfirmiert. Herr Mohn ist ehemaliger Richter. Zwischen ihm und dem evangelischen EX-Dekan Mohn besteht meines Wissens ein Verwandtschaftsverhältnis. Ein weiterer Kollege ist ebenfalls in der evangelischen Kirche sehr engagiert. Ich habe nicht gedacht, dass Juristen so an Gott glauben, sondern eher zum Atheismus neigen.

September 2018: Kontakt zwischen Pfarrer und Opferhilfe
Nach dem „klärenden“ Gespräch bat Herr Pfarrer meine Opferhilfe um eine E-Mail. Sie sollte ihm mitteilen, welche Erwartungen sie an ihn habe. Sie schrieb ihm, dass eine Entschuldigung wegen falscher Verdächtigung seitens des Pfarrers und dem Kindergartenausschuss nicht ausreichend sei und versuchte ihm nochmal deutlich zu machen was man mir angetan hat. Frau S. müsste sich entschuldigen. Herr Pfarrer reagierte nicht auf die Email meiner Opferhilfe, was meinen Eindruck dass er sie von Anfang an nicht ernst genommen hat erhärtet. In einem Telefonat wurde meiner Opferhilfe gegenüber meines Wissens geäußert, dass sich Frau S. niemals entschuldigen würde. Indirekt hat er mir auch nahe gelegt öffentlich nicht zu offen über meine Unschuld und das Geschehen zu sprechen, da sich Frau S. inzwischen als Opfer fühlen täte und er sich bereits überlegen würde sie zur Opferberatung zu schicken. Ich empfinde diese Äußerung als „Redeverbot“. Regelmäßig würden wohl Foren überprüft, ob ich mich mit Äußerungen strafbar mache. Dabei hat er uns im „klärenden“ Gespräch offiziell die Erlaubnis gegeben die Situation öffentlich richtig stellen zu dürfen. Habe ich nicht auch juristisch ein Recht dazu jedem zu erzählen, dass ich unschuldig vor Gericht stand?

Mai/Juni 2020: „Hilfe“ einer Pfarrerin
Vor ca. einem Jahr hat mir eine Pfarrerin eine Entschädigungszahlung vorgeschlagen. Jedoch wurde ich über Monate vertröstet und es gab seltsame Äußerungen, sodass ich die Hilfe von ihr abgelehnt habe. Übrig bleibt eine Schweigeverpflichtung, die ich juristisch eigentlich gar nicht habe und eine Warnung der Öffentlichkeit zu viel zu erzählen. Warum darf ich nicht in der Öffentlichkeit sagen, dass ich unschuldig vor Gericht stand?
Neuste Erkenntnisse
Vor ca. einem Jahr habe ich den Hinweis bekommen, dass es gar keinen Drohanruf gegeben haben soll. Anscheinend hat jemand im Kindergarten angerufen und den Kindergarten wegen der Missstände lediglich als Schandfleck bezeichnet. Ich musste dafür wohl als Sündenbock herhalten. Wobei ich es nicht glaube. Ich halte diesen Drohanruf für ein Fake aus Rache und die Schandfleck-Behauptung macht die Lüge nicht ganz so peinlich – aber es ist ausdrücklich nur eine Vermutung und keine Behauptung oder Beschuldigung.

Februar/ März 2021: Ergebnisse:
Auskunft Staatsanwaltschaft: Drohanruf (verjährt) → selbst, wenn es Hinweise gegeben haben sollte, dass kein Drohanruf stattgefunden hat/ die Akten wurden nach Aufbewahrungsfristen vernichtet/ Mandate der ersten beiden Anwaltskanzeleien (verjährt)/ Ich hoffe duch die RAK bekomme ich noch die fehlenden Seiten von Herrn Lit./ Antwortschreiben des Amstgerichts nach Schilderung meines Falles: habe ich nicht ganz verstanden. Fazit nach meinem laienhaften Verständnis dürfen Richter tun was sie wollen. Sie sind unabhängig.... und es ist eh alles verjährt./ In meiner Not habe ich selbst PolitikerInnen in den vergangenen Jahren angeschrieben. Ich habe keine Antworten erhalten. Vielleicht waren dies die falschen Adressaten, aber ich wusste schon nicht mehr wohin. Weder Kirche noch Justiz habe ich als hilfreiche Anlaufstelle empfunden und ich hätte mir von den PolitikerInnen zumindest warme Worte gewünscht. / Es ist sehr viel verjährt. Außer meine Gesundheit. Sie ist bis heute zerstört nach diesem Albtraum.

Sunny  
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RE: Es wäre schön, wenn es "nur" Mobbing gewesen wäre!!!!

#2 von Panama* , 10.04.2021 09:23

Ich will nur Sunnys letzten Bericht wieder ganz nach oben schieben...

Panama*  
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RE: Es wäre schön, wenn es "nur" Mobbing gewesen wäre!!!!

#3 von Sunny , 10.04.2021 10:16

Danke

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