Liebe Freunde, liebe Leser, heute nun Folge 20. Ein kurzer Überblick über das, was geschah. Frau B.wurde gekündigt, sie soll (angeblich) Windeln (für einen Hilfstansport nach Weißrußland) gestohlen haben. Sie klagte gegen diesen schweren Vorwurf und gewann. Leider hat das Gericht nicht bestimmt, dass Frau B,wieder auf den Osterberg (ihre bis dato inne gehabte Stelle als Teamleiterin) eingesetzt werden muss, aber auf jeden Fall als Teamleiterin. Darauf hin hatte die Leitung eine angeblich neue Teamleiterstelle für Frau B. aus dem Boden gestampft und zwar Teamleiter in der Tagesförderung. (Die Wirklichkeit sah ganz anders aus). Dagegen wehrte sie sich wieder, und das Gericht gab ihr Recht, bestätigte dass diese "Teamleiterstelle" in der Tagesförderung keine Teamleiterstelle ist.
Dagegen ging die Leitung in die Berufung. Frau B. hatte dem Gericht nachgewiesen, dass sie keinerlei Kompetenzen besaß, das heißt keine Mitarbeiter nur auf dem Papier, keine Taschengelder für die Bewohner. Sie durfte keine Dienstpläne schreiben, davon mal abgesehen, für wen auch? Alles das, was einen Teamleiter an Kompetenzen haben muss, um ein Team zu führen, wurde ihr verwehrt. Und das sah das Gericht genau so, und deshalb bekam Frau B. auch Recht. Nun kam das Berufungsverfahren. Die Leitung hatte auf dem Papier nachgerüstet. Sie hatten alles, was Frau B. beanstandet hatte, auf dem Papier für das Berufungsverfahren so dargestellt, dass sie auf einmal Mitarbeiter ohne Ende hatte. Sie hatten es so dargestellt, als ob Frau B. nun alle Kompetenzen hätte, wie es jeder Teamleiter in Neinstedt hatte. Ihr werdet jetzt denken, wie geht das? Das geht, wenn man Helfershelfer hat, da wäre der Bereichsleiter Herr Knö, da ist der Pädagogischer Leiter Herr Pa, dann war da Herr R., der Personalleiter und nicht zu vergessen, die Frau D. Wenn diese Menschen sich vor das Gericht stellen und alles bezeugen, was da von der Leitung angezettelt wurde, dann war es klar, Frau B. hatte keine Chance diese Berufung zu gewinnen. Und wenn man dann auch noch Mitarbeiter manipuliert, indem man ihnen Worte in den Mund legt, und sie Angst haben, genau so wie Frau B. zu enden und deshalb diese Lügen vor Gericht mittragen, dann hast du auf der ganzen Linie verloren und so war es dann auch. Frau B musste da bleiben, wo sie war. Und in dem Moment, wo fest stand, dass Frau B. auf dieser sogenannten Teamleiterstelle bleiben muss, ließ die Leitung ihre Maske des Gutmenschen ganz fallen. Jetzt war der Leitung es scheißegal, wie Frau B. zurecht kommen würde. Ein Beispiel: Ich habe in Folge 18. die Zustände im Elisabeth-Stift beschrieben, wo Frau B. im Andachtsraum mit 17 Bewohnern allein zurecht kommen musste. Frau B.hatte Bedenken angemeldet, dass die Andachtshalle kein geeigneter Ort für eine Tagesförderung wäre. Ja, alle Beteiligten zeigten Verständnis für diese schwierige Situation, aber keiner konnte oder wollte ihr helfen. Denn als es darum ging, Frau B. wenigstens eine Praktikantin zur Seite zu stellen, wurde ihr gesagt, das wäre nicht möglich, da die Einhaltung des Personalschlüssels das nicht hergeben würde. Aber eine Unterstützung in Notfällen durch die Mitarbeiter des Elisabethstiftes wird als selbstverständlich angesehen. Also fassen wir zusammen: obwohl diese Stelle angeblich extra geschaffen wurde, um den Bewohnern eine Tagesförderung zu ermöglichen, ist kein Geld für neue Mitarbeiter da. Aber wenn ich doch so eine neue Stelle plane, dann muss ich doch vorher wissen, wo bringe ich die Bewohner unter. Ich weiss doch, was ich als Budget brauche usw. Aber leider kann ein Gericht nicht vor Ort kommen um nachzuprüfen, ob das, was vor Gericht gesagt wurde, der Wahrheit entspricht. Und das was bisher mit Frau B. und ihren Bewohnern geschah ist noch harmlos in der Ausführung, denn es kommt noch ganz böse. Das, was dann weiter geschah, berichte ich demnächst. Arko