Lieber Arko,
erst einmal möchte ich sagen, ich bin erleichtert, denn Du hast Dich wieder gemeldet. Hoffentlich, hoffentlich geht es dir wieder etwas besser.
Jetzt komme ich noch einmal zu deinem 14. Bericht. Es ist wirklich sehr schwer so komplizirte Situationen zu beschreiben. Manche haben - das merke ich in den Flüstergesprächen - Probleme mit den Wörtern Klägerin und Beklagte. Also, in Deinem Bericht in der Folge 13 wehrt sich Frau gegen ihre fristlose Kündigung, weil sie angeblich Windeln gestohlen hat. Sie ist die Klägerin und die Neinsteder Anstalten ist die Beklagte.
Frau B. kann das Gericht von ihrer Unschuld überzeugen, weil ein solches Verhalten total anormal wäre, denn bis dahin haben die Neinstedter Anstalten diese Transporte nach Weißrussland oft unterstützt. Das haben die Neinstedter Anstalten dann vor Gericht bestritten, denn sie sahen ja ihre Felle davon schwimmen, wenn Spenden normal gewesen wären. Nun konnte Frau B. aber mit dem Foto, einer Spendenübergabe diese offensichtliche Lüge widerlegen. Die Klägerin gewann und mußte wieder eingestellt werden. Zwischenzeitlich hat man sie noch tüchtig zermürbt und ihr für den Osterberg Hausverbot erteilt. Ein großer Makel bei uns in Neinstedt, wer hat denn nun Recht, die Klägerin oder die Beklagte??? Hausverbot, da muss die ja wirklich eine Gefahr für die Bewohner sein, könnte so mancher von uns denken. Nur die Eltern und Mitarbeiter, die mit ihr zu tun hatten, denken nicht so. Sie denken sogar das Gegenteil: Sie sehen es gern, wenn Frau B. sich ehrenamtlich um die Bewohner kümmert!
Dann kommt die Berufungsverhandlung, (das Neue in deinem 14. Bericht), denn die Beklagte, unser "tüchtiger" Neinstedter Vorstand, ist in Berufung gegangen und hat aus 5 Windelpaketen jetzt 52 gemacht, damit sie die fristlose Kündigung doch durchsetzen können. Haha, denken sie, wir sind doch viel schlauer als das Gericht in Magdeburg! "Mag Frau B. noch so unschuldig sein, wir hau'n sie trotzdem in die Pfanne rein." So lautet das Credo der Neinstedter Vorsteher bis HEUTE! Und Herr Zwick macht da auch noch mit! Herrn Achim platzte jüngst der Kragen und das ist kein Wunder, denn Herr Zwick hat ja mal so getan als wolle er "V-E-R-S-Ö-H-N-U-N-G", aber das war nachdem was Achim berichtet hat aus meiner Sicht nur ein Schaumschlagen, damit Herr Zwick bei dem was noch kommen soll, seine weiße Weste behält. Das lese ich, Wassermann, aus Achims Bericht.
Dem Gericht kommen die Aussagen in der Berufungsverhandlung wie eine abgesprochene Sache vor und sie fragen den damaligen Personalleiter Herr R., ob er mit dem Sanitätshaus Kontakt gehabt hätte, was dieser verneint. Und dann natürlich das Sanitätshaus, ob sie Kontakt mit dem Personalleiter hatten. Natürlich Nein! Und dann kommt ein verräterischer Satz von einem Mitarbeiter des Sanitätshauses. "Herr R., gestern haben Sie aber etwas anderes gesagt." Also doch Kontakt, Absprachen! Dumm gelaufen. Und wer war damals auch dabei? Unsere liebe Osterbergbereichsleiterin Frau E. natürlich! Und wer steht jetzt wieder zur Verfügung wenn es wieder gegen die verantwortungsvolle und tüchtige Frau B. geht? Dreimal dürft ihr raten, auf welche bewährte Kraft die Beklagte zurückgreift - Frau E. natürlich.
Wenn ihr mich fragt - normal ist das alles nicht. Man möchte sich schütteln wie ein Hund im Wasser und allen diesen Dreck von sich werfen.
Arko, halte durch!
Wassermann