Liebe Sunny,
Deinen wirklich beeindruckenden Bericht habe ich jetzt zum dritten mal gelesen und hoffe, nun alles richtig verstanden haben: Du leidest heute noch unter zwei zentralen Begebenheiten. Nämlich einerseits unter der mobbingbedingten Probezeitkündigung und anderseits unter den unerfreulichen Begleitumständen hinsichtlich Deines Strafprozesses wegen der angeblichen telefonischen Morddrohungen.
Vielleicht fange ich mal mit dem zweiten Punkt an, mit dem Du Dich auch über das Verhalten der von Dir bemühten Rechtsanwälte beklagst, insbesondere Deines zweiten, der zugelassen habe, dass das gegen Dich gerichtete Strafverfahren durch das Gericht ohne weitere Sachaufklärung und Aufdeckung des Komplotts eingestellt wurde. Aus der Ferne betrachtet, ist die Verfahrenseinstellung auf den ersten Blick eigentlich schon einmal ein Erfolg, mit dem Du allerdings aus nachvollziehbaren Gründen nicht zufrieden bist.
Das Verfahren wurde in der Hauptverhandlung eingestellt? Das ist nach meiner Kenntnis nur gem. § 153 StPO (wegen geringen Verschuldens) oder gem. § 153 a StPO gegen mehr oder minder freiwillige Auflage (meistens Zahlung eines Geldbetrags) möglich.
Hierzu muss man nun auch noch wissen, dass das Gericht das Verfahren gem. § 153 StPO auch ohne Zustimmung des Betroffenen und seines Verteidigers einstellen kann, anders als bei einer Einstellung gem. § 153 a StPO, bei der der Betroffene mit der (Geld-) Auflage ausdrücklich einverstanden sein muss. Willst Du uns bitte noch mitteilen, wie damals die Verfahrenseinstellung erfolgte, - mit oder ohne Deine "freiwillige" Gegenleistung?
Tja, und nun zur Probezeitkündigung. Dass innerhalb der Probezeit regelmäßig - rein juristisch betrachtet (!) - ohne nachvollziehbaren Grund gekündigt werden darf, hast Du ja schon leidvoll erfahren. Theoretisch wären gleichwohl Schadensersatzansprüche wegen "Mobbings" denkbar, wenn man Mobbing detailliert nachweisen könnte. Dazu gehört jedoch, dass man sehr genau darlegen und beweisen kann, aus welchen konkreten "Mobbingmosaiksteinchen" sich das "Mobbinggesamtbild" ergibt, weshalb üblicherweise empfohlen wird, ein sog. Mobbingtagebuch zu führen.
Ein großes Problem sehe ich auch noch in der Verjährung, die m.W. drei Jahre beträgt und am Jahresende der letzten Mobbinghandlung zu laufen beginnt und in Deinem Fall am 31.12.2017 enden würde. Die Verjährung kann m.W. nur durch rechtzeitige Klageerhebung unterbrochen werden.
Du merkst schon, dass ich die juristischen Möglichkeiten Deiner Rehabilitation als recht pessimistisch beurteile.
Ich freue mich, dass Du gestern ein ausführliches Gespräch mit unserem KlerusKA geführt hast, der schon wie wir alle verstanden hat, dass Du nicht "loslassen kannst". Das ist sicher auch leichter gesagt als getan, weshalb er ja auch fachkundige Hilfe anrät. Diesem Vorschlag kann ich mich nur anschließen.
Was ich noch anbieten kann: Wenn Du mir die Kontaktdaten des "Pfarrer X" übermittelst, würde ich mit ihm - nach Vorankündigung per Email - und seine Gesprächsbereitschaft vorausgesetzt, mit ihm telefonieren und Deine Empfindungen in der Hoffnung schildern, dass es anschließend zu einem offenen, ehrlichen und persönlichen Gespräch zwischen Dir und ihm kommt. Vielleicht (!) könnte Dich dabei auch jemand vom DAVID - Verein begleiten, was allerdings maßgeblich auch davon abhängt, wo in unserer Republik das Drama stattfindet. Meine Telefonnummer ist Dir bekannt, wir haben ja auch schon kurz telefoniert. Du kannst mir allerdings auch hier im Forum eine Private Mail mit den Kontaktdaten des Pfarrer X schicken, wenn Du meinem Vorschlag näher treten möchtest.
Liebe Grüße
Achim