Hallo turmfalke,
hallo Achim,
herzlichen Dank abermals.
Erfahrung … … leider ja.
Und, ja, ich war Vorsitzender einer der an der Ausgründung/Überleitung beteiligten Mitarbeitervertretungen. Ich arbeite übrigens in Nordrhein-Westfalen und habe das auch in meinem „Profil“ angegeben.
Rückhalt in der Mitarbeitervertretung.
Jetzt wird es schwierig, wenn ich zu viel schreibe, könnte ich auch gleich hier meinen Klarnamen schreiben; ich versuche mal den Königsweg und bin mir sicher, man wird mich trotzdem erkennen.
Aber man wird nicht reagieren, denke ich, denn das wäre ja ein Eingeständnis der Richtigkeit meiner Zeilen.
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Als die Ausgründung „über die Bühne war“, kam ein Jahr darauf die "Neuwahl", in der Zwischenzeit gab es noch mehrere (durch die MAV gewonnene) Schlichtungen (die Zuständigkeit der Mitarbeitervertretung für eingegliederte Betriebsteile betreffend und andere).
Nach der Neuwahl im neufirmierten Großbetrieb war ich dann nur noch „einfaches“ Mitglied, fatalerweise für mich aber immer noch mit meinen eigenen Ansprüchen an das Amt.
Es war sicherlich für alle Seiten nicht einfach und gipfelte in einem Ausschlußverfahren gegen mich. Noch immer blieb ich Mitglied in der Mitarbeitervertretung, juristisch lag ja nichts vor und ich hatte noch den Willen, durchzuhalten.
Es gelang mir oft nicht, in mir wichtigen Dingen die nötige Mehrheit in der Mitarbeitervertretung in Abstimmungen zu mobilisieren oder die Mitarbeitervertretung zum Handeln zu bewegen – und litt darunter.
Irgendwann änderte mein Arbeitgeber meine vertraglichen Arbeitszeiten widerrechtlich und ich musste bis vor das Landesarbeitsgericht ziehen, juristisch hervorragend unterstützt von Ver.di, um schließlich in einem Vergleich doch noch akzeptabele Arbeitsbedingungen und -zeiten zu erzielen. Die Mitarbeitervertretung hielt sich als Gremium leider, aber verständlichermaßen, größtenteils heraus und war zum Landesarbeitsgerichtsverfahren im Gegensatz zum Verfahren bei anderen Prozessen von Mitarbeitenden nicht dabei. In dieser Zeit knickte ich das erste Mal schwerwiegend ein, war lange arbeitsunfähig geschrieben, eine Reha in einer auf Burnout, Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte spezialisierten Klinik schloss sich an.
Dann war ich kurzzeitig zusätzlich zur Mitgliedschaft in der MAV noch Schwerbehindenvertenvertreter und man enthielt mir die Arbeitsmöglichkeit im Betrieb vor, woraufhin ich mir eine Emailadresse bei einem freien Anbieter besorgte und von zu Hause aus arbeitete. Selbstredend bekam ich die Arbeitszeit nicht anerkannt.
Mein Arbeitgeber mahnte mich aufgrund der Emailadresse ab; ich hätte betriebliche Geheimnisse einem „Dritten“ anvertraut. Ich nahm mir einen Anwalt für Medien- und Internetrecht, der das Ganze mit einem Schreiben „abbügelte“.
Leider blieb eine Kostennote von knapp 500 Euro übrig, weil die angedrohten Zwangsgelder bei Nichtunterlassung von der Gegenseite so hoch angesetzt waren, vermutlich war auch das der Sinn und Zweck der Maßnahme: Wenn Ver.di nicht ausnahmsweise aufgrund meiner langjährigen aktiven Mitarbeit die Kosten übernommen hätte, wäre ich auf den Kosten hängengeblieben. Der Vorwurf war durch die juristische Vertretung meines Arbeitgebers so geschickt formuliert, daß auch keine übliche Rechtsschutzversicherung eingesprungen wäre - die ich aber auch nicht hatte.
Den Schutz durch die bekleideten Ämter aus dem Mitarbeitervertretungsgesetz und Betriebsverfassungsgesetz und Schwerbehindertenvertretungsgesetz habe ich als sehr randständig erlebt, um es einmal euphemistisch auszudrücken.
Ich arbeite mittlerweile seit etwa 27 Jahren an meinem Arbeitsplatz und empfinde durch die lange Kenntnis der Gegebenheiten, Kolleginnen und Kollegen wie auch Klienten eine große Sicherheit, die ich bei einer Versetzung im Betrieb zu verlieren fürchtete.
Ich habe um meinen Arbeitsbereich gekämpft, weil ich im direkten Zusammenarbeiten dort nicht von den direkten Kolleginnen und Kollegen mit ungerechtfertigten Nachteilen belegt werde; Kolleginnen hatten zu den "wilden Zeiten" mich gefragt, wie sie mit dem Auftrag, meine Tätigkeit zu beobachten und der Leitung rückzumelden, umgehen sollten.
Ich hatte noch den Humor, ihnen zu raten, genau das zu tun; mit soviel Lob könne ich leben …
Eine vorgesetzte Kollegin, die den Mobbingauftrag sehr ernst zu nehmen schien, erkrankte erst schwer und musste dann in Frührente gehen. Ich habe mir meine absolute Gefühllosigkeit ihrer Erkrankung gegenüber lange Zeit sehr übel genommen und musste erst lernen und akzeptieren, daß Verletzungen auch Folgen haben. Ich bin eigentlich ein Mensch, den selbst am Bahnhof der Bettler mit gelben Skleren (das Weiße im Auge) interessiert und der sich fragt, was er tun könnte.
Oft waren es Kolleginnen, die ein „liegengebliebenes“ Protokoll entdeckten und mir zugänglich machten, andererseits hätte ich mir manches Mal gewünscht, ich hätte es nie erfahren, denn mit jedem Mal wurde ich dünnhäutiger und mißtrauischer.
Das letzte Mal, daß ich ernstlich „einknickte“, war ich nicht einmal wirklich gemeint, aber es zog eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich. Seitdem gehe ich mit meiner „psychiatrischen Karriere“ offen um und habe damit sogar auch positive Erfahrungen gemacht, wenn beispielsweise Kolleginnen, die sich gemobbt fühlten, mir ihre Probleme anvertrauten und mir eine Kollegin beispielsweise wörtlich sagte:
„Du bist wahrscheinlich der einzige Mensch hier in der Firma, der mich verstehen kann.“