Eine Gerichtsverhandlung

#1 von Robin ( gelöscht ) , 03.04.2014 12:02

Eine Gerichtsverhandlung

Ich habe am 28. März 2014 eine Gerichtsverhandlung im Landeskirchenamt in Hannover in Sachen „Ungedeihlichkeit“ miterlebt und das Auftreten des Oberkirchenrats Brosch der evangelisch-lutherischen Landeskirche von Hannover beobachtet. Eine seiner abenteuerlichen Argumentationen möchte ich hier öffentlich machen. Es heißt bekanntlich im Pfarrdienstgesetz der EKD § 80, dass eine Zerrüttung zwischen Pfarrperson und Gemeinde auch dann gegeben sei, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen einem Kirchenvorstand und einer Pfarrperson zerstört ist. Doch wie geht das – vor allem dann, wenn der neue Kirchenvorstand erst wenige Monate im Amt ist und es überhaupt erst 5 Kirchenvorstandssitzungen gab? Für Kirchenrat Brosch, den Beauftragten des Landeskirchenamtes in Hannover, überhaupt kein Problem: Vertrauen kann auch ganz schnell entzogen werden und ist dann nicht wieder aufzubauen. Kirchenälteste müssen nur behaupten, dass sie kein Vertrauen mehr zur Pfarrperson haben, dann ist die Zerrüttung gegeben und die Abberufung eines Pfarrers, einer Pfarrerin fällig. Denn „Vertrauen“ bzw. Entzug von Vertrauen seien eine höchst subjektive Sache und mitnichten irgendwie kritisch zu hinterfragen. Daher kann eine solche Aussage auch nicht von Personen eines Kirchenvorstands rechtsmissbräuchlich eingesetzt werden. Man muss ihr einfach nur glauben.
Erstaunlich, wie sich hier ein Jurist in ein psychologisches Gebiet hineinwagt und abenteuerliche Sprüche von sich gibt. Dagegen sei erinnert, was der Pastoralpsychologe Traugott Schall in seinem Beitrag „Kuckucksei im Pfarrerdienstgesetz“ schon 2011 im Deutschen Pfarrerblatt (Heft 6, S.320) schrieb:

„§ 80 nennt als besonderen Tatbestand, dass „das Vertrauensverhältnis zwischen der Pfarrerin oder dem Pfarrer und dem Vertretungsorgan der Gemeinde zerstört ist und nicht erkennbar ist, dass das Vertretungsorgan rechtsmissbräuchlich handelt“. Mit dieser Formulierung haben „die Eltern“ dieses Gesetzes festgestellt, dass der Entzug des Vertrauens eine Handlung ist. Sie unterliegt der Willkür. Und natürlich ist Vertrauen nicht einklagbar. Vertrauen wird geschenkt. Immer aber sind Gefühle im Spiel, dazu Bewertungen von Erfahrungen. „Ich habe kein Vertrauen zu dir“ ist dabei zunächst eine Art „Totschlags¬phrase“. Sie ist genauso zu bewerten wie „Ich habe Angst“. Aus Supervision, Beratung und Psychotherapie heraus ist die angemessene Reaktion die Aufforderung: „Erzähl mir mehr darüber!“ Der Vertrauensbegriff scheint mir aus psychologischer Sicht als Rechtsbegriff ungeeignet. Er eignet sich vorzüglich zum Etikettenschwindel im Machtkampf und zum Kaschieren von Aggressionen nach erlebter Kränkung.“
Und weiter:
„Zerrüttung hat es wie jede andere Störung einer Beziehung mit Emotionen, mit Gefühlen zu tun. Und Gefühle sind veränderbar, wandelbar, mitunter höchst unbeständig. Psychologische und pastoralpsychologische Kompetenz nimmt eine Störung in einer Beziehung wahr, fragt aber zugleich nach den Einzelheiten dieser Störung. Innerhalb einer zeitlichen Abfolge von Beratungskontakten verändern sich Gefühle. Eheberatung heißt manchmal nichts anderes als Menschen über eine schwierige Zeit bringen und ihnen Gelegenheit zum Gespräch zu geben. Bei einer Beziehungsstörung in einer Kirchengemeinde ist Ähnliches anzunehmen. … Ich postuliere: Konflikte, bzw. Zerrüttung zwischen Pfarrer und Gemeinde oder „Vertre¬tungs-organ“ ohne vorherige kompetente und geduldige Beratung und Supervision zu regeln, ist einer christlichen Gemeinde und Kirche nicht angemessen.“

Arme Landeskirche, die sich solcher Juristen bedient!
Aber noch schlimmer: Arme evangelische Kirche, die solche Gesetze macht!
Robin

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RE: Eine Gerichtsverhandlung

#2 von dr.arndt , 06.04.2014 20:18

Lieber Robin,

wir haben ja gleichzeitig und gemeinsam den Gerichtstermin in Sachen X. vor dem Kirchengerichthof in Hannover beobachtet. Und wir haben, wie alle anderen Beobachter auch, erlebt, wie der Oberkirchenrat Brosch tapfer aber fruchtlos die rechtliche Position des LKA zu verteidigen suchte.

Für mich steht die klare Haltung der Vorsitzenden im Vordergrund, die Herrn Brosch ersichtlich in´s Schwitzen brachte.

Der vorliegende Prozess in jetziger Instanz dürfte/müßte für X. nach meiner Einschätzung gewonnen werden.

Euer

Achim


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RE: Eine Gerichtsverhandlung

#3 von Robin , 07.04.2014 11:11

Ja, aber dieser Kirchenrat oder was er ist, wird weiter gegen die Pfarrerschaft in Stellung gebracht, bearbeitet die Verfahren und spricht für die Landeskirche Hannover. Und kein Verantwortlicher der Kirchenleitung stoppt ihn, kein Theologe, kein Jurist! Und so wird er weiter sein Unwesen treiben. Daher muss dieses Verhalten, diese Argumentation, öffentlich werden, damit den Leuten endlich die Augen aufgehen im Blick auf die Unrechtsparagraphen, mit denen die Kirchen regieren. Und wo ist die Pfarrervertretung der ev.-luth. Kirche in Hannover? Ich hörte, dass Vertreter während der Verhandlung auch dabei waren. Aber man duckt sich weg und schweigt, wobei doch klar ist, dass dieser Umgang mit PfDG EKD § 80, den Herr OKR Brosch vorexerzierte, jeden Pfarrer, jede Pfarrerin vogelfrei macht.
Robin


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RE: Eine Gerichtsverhandlung

#4 von Wespe , 08.04.2014 18:26

Ich neige der Einschätzung von Achim zu, auch wenn Dein Anliegen, lieber Robin, nicht nur verständlich, sondern auch einsichtig ist. Abgesehen von der Wut, die einen da packt!!!!
Könntest Du aber vielleicht mit einer Konfrontation so lange warten, bis das Urteil gefällt ist? Egal, wie es ausfällt, hielte ich den Zeitpunkt im Moment für das Wichtigste. Will heißen: "Danach".
Ansonsten ist noch die Frage: Wer ist der Empfänger dieser schlechten Nachricht? Vielleicht eine neu Rubrik auf unserer Homepage? Denn ein anderer Gesichtspunkt ist die Menge solcher gleich handelnden Leute in unseren Landeskirchen. Der Bremer war ja auch nicht besser! Wollen wir sie sammeln? Vielleicht werden sie erst dann zu einem "Argument" weil sie aus der "Einzelfall-Position" rausfallen?
Nun ja, ein paar Gedanken dazu...
Wespe

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RE: Eine Gerichtsverhandlung

#5 von dr.arndt , 08.04.2014 22:04

Lieber Robin, liebe Wespe,

wollte mit meiner Beobachtung/Berichterstattung nicht mehr zum Ausdruck gebracht haben, als den, dass Pfarrer X in dieser Instanz vor diesem Gericht nach meiner Einschätzung gewinnen werden wird.

Mehr nicht. Wäre schon ein kleiner Fortschritt.

Euer

Achim


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RE: Eine Gerichtsverhandlung

#6 von Trauler , 11.04.2014 18:12

Die Gerichtsverhandlung in Hannover mag ein kaum beachtetes Ereignis sein. Sie ist jedoch Indiz für weitreichende Folgen. In der Folge der Argumentation des Herrn Oberlandeskirchenrats Brosch passiert nämlich nichts weniger als dass Freiheit und Unabhängigkeit von Verkündigung, Seelsorge und pastoraler Arbeit insgesamt bedroht, im Prinzip sogar aufgehoben sind. Das System "Volkskirche" wird immer wieder unter dem Aspekt verteidigt, als evangelisches Kirchentum in seiner derzeitigen Gestalt eine Unabhängigkeit pastoralen Dienstes gewährt. Pfarrer waren ähnlich wie Richter unabhängig, erstere an Schrift und Bekenntnis gebunden. Anders als in Freikirchen und freien Gemeinden musste (!) der Prediger nicht auf seine direkten Geldgeber Rücksicht nehmen. Herr Brosch überspitzt den unseligen § 80 des Pfarrerdienstgesetzes noch einmal. Er macht damit den Gemeindepfarrer zum Erfüllungsgehilfen von Mitgliedern eines KV. Gefordert sind jetzt nicht mehr Zeugen des Evangeliums und Hirten des Volkes Gottes. Pfarrer müssen bestrebt sein, "everybodys Darling" zu sein: Nur keinen Anstoß erregen! Der Apostel Paulus hätte in solch einer Kirche nicht die geringste Chance. Es wird zu beobachten sein, ob es in einer sich selbst säkularisierenden Kirche nicht nur die etwa sperrigen Persönlichkeiten trifft, die Besonderes in die Kirche einbringen. Es wird zu beobachten sein, ob es vermehr sozusagen "fromme" Leute trifft, die sich in besonderer Weise um ihre "Herde" kümmern.
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RE: Eine Gerichtsverhandlung

#7 von Robin , 11.04.2014 19:01

Die Versetzungen in Wartestand usw haben bereits die "Frommen im Lande" getroffen und das von Anfang an. Siehe das Verfahren in der EKHN gegen Pfarrer Klinghammer im Jahr 2005/6, dargestellt in: Berufung. Rufmord. Abberufung, Fenestra Verlag 2007, unter der bezeichnenden Überschrift: "Eine konsequent inszenierte Vernichtung". Denn sie scheinen unseren verweltlichten Kirchen und Kirchenleitungen besonders anstößig und werden ausgesondert. Traurig.
Robin


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RE: Eine Gerichtsverhandlung

#8 von Joringel , 12.05.2014 19:02

Ich habe mir die Argumente jetzt noch einmal durchgelesen und finde, Mitdiskutant Trauler hat das Problem sehr praezise beschrieben. Zu fragen waere aber auch noch nach der Gemeinde. Was ist denn darunter zu verstehen? Wie kann man kirchenjuristisch einfach ausblenden, dass es nun einmal Menschen gibt, die ihre Intrigen spinnen und den Missbrauch der entsprechenden Rechte perfekt -auch dank Beziehungen- überspielen. Wuerden oder wollen Kirchenjuristen so etwas nicht wahrnehmen? Kann man die miesen Rahmenbedingungen denn einfach ausblenden? Ungedeihlichkeit ist und bleibt ein Makel. Das kann man nicht schoen reden.
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