Mancher spricht schon von Mobbing, wenn der Chef mal unwirsch reagiert oder Kollegen den eigenen Gruß nicht erwidern. Das können Anzeichen für Mobbing sein, müssen es aber nicht. Mobbing kommt erst in Betracht, wenn aus der Gesamtschau die systematische Ausgrenzung des Betroffenen erkennbar wird, wobei nach arbeitspsychologischen Erkenntnissen Mobbinghandlungen in fünf Kategorien eingeteilt werden. Hierzu gehören 1. Eingriffe auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen; 2. Angriffe auf die sozialen Beziehungen; 3. Angriffe auf das
soziale Ansehen; 4. Angriffe auf die Berufs- und Lebenssituation; 5. Eingriffe auf die Gesundheit. Bei der Beurteilung ob Mobbing vorliegt, werden durch Arbeitspsychologen und Arbeitsmediziner die von Professor Leymann herausgearbeiteten nachfolgenden 45 Fragen zur Beurteilung, ob Mobbing vorliegt, herangezogen.
1. Angriffe auf die Möglichkeiten sich mitzuteilen
1 Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeiten ein, sich zu äußern
2 Man wird ständig unterbrochen
3 Kollegen schränken die Möglichkeiten ein, sich zu äußern
4 Anschreien oder lautes Schimpfen
5 Ständige Kritik an der Arbeit
6 Ständige Kritik am Privatleben
7 Telefonterror
8 Mündliche Drohungen
9 Schriftliche Drohungen
10 Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke und Gesten
11 Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne daß man etwas direkt ausspricht
2. Angriffe auf die sozialen Beziehungen
12 Man spricht nicht mehr mit dem/der Betroffenen
13 Man lässt sich nicht ansprechen
14 Versetzungen in einen Raum weitab von den Kollegen
15 Den Arbeitskollegen wird verboten, den Betroffenen anzusprechen
16 Man wird wie >>Luft<< behandelt
3. Angriffe auf das soziale Ansehen
17 Hinter de Rücken des Betroffenen wird schlecht über ihn gesprochen
18 Man verbreitet Gerüchte
19 Man macht jemanden lächerlich
20 Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein
21 Man will jemanden zu einer psychatrischen Untersuchung zwingen
22 Man macht sich über eine Behinderung lustig
23 Man imitiert den Gang, die Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu
machen
24 Man greift die politische oder religiöse Einstellung an
25 Man macht sich über das Privatleben lustig
26 Man macht sich über die Nationalität lustig
27 Man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die sein Selbstbewußtsein
verletzen
28 Man beurteilt den Arbeitsplatz in falscher oder kränkender Weise
29 Man stellt die Entscheidungen des Betroffenen in Frage
30 Man ruft ihm obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach
31 Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote
4. Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation
32 Man weist den Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu
33 Man nimmt ihm jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so dass er sich nicht
einmal selbst Aufgaben ausdenken kann
34 Man gibt ihm sinnlose Arbeitsaufgaben
35 Man gibt ihm Aufgaben unter seinem eigentlichen Können
36 Man gibt ihm ständig neue Arbeitsaufgaben
37 Man gibt ihm >>kränkende<< Arbeitsaufgaben
38 Man gibt ihm Arbeitsaufgaben, die seine Qualifikationen übersteigen, um ihn
zu diskreditieren
5. Angriffe auf die Gesundheit
39 Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten
40 Androhungen körperlicher Gewalt
41 Anwendung körperlicher Gewalt
41 Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel um jemanden einen >>Denkzettel<<
zu verpassen
42 Körperliche Misshandlungen
43 Man verursacht Kosten für den Betroffenen, um ihm zu schaden
44 Man richtet physischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des Betroffenen
an
45 Sexuelle Handgreiflichkeiten
Also, wer aus diesem Katalog des Schreckens das Vorliegen eines oder mehrerer Punkte konstatieren muss, hat schon Grund, sich Sorgen zu machen.