Lieber Klabautermann, liebe Freunde,
herzlichen Dank für die beiden Links. Zum Aufsatz von Schall: Die, die schon länger bei uns sind und an unseren Jahrestreffen teilnehmen, haben ihn persönlich kennenlernen können, nämlich in Eisenach am 27. und 28. Okt. 2012 unter dem Motto:
„Friede! Friede! Und ist doch nicht Friede“ (Jeremia 6,14)
Leben als Kirche Jesu Christi – Impulse aus der biblischen Botschaft;
Kirche ist kein konfliktfreier Raum – Anmerkungen aus pastoralpsychologischer Sicht
(Dr. Gisela Kittel; Pfarrer und Dipl.-Psychologe Dr. Traugott Schall)
Auch dort hat er seine Zweifel an der Wirksamkeit/Sachdienlichkeit von Mediationsverfahren zum Zweck der Konfliktbearbeitung in der Kirche geäußert und von mir, der ich im Nebenberuf allerdings Mediator bin, Widerspruch erfahren. Grundsätzlich halte ich das Mediationsverfahren, wenn es lege artis durchgeführt wird, durchaus zur sachgerechten Konfliktbearbeitung - gegen Schaller - zur Konfliktbearbeitung auch in der Kirche für geeignet.
Demzufolge ist es schon begrüßenswert, dass die EKHN in Ihrem § 17 PfdG.AG geradezu vorbildlich als zwingende Voraussetzung vor Einleitungen von Erhebungen zur Versetzung eines Pfarrers die Durchführung des Mediationsverfahrens vorschreibt, - anders alle anderen Gliedkirchen.
Wenn sie sich denn nur an ihre eigenen Gesetze halten würde. Mit einem "juristischen Taschenspielertrick" meint sie, dass eben eine solche Mediation bereits stattgefunden habe.
Nämlich deshalb, weil unser Pfarrer Engelbrecht zuvor eigeninitiativ eine solche arglos seiner Pflicht aus § 26 Abs. 5 PfDG folgend angeschoben hatte. Diese tatsächlich stattgefundene Mediation gibt die EKHN nun nachträglich als solche i.S.d. § 17 PfdG.AG aus, - von vielen anderen Ungereimtheiten einmal abgesehen.
Das sind so, lieber Klabautermann, meine ersten Gedanken.
LG
Euer
Achim