Liebe Freunde,
über die "nachhaltige Störung", auch als "Ungedeihlichkeit" bekannt, und ihre verheerenden Folgen für die betroffenen Pfarrersleut haben wir hier schon mehrfach räsoniert.
Einen entscheidenden Gesichtspunkt haben wir m.E. allerdings noch nicht ausreichend beleuchtet und diskutiert.
Gerät ein Pfarrer mit seiner Landeskirche - aus welchen Gründen auch immer - in Streit oder gar Rechtshändel, gibt er sich häufig der Hoffnung hin, in einer anderen Landeskirche einen konfliktfreien beruflichen Neuanfang finden zu können (Der Klügere gibt nach) und bewirbt sich hoffnungsvoll bei einer anderen Landeskirche.
Diese fordert zunächst die Personalakte seiner Landeskirche an, aus der dann auch ersichtlich wird, dass unser Pfarrer mit ihr in (gar gerichtlichen) Streit geraten war, - was die Erfolgsaussichten der Bewerbung unseres Pfarrers bei der anderen Landeskirche auf Null reduziert, diese bei ihrer Ablehnung aber selbstverständlich nicht erwähnt.
Mit anderen Worten:
Die Pfarrer, die mit ihrer Landeskirche in Streit geraten, sind für alle anderen Landeskirchen verbrannt, - ist jedenfalls meine These.
Persönlich kenne ich bisher (nur) drei konkrete Fälle, in denen sich mit ihrer Landeskirche zerstrittene Pfarrersleut vergeblich bei anderen Landeskirchen der EKD beworben hatten, von dort Ablehnungen erhielten und schlussendlich froh waren, ihrem Beruf fern der Heimat überhaupt - in der Schweiz -nachgehen zu können.
Mir scheint, dass es ein ungeschriebenes Gesetz in den Landeskirchen der EKD gibt, dass keine Landeskirche einem Pfarrer die Chance auf beruflichen Neuanfang gibt, wenn er in seiner bisherigen Landeskirche bereits in Ungnade gefallen ist.
Das würde ich gern mit Eurer Hilfe weiter untersuchen.
Euer
Achim