Lieber Matze und alle, die zu deiner Gruppe gehören! Liebe vielfältige Leserschaft, die hier mitliest!
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Ich möchte gerne antworten auf Deine, Matzes, Beiträge vom 13.04. und 24.04. Du beschreibst uns eindrücklich, wie ihr das erste Gespräch mit der Mediatorin Fr Lieberum erlebt habt.
Mich bewegt dabei die Frage, ob ihr euch eigentlich gegenseitig richtig verstanden habt. Was ist die Aufgabe von Fr Lieberum? Und wie unabhängig ist sie eigentlich?
Allein die Tatsache, dass Landessuperintendent Rating sie gefragt und beauftragt hat, spricht noch nicht gegen sie. Es ist ja die Aufgabe des Landessuperintendenten als "Bischof nach Innen" im Namen der Kirche dafür zu sorgen, dass umgesetzt wird, was Landesbischof Meister euch seinerzeit auf der denkwürdigen Versammlung mit ihm in der Kirche zugesichert hat. Und irgendjemand muss für das Honorar aufkommen, dass sie vermutlich bekommt.
Wenn Ihr Zweifel daran habt, dass Fr Lieberum in dem von euch geforderten Sinne handeln wird, dann müsst ihr noch einmal das Gespräch mit Landessuperintendent Rating suchen und um eine Klarstellung bitten. Möglicherweise muss der Auftrag noch einmal präzisiert werden.
Ich bin bei euch, wenn ihr sagt, dass es eine positive Zukunft in eurer Gemeinde am ehesten geben wird, wenn die Fehler der Vergangenheit benannt, bekannt und auch auf eine geistliche Art vergeben werden können. Das wäre unbedingt wünschenswert! Die Frage ist aber, wie man dahin kommen kann.
Ich frage mich auch, ob ihr realistische Vorstellungen habt von dem, was bei einem solchen Besuch von außen möglich ist.
Was kann Fr Lieberum tun?
Soll sie in erster Linie Therapeutin sein? Soll sie beruhigen und dabei helfen, die schlimmen Erfahrungen der Vergangenheit zu verarbeiten? Da werdet ihr zurecht sagen: Das brauchen wir nicht.
Soll sie eine Art Staatsanwältin sein, deren Aufgabe es wäre, im Auftrag der Allgemeinheit zu ermitteln, was in der Vergangenheit in Bad Fallingbostel schief gelaufen ist? Und wäre es dann ihre Aufgabe, eine Bestrafung von möglicherweise schuldigen Verantwortlichen in die Wege zu leiten? Ich habe schon vor einigen Tagen hier geschrieben, dass ein Verfahren gegen gewählte Kirchenvorstände in unserer Kirche so gut wie unmöglich ist. Das gibt die Rechtslage leider (!) nicht her. Für dienstliche Vergehen von bezahlten kirchlichen Mitarbeitern gibt es wohl ein Disziplinarverfahren. Aber auch dafür sind die Hürden sehr hoch. Es müsste dazu ein konkreter Anfangsverdacht vorliegen, der auch beweisbar wäre. Wenn ihr das im Sinn habt, dann müsstet ihr selber Beweise vorlegen in Form von Dokumenten und Zeugenaussagen.
Dazu wären auch die Aussagen der betroffenen Pastoren zwingend notwendig, wie du, Matze, richtig feststellst. Dass Fr. Lieberum es ablehnt, von sich aus die Pastoren anzufragen, zeigt mir, dass sie nicht vor hat, in diesem Sinne so wie eine Staatsanwältin zu investigieren. Es wäre ja auch die Frage, ob die Pastoren, die euch verlassen haben oder verlassen mussten, jetzt noch bereit wären, sich auf eine Befragung einzulassen. Bei einem staatlichen Strafverfahren, würden sie als Hauptbeteiligte vorgeladen werden. Aber das ist hier im kirchlichen Bereich nicht zu erwarten. Wenn ihr die Aussagen der beteiligten Pastoren gerne dabei haben wollt, dann müsstet ihr selber Pastor Schwarz und Pastor Schoppe fragen, ob sie dazu noch bereit sind. Aussagen von Superintendent Fricke und Pastorin Kuhlmann würden sich dann möglicherweise daraus ergeben.
Ich vermute nach allem, was ich hier im Forum gelesen habe, dass Fr Lieberum tatsächlich an eine "Mediation" im eigentlichen Sinne denkt. Gemeint ist eine Vermittlung. Die Aufgabe der Mediatorin wäre dabei, die gegensätzlichen Parteien zu einer sachlichen Auseinandersetzung im Gespräch zusammenzuführen. Die Voraussetzung dafür, dass das gelingen kann, wäre ihre Unabhängigkeit, aber auch ihre "Allparteilichkeit". Sie dürfte im Laufe des Verfahrens keinen eigenen Standpunkt einbringen, sondern sie müsste sich ganz objektiv auf die Gesprächsleitung beschränken.
So eine Mediation kann nur freiwillig geschehen. Wenn eine der Parteien aussteigt, dann wäre die Mediation gescheitert mit allen Konsequenzen. Das würde bedeuten, dass keine Konfliktlösung zustande kommt. Es würde aber möglicherweise auch bedeuten, dass die Beteiligten das Gesicht verlieren würden. Ich denke da z.B. an die Kirchenvorstandwahl im kommenden Jahr. Sprich: Wer die Mediation grundlos platzen lässt, hat bei der KV-Wahl geringerer Chancen gewählt zu werden.
In einer solchen Mediation hättet ihr die Gelegenheit eure konkreten Fragen an die Gegenseite stellen und darauf zu bestehen, dass ihr zufriedenstellende Antworten bekommt. Aber ihr müsstet die Fragen selber stellen, weil die Mediatorin es nicht tun wird. Wenn sie selber aus eigener Initiative investigative Fragen stellen würde, dann würde sie den Standpunkt der Allparteilichkeit verlassen. Das würde zur Folge haben, dass die Gegenseite sich möglicherweise zurückzieht und das Gespräch abbricht.
Ich fände es für euer Gespräch mit dem Kirchenvorstand am 05.05. ganz wichtig, dass ihr vorab ganz genau klärt, wie dies Gespräch gemeint ist , was ihr erwartete und was die Aufgabe von Fr Lieberum dabei sein soll. Erst dann könnt ihr mit der eigentlichen inhaltlichen Auseinandersetzung beginnen.
Ich wünsche euch dafür alles Gute, Beharrlichkeit aber auch die nötige coolness!
Schöne Grüße zum 1. Mai!
Euer Turmfalke