Liebe Freunde,
ich komme auf meinen soeben vorangegangenen Beitrag zurück und liefere Matzes Anhang und den seiner Mitstreiter aus Bad Fallingbostel nach:
"Bericht der kirchenunabhängigen Untersuchung
Am 7.August 2016 besuchte der Landesbischof Ralf Meister die Gemeinde in Bad Fallingbostel. Im Anschluss an den Gottesdienst gab es die Möglichkeit zum Austausch mit der Gemeinde. Die Gemeindemitglieder nutzten die Möglichkeit ihren Unmut über die Geschehnisse in ihrer Gemeinde dem Bischof mitzuteilen. Der Landesbischof sagte daraufhin die Finanzierung einer „kirchenunabhängigen Untersuchung“ zu.
An dieser Untersuchung sollten der Kirchenvorstand, der Gemeindebeirat, die Gemeindeinitiative „Friede und Gerechtigkeit auf dem Kirchberg“ sowie weitere Gruppen und Einzelpersonen beteiligt sein. Als externe Mediatorin wurde Frau Lieberum bestellt, die auch mit allen (ehemaligen) Mitarbeitern Gespräche führen sollte.
Ziel dieser Untersuchung war es, die Gemeinde umfassend zu informieren, da bislang vieles nur gerüchteweise bekannt geworden war.
Nicht alle Details konnten im Verlauf der Untersuchung geklärt werden. Einiges wird offen bleiben müssen, dieser Bericht sollte aber die drängendsten Fragen beantworten können und helfen, die Gemeinde Bad Fallingbostel wieder in ruhigeres Fahrwasser zu leiten, Perspektiven für die Zukunft aufzuweisen und vor allem, die durch diesen Konflikt schwer geschädigten Geistlichen zu rehabilitieren.
1. Die Ausgangslage
Im Frühjahr 2011 bewarb sich das Pfarrehepaar Florian und Alexandra Schwarz auf die erste Pfarrstelle der Kirchengemeinde . Der Kirchenvorstand zeigte bei der Bewerbung ein besonderes Interesse an einem Pfarrehepaar. Die zweite Pfarrstelle der Gemeinde war von Pastor Friedel Fischer besetzt, der im Zuge einer Erkrankung, eine halbe Stelle an Pastorin Ute Hülsmann abgegeben hatte. Die Beschäftigung von Pastorin Hülsmann war zeitlich an die Pfarrstelleninhabe von Pastor Fischer gebunden. Plan des Kirchenvorstandes war, dass mit der absehbaren Pensionierung von Pastor Fischer das Ehepaar Schwarz ihren Stellenanteil auf 150% ausweitet und Pastorin Hülsmann weiterhin mit 50% in Bad Fallingbostel verbleiben kann.
Pastor Schwarz begann den Dienst mit einem Stellenanteil von 100%. Seine Frau sollte einige Monate später folgen, bis sie die Bewerbungsfähigkeit vorweisen konnte und Pastor Schwarz für sie seinen Stellenanteil um 50% reduzieren würde.
Pastorin Schwarz verließ ihren Mann jedoch bevor sie ihren Dienst in Fallingbostel antrat. Rechtlich war die Situation damals klar: Pastor Schwarz hatte eine Pfarrstelle zu 100% in der Kirchengemeinde Bad Fallingbostel. Dennoch gab es im Herbst 2011 eine Abstimmung im Kirchenvorstand im Beisein von Landessuperintendent Rathing darüber, ob Pastor Schwarz die Stelle im vollen Umfang weiterhin erfüllen sollte oder ob eine Neuausschreibung der Stelle erfolgen sollte. Die Initiative zu dieser Abstimmung kam, nach Aussage des Kirchenvorstandes nicht von einem der ehrenamtlichen Kirchenvorsteher. Wer auf diese Abstimmung gedrängt hat ist nicht mehr eindeutig zu klären. Der Kirchenvorstand entschied sich damals einstimmig für Pastor Schwarz. In selbiger Sitzung bestand Pastorin Hülsmann auf eine Teamsupervision.
Pastor Schwarz, nunmehr alleinerziehender Vater von zwei Töchtern im Kindergartenalter, erfüllte seinen Dienst zu großer Zufriedenheit der Gemeinde. Innovative Projekte sorgten dafür, dass in seiner Dienstzeit zum ersten Mal seit Jahren die Zahl der Kircheneintritte die der Austritte übertraf. Seine Gottesdienste erfreuten sich großer Beliebtheit und auch als Seelsorger war er sehr geschätzt.
2. Eskalation
Als im Herbst 2012 die Nachfolge von Pastor Fischer organisiert werden sollte, kam erneut die Frage nach der weiteren Anstellung von Pastorin Hülsmann zur Sprache. Gerne wäre sie weiterhin mit ein Stellenanteil von 50% in der Gemeinde geblieben. Als sich im Kirchenvorstand abzeichnete, dass die zweite Pfarrstelle im Hinblick auf spätere Ausschreibungen nicht, wie von Pastorin Hülsmann gewünscht, als zwei 50% Stellen ausgeschrieben würde, behauptete sie in einer Kirchenvorstandssitzung, man könne mit Pastor Schwarz nicht zusammenarbeiten.
Ausnahmslos alle Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen haben ausgesagt, mit der Arbeit von Pastor Schwarz sehr zufrieden gewesen zu sein und bis dahin von keinerlei Unstimmigkeiten im Team der Hauptamtlichen gewusst zu haben.
Die Situation im Team sah nun folgendermaßen aus: Pastor Schwarz war Inhaber der ersten Pfarrstelle, die zweite Pfarrstelle würde innnerhalb weniger Wochen vakant sein und damit der Mitarbeitsauftrag von Frau Hülsmann, der an die Pfarrstelleninhabe von Pastor Fischer gebunden war, ebenfalls beendet. Die Diakonin Bettina Maschke war in den letzten Zügen ihrer Zusatzausbildung und plante einen Stellenwechsel. Der in Teilzeit angestellte Kirchenmusiker Alfons von Tegelen stand ebenfalls nicht weit vom Pensionsalter. Die von Pastorin Hülsmann angezweifelte Teamfähigkeit von Pastor Schwarz mutet vor diesem Hintergrund geradezu absurd an, denn das besagte Team würde innerhalb kürzester Zeit so nicht mehr bestehen.
Irgendwelche Details über diese eine einzige Aussage hinaus, waren dem Kirchenvorstand nicht bekannt. Und auch im weiteren Verlauf dieses Konfliktes beharrten alle Kirchenvorsteher auf ihrer Aussage, dass sie mit der Arbeit von Pastor Schwarz zufrieden gewesen seien und dass ihnen keinerlei Unstimmigkeit im Team der Hauptamtlichen bekannt war.
Die weiteren Sitzungen des Kirchenvorstandes wurden im Beisein von Superintendent Ottomar Fricke abgehalten. In diesen Sitzungen wurde von diesem großer Druck auf Pastor Schwarz aufgebaut und er drängte Pastor Schwarz zu der Aussage, die Pfarrstelle – offiziell freiwillig – zu verlassen. Die Abstimmung dazu im Kirchenvorstand war, nach Angaben von Kirchenvorsteher Klaus Hackbarth, nicht einstimmig und noch immer wussten die Kirchenvorsteher keinerlei Details, geschweige denn, dass ihnen ein Beispiel für eine angebliche Teamunfähigkeit genannt wurde.
Pastor Schwarz war zu diesem Zeitpunkt in einen Sorgerechtsstreit um seine Töchter verwickelt. Mit dem Rücken an der Wand beugte er sich dem Druck des Superintendenten und willigte ein, die Gemeinde zu verlassen, allerdings, mit Rücksicht auf seine schulpflichtige Tochter, erst zum Sommer 2013. Der Kirchenvorstand ließ sich auf diese Terminsetzung ein.
Parallel dazu und ohne das Wissen des Kirchenvorstandes, suchte Superintendent Fricke Pastor Schwarz unangemeldet und am späten Abend auf und forderte ihn auf, innerhalb einer Woche in der Gefängnisseelsorge Uelzen den Dienst anzutreten. In einem Gespräch mit dem Landessuperintendenten Rathing drohte dieser Pastor Schwarz mit der „Aberkennung der allgemeinen Gemeindetauglichkeit“, sollte er bis zum Jahreswechsel nicht die Stelle geräumt haben. Eine „Aberkennung der allgemeinen Gemeindetauglichkeit“ kennt das Kirchenrecht überhaupt nicht und ist nach zwei kirchlichen Examen und absolvierter dreijähriger Probezeit nahezu grotesk. Hinzu kommt, dass der Landessuperintendent nicht Dienstvorgesetzter von Pastor Schwarz war, sondern offiziell sein Seelsorger. Eine solche Drohung berührt einem befragten Arbeitsrechtler zufolge aber den Straftatbestand der Nötigung.
Der Kirchenvorstand ging zu diesem Zeitpunkt weiterhin, wie abgesprochen, von einem Wechsel zum Sommer aus.
In der folgenden Sitzung des Kirchenvorstandes war der Landessuperintendent anwesend. Pastor Schwarz, von der Drohung der „Aberkennung der allgemeinen Gemeindetauglichkeit“ unter Druck gesetzt, bat Rechtsanwalt Ahrens um Begleitung. Die ihm allerdings verwehrt wurde. Eine eindeutige Antwort von wem der Rechtsbeistand verwehrt wurde konnte die Untersuchung nicht klären. Der Kirchenvorstand behauptet, dass sie kein grundsätzliches Problem mit der Anwesenheit eines Rechtbeistandes gehabt hätte, der Landessuperintendent jedoch darauf bestanden hätte, Pastor Schwarz diese Begleitung zu versagen.
Auf eine Anfrage eines Gemeindemitgliedes an den Landessuperintendenten im Januar 2017 behauptete der Landessuperintendent, ein Fall von Nichtzulassung eines Anwaltes sei ihm nicht bekannt. Auf die Beschwerde, dass der Landessuperintendent eine anwaltliche Begleitung untersagt habe und das Gemeindemitglied unverfroren angelogen habe, teilte das Landeskirchenamt mit, dass die Entscheidung und die Verantwortung ganz alleine beim Kirchenvorstand gelegen hätte. Rechtsanwalt Ahrens teilt hingegen mit, dass er den Eindruck gewonnen hat, dass es der Landessuperintendent gewesen sei, der die Abstimmung des Kirchenvorstandes in dieser Frage gelenkt habe.
Der Kirchensenat, der die Anfrage des Gemeindemitgliedes bearbeitete, bat ausschließlich Landessuperintendent Rathing um eine Stellungnahme (die trotz mehrfacher Bitte um Einsicht unter Verschluss blieb), nicht jedoch den Kirchenvorstand, den betroffenen Pastor oder den Anwalt. Die Entscheidung des Kirchensenates fiel bei dieser einseitigen Betrachtung natürlich zugunsten von Landessuperintendent Rathing aus, in dessen Wirken der Kirchensenat nichts zu beanstanden sah.
Im Januar 2013 berichtete der Kirchenvorstandsvorsitzende beim Neujahrsempfang, dass in der Gemeinde nun alles gut laufe und mit Pastorin Kuhlmann, die die Pfarrstelle von Pastor Fischer übernehmen würde jetzt ja beide Pfarrstellen besetzt seien und auch sonst alle Probleme der Gemeinde gelöst seien. Die Walsroder Zeitung berichtete ausführlich über diese angeblich positive Situation. Zur gleichen Zeit aber ging im Ort rum, dass Pastor Schwarz gehen müsse. Zur nächsten öffentlichen Kirchenvorstandssitzung erschienen 200 Gemeindemitglieder und forderten Aufklärung über diese Gerüchte und legten eine umfangreiche Unterschriftenliste vor, die den Verbleib von Pastor Schwarz in der Gemeinde forderte.
Der Kirchenvorstand war mit dieser Situation überfordert. Die meisten schwiegen. Kirchenvorsteher Farthmann erklärte jedoch, dass der Kirchenvorstand keinen einzigen konkreten Vorwurf gegen Pastor Schwarz nennen könne. Der Superintendent betonte mehrfach, dass es sich um Personalangelegenheiten handeln würde und deshalb alle Details nicht öffentlich seien – Gleichzeitig betont er mehrfach, dass Herr Schwarz Urheber der angeblichen Unstimmigkeiten im Team sei.
Aus den Äußerungen der anwesenden Gemeindemitglieder wurde deutlich, welche Gerüchte zu dem Zeitpunkt im Umlauf waren. Diese gingen von Alkoholsucht bis hin zu Kindesmissbrauch als Grund dafür, dass Pastor Schwarz gehen müsse. Auch wurde deutlich, dass solche Gerüchte nicht von alleine entstanden, sondern offensichtlich gestreut wurden, auch wenn der oder die Urheberin nicht mehr zu ermitteln war.
Pastor Schwarz kündigte an, die Gemeinde nicht zu verlassen, ehe diese Gerüchte geklärt seien.
Im Anschluss an die Sitzung trat der Kirchenvorstandsvorsitzende aufgrund seiner falschen Angaben in der Walsroder Zeitung von seinem Amt zurück. Die Überlegungen der übrigen Vorstandsmitglieder nun ebenfalls zurückzutreten, sind vom anwesenden Superintendenten Fricke mit einem Appell an die Verantwortung in dieser Situation zerstreut worden. Pastor Schwarz übernahm als stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes nun den Vorstand bis zur Wahl eines neuen Vorsitzenden.
Wenige Tage nach dieser Kirchenvorstandssitzung erschien in der Walsroder Zeitung ein Leserbrief des Kirchenvorstehers Wittkugel, in dem er nicht als Privatmann, sondern als Kirchenvorsteher sich äußert: „Pastor Schwarz präsentiert manch gute Idee. Leider gibt es auch Schattenseiten: Herr Schwarz hat vier seiner engsten Kollegen so schwer gekränkt und demontiert, dass diese zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit nicht mehr fähig sind. Professionelles Teamtraining sollte Besserung bringen – nach einem Jahr erfolglos abgebrochen. Ohne das Wirken der unterschiedlichen Fachkräfte wird Gemeindearbeit aus meiner Sicht jedoch scheitern. Was nun? >One-Man-Show< oder gemeinsam handeln- kluge Köpfe sind gefragt.
Arno Wittkugel, Mitglied im Kirchenvorstand Bad Fallingbostel“.
Der Leserbrief war nicht in Abstimmung mit dem Kirchenvorstand verfasst worden und stellt einen eindeutigen Verstoß gegen die Kirchengemeindeordnung dar.
Sowohl der Kirchenvorstand als auch der Superintendent als auch der Kirchenkreisvorstand wurden über diesen Verstoß unterrichtet und aufgefordert Herrn Wittkugel aus dem Amt zu entfernen. Der Superintendent entgegnete darauf sehr lapidar, er sähe keine Veranlassung tätig zu werden.
Zwischenfazit:
Ende Januar 2013 war eine Situation entstanden, in der es nur Gerüchte gab, die allerdings durch sehr vage Andeutungen eines kleinen Kreises befeuert wurden. Die kirchenleitenden Stellen, der Superintendent und Landessuperintendent, haben, anstatt auf eine Lösung hinzuarbeiten, die Fronten noch zusätzlich verhärtet. Im Kreuzfeuer standen nun der Kirchenvorstand und Pastor Schwarz, ohne dass jedoch ein einziger konkreter Vorwurf gegen ihn genannt wurde, auch dann nicht, als er in einer öffentlichen Kirchenvorstandssitzung den Kirchenvorstand, den Superintendenten und die hauptamtlichen Mitarbeiter vom Schweigegebot in Personalangelegenheiten entbunden hatte und diese aufforderte, öffentlich die Gründe für das Vorgehen gegen ihn zu benennen.
Der Kirchenvorstand fand sich plötzlich in einer Situation wieder, in der eine ungemein große Anzahl von Gemeindemitgliedern Rechenschaft einforderte und den Kirchenvorstand des Mobbings beschuldigte. Im Zuge der Untersuchung wurde deutlich, dass der Kirchenvorstand ohne genaueres Wissen und im Vertrauen auf die Aussagen des Superintendenten die Entscheidung getroffen hatte, Pastor Schwarz der Gemeinde zu verweisen. Diese Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht und das unhinterfragte, blinde Vertrauen in eine kirchenleitende Stelle ist zu diesem Zeitpunkt der größte Vorwurf, den sich der Kirchenvorstand machen sollte.
Konfrontiert mit diesen massiven Vorwürfen, die zu diesem Zeitpunkt sich vor allem gegen den Kirchenvorstand und weniger gegen weitere Beteiligte des Konfliktes richteten, entwickelte der Kirchenvorstand eine Wagenburgmentalität, die ihn im Folgenden zur Zielscheibe werden ließ. Zu keinem Zeitpunkt wurde auf die Situation innerhalb des Teams geschaut.
Diese Untersuchung kann keine psychologisch fundierte Analyse der Beteiligten bieten, wohl aber einen groben Überblick. Die Fragen die sich aus diesem Überblick ergeben, wurden im Verlauf des Konfliktes jedoch vermieden.
Das Team bestand aus drei Pastoren, einer Diakonin, dem Kirchenmusiker und der Pfarramtssekretärin. Im erweiterten Sinne könnte man auch die weiteren Angestellten der Kirchengemeinde hinzunehmen, die im Verlauf des Konfliktes jedoch nicht befragt wurden. Über diesen Kreis hinaus ist zudem die Person des Superintendenten Ottomar Fricke von Interesse.
Pastor Fischer stand kurz vor seiner Pensionierung. Es ist kein Geheimnis in der Gemeinde gewesen, dass er sich stark mit seinem Beruf identifizierte und dem Ruhestand mit sehr gemischten Gefühlen entgegensah. Welche Rolle würde sich nach seinem Ruhestand finden, was würde seine Stellung in der Gemeinde sein, der er so lange gedient hat?
Das Hinzukommen von Pastor Schwarz, der in kürzester Zeit viele innovative Formen der Gemeindearbeit etablierte, schien die Furcht hervorzurufen, dass es nach seiner Pensionierung für Pastor Fischer keinen Platz mehr geben könnte. Deutlich wurde dies exemplarisch in der Ansprache des Superintendenten anlässlich der Verabschiedung von Pastor Fischer. Eindringlich riet der Superintendent für mindestens ein Jahr Abstand zum Gemeindeleben zu halten um sich in den neuen Lebensabschnitt einzufinden und auch der Gemeinde und seiner Nachfolgerin Platz zur Entfaltung zu lassen mit eigenen Schwerpunkten.
Pastorin Hülsmann war als Pastorin des Kirchenkreises zur Mitarbeit in der Gemeinde eingesetzt mit einem Stellenanteil von 50%. Ihre Beauftragung war im Rahmen einer Altersteilzeitregelung an die Stelle von Pastor Fischer gebunden. Auch für sie brachte der bevorstehende Ruhestand eine unsichere Zukunftsperspektive. Da sie, wie sie angab, familienbedingt nur eine halbe Stelle versehen und zudem in Walsrode wohnhaft bleiben wollte, war die Art und Weise der Ausschreibung der 2. Pfarrstelle für sie von großer Bedeutung. Der ursprüngliche Plan, Pfarrstelle 1 würde mit einem Pfarrehepaar besetzt werden, dass ihren Stellenanteil mit der Pension von Pastor Fischer auf 150% ausweiten würde, war durch die Scheidung von Pastor Schwarz zerschlagen. Als die Ausschreibung der 2. Pfarrstelle anstand, war es ihr Wunsch, diese Stelle als zwei halbe Stellen auszuschreiben, damit sie im bisherigen Umfang und ohne Residenzpflicht weiter in der Kirchengemeinde verbleiben könnte. Es zeichnete sich jedoch zunehmend ab, dass der Kirchenvorstand, auch im Hinblick auf spätere Ausschreibungen, die Stelle als eine 100% Stelle ausschreiben würde.
Pastor Schwarz trat seine Stelle unter erschwerten Bedingungen an. Die Zeit in der Gemeinde war für ihn persönlich überschattet vom Ende seiner Ehe und einem Sorgerechtsstreit um seine beiden Töchter. Auch dank großer Unterstützung einiger Gemeindemitglieder konnte er dennoch großen Schwung in die Gemeinde bringen. Er erreichte viele Menschen, die bislang nur kaum oder gar keinen Zugang zum kirchlichen Leben gefunden hatten. Damit kam auch eine Veränderung in der Zusammensetzung der Ehrenamtlichen und Engagierten zustande. Während seiner Dienstzeit gab es zum erstenmal seit Jahren mehr Kircheneintritte als Austritte und auch die Zahl der Gottesdienstbesucher nahm spürbar zu.
Im Nachhinein wäre ihm vielleicht zu raten gewesen, mit seinen Innovationen bis zur Pensionierung von Pastor Fischer und dem Ausscheiden von Pastorin Hülsmann zu warten, denn es entstand in der Gemeinde der Eindruck, dass der Erfolg seiner Arbeit auch Neid hervorgerufen hat.
Der Kirchenvorstand bekräftigte immer wieder, dass sie mit der Arbeit von Pastor Schwarz sehr zufrieden war und die Innovationen begrüßt hätten. Auch betonte das Gremium immer wieder, dass es keinerlei Differenzen zwischen Pastor Schwarz und dem Kirchenvorstand gegeben hätte, sowie, dass sie bis zum Herbst 2012 von keiner Unstimmigkeit im Team der Hauptamtlichen gewusst hätten.
Der Kirchenmusiker der Gemeinde, Alfons von Tegelen war mit einer halben Stelle in der Gemeinde angestellt, die durch einen Förderverein auf eine ¾ Stelle ausgeweitet wurde. Herr von Tegelen stand in dem Ruf, besonders kreative musikalische Projekte zu verwirklichen. Es ist sehr zu bedauern, dass er die Zusammenarbeit mit Pastor Schwarz als Konkurrenz auffasste anstatt als sich gegenseitig bereichernd.
Herr von Tegelen ist, wohlwollend ausgedrückt, als ein „Charakterkopf“ zu beschreiben und die Zusammenarbeit mit ihm war nicht einfach, wie auch mehrere Chormitglieder berichteten. Im Zuge der Auseinandersetzungen bezeichnete er Herrn Schwarz vor Chormitgliedern als Psychopathen und beharrte auf der Aussage „Ich oder Er!“.
Aus der katholischen Gemeinde, in der er zuvor tätig war, wurde ebenfalls von einer schwierigen Zusammenarbeit mit ihm berichtet. Auch für ihn stand der Ruhestand in absehbarer Zeit bevor, wobei bekannt war, dass er an einer Verlängerung großes Interesse hatte. Der Visitationsbericht aus dem Jahr 2009 regte an, ein besonderes Augenmerk auf die Stellung des Kirchenmusikers innerhalb der Gemeinde zu haben, insbesondere die Ausrichtung des Fördervereins auf eine bestimmte Person wird dort angemahnt.
Superintendent Ottomar Fricke, war als Dienstvorgesetzter der Pastoren von Beginn an in die Auseinandersetzungen involviert. Aus den online einsehbaren Protokollen der Kirchenvorstandssitzungen ist zu ersehen, wie oft er an den Sitzungen des Kirchenvorstandes teilnahm. Sowohl nach Aussagen der Kirchenvorsteher als auch in seinen Äußerungen in den öffentlichen Sitzungen und den Gemeindeversammlungen betonte er immer wieder „unüberbrückbare Differenzen im Team“ und deutete „schwere Verfehlungen“ von Pastor Schwarz an, ohne jedoch ein einziges Mal eine konkrete Begebenheit zu nennen. Diese würde er verschweigen, „um Herrn Schwarz zu schützen“. Auch nachdem Herr Schwarz in einer Gemeindeversammlung erklärte auf diesen „Schutz“ zu verzichten, alle Beteiligten vom Sitzungsgeheimnis entbinden wollte und aufforderte öffentlich Details zu nennen, die das Vorgehen gegen ihn begründen könnten, konnte oder wollte keiner der Beteiligten, der Superintendent eingeschlossen, auch nur einen einzigen konkreten Vorwurf nennen.
Aus dem Visitationsbericht 2009 ist zu entnehmen, dass der Superintendent von Spannungen in der Gemeinde innerhalb des Teams schon vor Pastor Schwarz wusste. Diese schienen sich, dem Visitationsbericht zufolge, durch den Weggang von Pastor Brauer „erledigt zu haben“. Es ist von einer leitenden Stelle zu erwarten, auch eine solche Vorgeschichte zu berücksichtigen, denn Konflikte verschwinden nicht durch den Weggang einer der Beteiligten, sondern bergen immer die Gefahr, systemimmanent verankert zu sein und auch beim Austausch einzelner Personen weiterzuwirken.
Es ist hervorzuheben, dass den Superintendenten eine langjährige Freundschaft sowohl mit Familie Fischer als auch mit Familie Hülsmann verbindet, die in die Zeit vor seinem Amtsantritt als Superintendent zurückreicht. Eine Neutralität war somit nicht gegeben gewesen. Aber anstatt den Konflikt als in der Sache Befangener an seinen Stellvertreter abzugeben, wie es in der Situation geboten gewesen wäre, hat er in den Auseinandersetzungen deutlich eine Seite gewählt und einen großen Beitrag dazu geleistet die Gerüchte zu befeuern und aufrecht zu erhalten, die Pastor Schwarz in der Öffentlichkeit zu diskreditieren drohten.
Im Zuge der Untersuchung wurde deutlich, dass er auch in einem größeren Umfang als dem Kirchenvorstand bekannt war, eingriff.
Dazu gehörten direkte Bedrohungen gegen Pastor Schwarz aber auch Unterlassungen. Aufforderungen einzelner Gemeindemitglieder tätig zu werden, wie z.B. im Fall des Verstoßes von Kirchenvorsteher Arno Wittkugel gegen §28, Absatz 3 der KGO erwiderte er lapidar mit den Worten, er sähe „keinen Handlungsbedarf“.
Diese Untersuchung ergab, dass er nicht nur in seiner Aufgabe versagt hat, was vielleicht noch damit zu erklären gewesen wäre, dass er noch nicht lange dieses Amt ausführte. Vielmehr ergibt sich das Bild, dass Superintendent Fricke im vollen Wissen und gezielt den Weggang von Pastor Schwarz forciert hat. Zu keinem Zeitpunkt der Auseinandersetzung entstand in der Gemeinde der Eindruck, der Superintendent ziehe eine Zukunftsperspektive der Gemeinde mit Pastor Schwarz überhaupt in Erwägung. Das von ihm vorgebrachte Argument für sein striktes Vorgehen lautete, er wolle „das Team schützen“. Vor dem Hintergrund, dass von diesem Team in absehbarer Zeit sowieso nur Pastor Schwarz übrigbleiben würde, ist dieses Argument geradezu absurd.
Frau Lieberum, als neutrale Beobachterin, erkannte dies deutlich: „Es hätte eine andere Lösung geben können und müssen!“
Die Frage, die offen bleibt, ist die nach der Motivation des Superintendenten für sein rigides Vorgehen. Angesichts seiner langjährigen Freundschaft mit Familie Hülsmann bleibt aber zu vermuten, dass es hier um die Sicherung der Stelle von Pastorin Hülsmann ging, auf Kosten eines alleinerziehenden Vaters. Der Konflikt erscheint nahezu konstruiert um dieses Ziel zu erreichen. Als der Konflikt aus dem Ruder lief, indem das Vorgehen der Gemeinde bekannt wurde, zog der Superintendent nicht die Notbremse, was durchaus möglich gewesen wäre. Stattdessen kam der Superintendent in die Situation selbst das Gesicht zu verlieren und erkennen zu müssen, dass eine „Stellenplanung“ nicht an der Gemeinde vorbei in der Kompetenz eines Superintendenten liegt. Ein gezieltes Eingreifen der Landeskirche, die umfangreich informiert war, hätte die weiteren Eskalationen verhindern können. Das Vorgehen des Landeskirchenamtes scheint aber davon bestimmt gewesen zu sein, die Hierarchie zu schützen und zu stützen. Die weiteren Geschehnisse untermauern diese Vermutung.
Phase 3 Die außerordentliche Visitation
Nachdem Pastor Schwarz erfuhr, dass es Gerüchte gab, er müsse die Gemeinde verlassen, weil er sich an seinen Kindern vergangen habe, informierte er, wie es Vorgabe ist, den Superintendenten. Als dieser ihm mitteilte, dass er von den Gerüchten wüsste, aber keinen Anlass sähe tätig zu werden, informierte Pastor Schwarz selbst das Landeskirchenamt darüber.
Als Mittel setzte das Landeskirchenamt eine außerordentliche Visitation an, um den Ursachen in der Gemeinde auf den Grund zu gehen. Für eine außerordentliche Visitation gab es keine Rechtsgrundlage und dieses Mittel wurde in Bad Fallingbostel zum erstenmal in der Landeskirche eingesetzt.
Seit einigen weiteren Erprobungen dieses Mittels in anderen Gemeinden werden außerordentliche Visitationen nicht mehr eingesetzt.
Die zwei Visitatoren führten Gespräche mit allen Beteiligten Es gab Gespräche mit dem Kirchenvorstand, sowohl mit als auch ohne Beisein von Pastor Schwarz, die Hauptamtlichen Mitarbeiter wurden ohne Beisein von Pastor Schwarz befragt und auch einige Gemeindemitglieder kamen zur Sprache.
Abschluss der außerordentlichen Visitation sollte ein Gespräch mit Pastor Schwarz werden, zu dem es aber nicht kam.
Kurz vor dem angesetzten Gesprächstermin erschien die Ex-Frau von Pastor Schwarz bei ihm im Pfarrhaus. Sie sei angerufen worden, dass er heute gesagt bekommen würde, er müsse die Gemeinde verlassen und der Anrufer die Vermutung habe, er würde sich und den Kindern daraufhin „etwas antun“, also einen erweiterten Suizid verüben.
Verständlicherweise war Frau Schwarz zutiefst beunruhigt und versuchte die beiden Töchter mit Gewalt mitzunehmen. Herr Schwarz musste, um die Lage zu deeskalieren, die Polizei um Hilfe bitten und das Jugendamt einschalten. Aufgewühlt von diesem Geschehnis bat er die Visitatoren, das angesetzte Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt führen zu können. Für die Visitatoren ergab sich aber das Bild eines Polizeiwagens, der mit Blaulicht vor dem Pfarrhaus stand.
Wer diesen Anruf vorgenommen hat, ist nicht mehr zu ermitteln. Es muss aber jemand gewesen sein, der genaue Kenntnis vom zeitlichen Ablauf der außerordentlichen Visitation hatte.
Dieser Vorfall zeigt am deutlichsten, zu welchen Mitteln Beteiligte an diesem Konflikt bereit waren. Selbst die Ex-Frau von Pastor Schwarz wurde unter falschen Angaben instrumentalisiert, um das Ergebnis der außerordentlichen Visitation zu beeinflussen. Die Töchter von Pastor Schwarz waren zwei Jahre lang in psychologischer Behandlung, in der es vor allem um diesen einen Tag ging.
Die Unterstellung, Herr Schwarz hätte einen erweiterten Suizid geplant, erfüllt den Tatbestand einer Straftat.
Es ist das erschreckendste Beispiel für die Brutalität und das menschenverachtende Vorgehen gegen Herrn Schwarz. Es bleibt unverständlich, warum die Kenntnis von diesem Vorfall, die Landeskirche nicht dazu bewegt hat, tätig zu werden. Nicht nur Herr Schwarz wurde hier zum Opfer, sondern auch zwei kleine Kinder.
Das abschließende Gespräch mit Herrn Schwarz wurde dann nicht mehr in der angekündigten Form durchgeführt. Ihm wurde lediglich das Ergebnis der somit unvollständigen Visitation mitgeteilt: Angesichts der Eskalationsstufe sähen die Visitatoren keine Zukunft für einen weiteren Verbleib von Pastor Schwarz in der Gemeinde.
Somit gab es im gesamten Konflikt keine einzige Situation für Pastor Schwarz seine Wahrnehmungen zu schildern. Das „Urteil“ wurde dennoch gefällt.
In einer Gemeindeversammlung wurde das Ergebnis der außerordentlichen Visitation der Gemeinde kundgetan. Zuvor erklärte Pastor Schwarz, dass er angesichts der Brutalität die gegen ihn angewandt wird und auch um seine Töchter zu schützen die Gemeinde verlassen würde. Er betonte dabei, dass ihm bis zum jetzigen Zeitpunkt kein einziger konkreter Vorwurf gegen ihn benannt wurde.
Die Gemeinde nahm das mit großer Bestürzung wahr.
Die Visitatoren stellten dann das Ergebnis ihrer Arbeit vor. Sie betonten dabei, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt ihren Bericht nicht öffentlich machen würden um „ein juristisches Nachspiel“ zu vermeiden. Dieser Bericht ist bis heute nicht einsehbar. Weder Kirchenvorstand, noch Pastor Schwarz wurde das Recht eingeräumt diesen Bericht zu lesen. Da Pastor Schwarz zu diesem Zeitpunkt bereits erklärt hatte, die Gemeinde zu verlassen, wäre er wohl der einzige gewesen, der ein Interesse an einem „juristischen Nachspiel“ hätte haben können. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass dieser Bericht Fakten enthalten muss, die den Anteil der anderen Beteiligten benennt und die Unschuld von Herrn Schwarz belegt. Ansonsten wäre es unerklärlich, warum die Landeskirche einen Bericht zurückhalten sollte würde, der das rigide Vorgehen gegen eine einzelne Person rechtfertigen würde.
Frau Lieberum, die diesen Prozess der Untersuchung begleitet hat, hat ebenfalls den Bericht angefordert. Auch nach nunmehr fast fünf Jahren wurde ihr dieser Bericht nicht ausgehändigt. Herr Rehse, der die Visitation durchgeführt hat, begründete dies mit den Worten, er wüsste nicht, „ob das zum jetzigen Zeitpunkt gut sei“.
Damit wurde die Chance vertan, den Leidtragenden, Pastor Schwarz wenigstens zu rehabilitieren. Auch der Kirchenvorstand, der für die Gemeinde hauptsächlich im Kreuzfeuer der Vorwürfe stand, hätte zumindest in Teilen entlastet werden können. Dies hätte ein Moment sein können, an dem dieser Konflikt zu einem Ende kommt und aufgrund der Ergebnisse der außerordentlichen Visitation Konsequenzen hätten gezogen werden können.
Was bleibt, ist der Eindruck, dass hier etwas vertuscht werden sollte.
Pastor Schwarz wurde bis zum Schuljahreswechsel beurlaubt, um dann eine Stelle in Rotenburg anzutreten. Dies jedoch nicht als eine reguläre Pfarrstelle, sondern zur besonderen Verwendung des dortigen Superintendenten.
Die Chance auf ein Ende des Konfliktes war vertan und es kam zu einem „Nachtreten“. Im April wurden in Bad Fallingbostel Plakate aufgehängt, die Pastor Schwarz als Teufel verunglimpften. Auch an dieser Stelle gibt es nur Mutmaßungen darüber, wer dies getan hat. Einige Tage später wurden erneut solche Plakate aufgehängt. Pastor Schwarz hat eine Anzeige gegen Unbekannt dagegen eingereicht. Ein Gemeindemitglied forderte schriftlich den Kirchenvorstand, den Superintendenten und den Landessuperintendenten auf, zu diesen Verunglimpfungen Stellung zu nehmen und diese zu verurteilen. Der Kirchenvorstand reagierte gar nicht. Der Landessuperintendent verweigerte sich einer öffentlichen Stellungnahme mit den Worten: „ Um der angespannten Atmosphäre von Wort und Gegenwort, Meinung und Gegenmeinung nicht neue Nahrung zu geben, möchte ich Ihrer Erwartung nicht nachkommen“. Und der Superintendent behauptete dem Gemeindemitglied gegenüber, er hätte mit Pastor Schwarz darüber gesprochen – was nicht der Wahrheit entspricht!
Pastor Schwarz auch weiterhin den Schutz seiner Kirche zu verweigern und ihn in der Öffentlichkeit verunglimpfen zu lassen, erscheint beinah als rachsüchtig von diesen kirchenleitenden Personen.
Darüber hinaus veröffentlichte der Superintendent einen „offenen Brief an die Gemeinde“, in dem verhohlen weiterhin Pastor Schwarz die Schuld gegeben wurde. Diesen schickte er auch an die Medien, u.a. auch an die Verdener Zeitung, deren Verbreitungsgebiet rein garnichts mit Bad Fallingbostel zu tun hat.
Pastor Schwarz hielt sich während des ganzen Konfliktes sehr bedeckt. Interviewanfragen der lokalen Presse erteilte er eine Absage, Nachfragen aus der Gemeinde gab er nur wenig Antwort und verwies darauf, dass er sich an die Verschwiegenheit der KV-Sitzungen und der Supervision halten würde, um nicht formale Gründe zu Angriffen auf ihn zu liefern. Außerdem hegte er lange die Hoffnung, dass der Konflikt gelöst werden würde und er an die Kraft des Verzeihens glauben würde und für seinen Teil alles vermeiden würde, um eine Eskalation zu verhindern. Der Zusammenbruch kam erst später und um die Kränkungen und Verletzung zu bearbeiten, begab er sich in eine stationäre, psychologische Behandlung.
Erst in einem langen Gespräch mit Frau Lieberum, im Rahmen dieser Untersuchung und über vier Jahre nach den Geschehnissen, kamen Details ans Tageslicht, die weder Gemeinde, noch Kirchenvorstand bis dahin bekannt waren und hier nun aufgeführt wurden.
Phase 4: Fast ein Déjà-vu
Im Januar 2013 kam als Nachfolgerin von Pastor Fischer Pastorin Kuhlmann in die Gemeinde. Sie hatte gerade das Vikariat in der Superintendenturgemeinde in Walsrode, also bei Superintendent Fricke, abgeschlossen. Im Nachhinein erscheint es unverantwortlich, eine unerfahrene Pastorin auf die erste Stelle zu versetzen, in der ein solcher Konflikt herrscht. Aber auch mit Frau Kuhlmann verbindet Superintendent Fricke eine private Freundschaft. Eine Pastorin im Probedienst ist durch die jährlichen Beurteilungen durch den zuständigen Superintendenten anders unter der Aufsicht und der Kontrolle von Herrn Fricke, als das ein regulärer Pastor wäre. In einer solchen Situation kann man von einer jungen Pastorin nicht erwarten, eine Stellung zu beziehen, die dem Superintendenten zuwiderläuft. Die Gefahr, einen jungen Menschen in einer solchen Situation „verbrennen“ zu lassen ist groß.
Als Nachfolger von Herrn Schwarz kam Pastor Schoppe, ein erfahrener Pfarrer, dem es mit seiner offenen und herzlichen Art gelang, wieder das Vertrauen der Gemeinde zu gewinnen. Es schien, dass nun endlich Ruhe eingekehrt sein würde in der Gemeinde.
Doch diese Ruhe hielt nicht lang. Pastor Schwarz war zwar weg, aber wie nach dem Weggang von Pastor Brauer war damit das grundliegende Problem der Gemeinde nicht gelöst.
Die Gewalt von Neid, Missgunst und Machtspielen bekam auch Pastor Schoppe zu spüren. Und wieder waren es keine offen ausgetragenen Konflikte, in denen man vielleicht eine Lösung gefunden hätte. Schoppe beobachtete „intrigantes Verhalten“ und ein „Schlecht-Reden hinter seinem Rücken“. Als er krankheitsbedingt vier Monate ausfiel wurde diese Zeit genutzt, ihm zu schaden. Nach seiner Rückkehr fand er „alles hier auf dem Kirchberg vergiftet“ vor. „Ich fühle mich hier schutzlos- ich fühle mich ausgeliefert!“ – mit diesen Worten begründete er vor der Gemeinde später seinen Rücktritt.
Auch wenn gegen Pastorin Kuhlmann schwere Vorwürfe stehen, stehen diese doch in einen Kontext. Zum einen war es in den Augen Pastor Schoppes völlig verantwortungslos und fahrlässig, eine völlig unerfahrene Pastorin in eine Gemeinde zu setzen, „in der es lichterloh brannte“.
Zum anderen aber erkannte er die persönlich-freundschaftliche Verbindung zwischen Pastorin Kuhlmann und Superintendent Fricke. Der Superintendent sei „völlig befangen und distanzlos Frau Kuhlmann gegenüber“ gewesen. Nach Abschluss der Untersuchung entstand der Eindruck, Frau Kuhlmann sei gezielt als verlängerter Arm des Superintendenten in der Spätphase des Konfliktes gegen Pastor Schwarz nach Fallingbostel gesetzt worden. Aus dieser Rolle hat Pastorin Kuhlmann in der Zusammenarbeit mit dem neuen Kollegen nicht herausgefunden.
Anders als sein Vorgänger ging Pastor Schoppe die Differenzen mit „dem Team“ offensiv an. Er zog Kirchenvorstand und auch den Superintendenten ins Vertrauen und berichtete von den Differenzen mit Pastorin Kuhlmann in der Art und Weise der Gemeindeführung. Selbst als er dem Superintendenten gegenüber von Mobbing sprach, habe dieser das „beschwichtigend und lächelnd“ abgetan. Überprüft hat Fricke diese Vorwürfe nicht und auch keine Stellungnahme dazu abgegeben. Im Gegenteil: Im Zuge der regulären Visitation habe er gezielt nach negativen Aussagen gegen Pastor Schoppe in der Gemeinde gesucht. Der Beitrag des Kirchenvorstandes zum Visitationsbericht wurde ohne die Mitwirkung von Pastor Schoppe verfasst, indem Frau Kuhlmann falsche Angaben über den Abgabetermin an den Kirchenvorstand weitergab.
Nach seiner Rekonvaleszenz konfrontierte Pastor Schoppe den Kirchenvorstand mit seinen Erfahrungen. Für Pastorin Kuhlmann stand das Ende der Probezeit an und damit die Frage, ob sie in Bad Fallingbostel bleiben würde oder, wie es zumeist üblich ist, die erste reguläre Stelle in einer anderen Gemeinde anzutreten. Es wäre also ein Zeitpunkt gewesen, an dem die scheinbar unüberbrückbaren Differenzen ohne Gesichtsverlust oder öffentlichen Eklat zu beheben gewesen wären.
Dabei hatte er auf „offenes Verständnis gehofft und die Situation falsch eingeschätzt“. Er musste erkennen, dass der Kirchenvorstand dadurch in eine „Entscheidungssituation hinein gedrängt wurde“ und wiederum mit Nicht-Handeln reagierte. Pastor Schoppe trat daraufhin vom Vorsitz des Kirchenvorstandes zurück.
Damit kam der Kirchenvorstand in Erklärungsnot, denn die Gemeinde war noch sensibilisiert aus dem Umgang mit Pastor Schwarz. Der Kirchenvorstand reagierte verängstigt und desorientiert, wieder konfrontiert mit einer Gemeinde, die Rechenschaft vom Kirchenvorstand einfordert.
Zwei Wochen später teilte Pastor Schoppe im Anschluss an den Visitationsgottesdienst mit, dass er und seine Familie die Gemeinde verlassen würden.
Der Superintendent, gegen den sich der Zorn der Gemeinde nun nach dem zweiten geschassten Pastor richtete, versuchte weiterhin in der Öffentlichkeit Pastor Schoppe zu diskreditieren: Er spielte den Konflikt runter und versuchte Schoppes Rücktritt als überzogen darzustellen. Er benannte die Ursache des Konfliktes als unterschiedliche Pastorenbilder und vor allem bezeichnete er den Konflikt als ein Konflikt zwischen Pastor Schoppe und dem Kirchenvorstand.
Aber wie schon Pastor Schwarz, bestreitet auch Pastor Schoppe einen Konflikt zwischen Pastor und KV.
Als im Kirchenvorstand Überlegungen zu einem, wie es aus der Gemeinde gefordert wurde, Rücktritt angestellt wurden, machte der Superintendent den Mitglieder des Kirchenvorstandes den Vorschlag: Ein neuer Vorsitzender könnte ja erstmal auf drei Monate zur Probe das Amt übernehmen.
Und damit setzte er den Kirchenvorstand wiederum dem Zorn aus, wieder verhinderte er damit einen möglichen Neuanfang. Und wieder versuchte er die Verantwortung in der öffentlichen Wahrnehmung von sich ab- und auf den Kirchenvorstand zu lenken.
Doch dies sollte ihm ein zweites Mal so nicht gelingen. Ob es eine Order vom Landeskirchenamt gab, dass er sich nun im Hintergrund halten sollte, können wir nur vermuten. Fakt aber ist, dass im weiteren Verlauf der Landessuperintendent Rathing an fast jeder Kirchenvorstandsitzung teilnahm. Ein Landessuperintendent hat in seinem Amt ein Sitzungsrecht, dass dieses Recht zur Teilnahme an den KV-Sitzungen so konsequent und regelmäßig ausgeübt wurde macht stutzig und erweckt den Anschein, dass es wieder um Einflussnahme auf die Entscheidungen des Kirchenvorstandes ging.
Darüber hinaus wurde nach dem Fortgang von Pastor Schoppe der ehemalige Superintendent Wrede zur Hilfeleistung in Fallingbostel eingesetzt. Die Befürchtungen in der Gemeinde, dass es kein Zufall wäre, dass nun ein ehemaliger Superintendent nach Fallingbostel kommt, bestätigten sich im weiteren Verlauf. Als eine Familie für einen Trauergottesdienst gerne Pastor Schoppe gehabt hätte, sorgte Superintendent a.D. Wrede dafür, dass Herr Schoppe diese seelsorgerlich eigentlich selbstverständliche Geste nicht erfüllen durfte. In einer Gemeindeversammlung, in der die Konflikte zu Sprache kamen, versuchte er mit bloßstellenden Aussagen, Gemeindemitglieder zum Schweigen zu bringen. Ihm wurden daraufhin in der Gemeindeversammlung „STASI-Methoden“ vorgeworfen.
Phase 5: Der Prozess der kirchenunabhängigen Untersuchung
Der Gemeindebeirat, ursprünglich gegründet um die Vorgänge um Pastor Schwarz aufzuarbeiten, wandte sich in einem Brief an den Landesbischof und bat um eine kirchenunabhängige Untersuchung, da zu diesem Zeitpunkt deutlich war, dass mit Superintendent Fricke und Landessuperintendent Rathing auch das Wirken der kirchenleitenden Stellen zu besehen war und auch, dass die landeskirchlich geleitete Untersuchung in Form der außerordentlichen Visitation mehr vertuscht hatte, als zu einer Aufklärung zu führen.
Im Anschluss an einen Gottesdienst, den Landesbischof Meister in Bad Fallingbostel hielt, gab es eine Gelegenheit zum Austausch. Sehr emotional trugen die Gemeindemitglieder die Geschehnisse vor und gaben ihrer Enttäuschung über das Wirken der Landeskirche in den Konflikten zum Ausdruck. Bischof Meister sagte die Finanzierung einer so wörtlich: „kirchenunabhängigen Untersuchung“, wie sie der Gemeindebeirat gefordert hatte, zu.
Es dauerte dann noch Monate, bevor weiteres geschah. Beauftragt wurde Frau Lieberum, die nach eigenen Aussagen schon in mehreren ähnlichen Konflikten in anderen Gemeinden tätig war. Offizieller Auftraggeber war jedoch der Landessuperintendent Rathing und so gab es in der Gemeinde einige Vorbehalte, ob diese Untersuchung wirklich unabhängig sei.
Und diese Vorbehalte waren durchaus gerechtfertigt. Denn es gab den Versuch, die unabhängige Untersuchung zu einer bloßen Beratung des Kirchenvorstandes zu erklären. Und auch die Gewichtung in der Arbeit von Frau Lieberum neigte sich letzterem zu.
Was nicht bedeutet, dass es nicht zu einer Untersuchung gekommen ist. Da es in dieser Untersuchung auch um das Wirken des Kirchenvorstandes ging, wäre ein Abschlussbericht des Kirchenvorstandes in der Wahrnehmung der Gemeinde per se mit Zweifeln behaftet. Um einen unabhängigen Bericht zu gewährleisten, in der Hoffnung in irgendeiner Weise einen Abschluss für die Gemeinde zu finden, haben deshalb Teilnehmer der Untersuchung, die nicht dem Kirchenvorstand angehören, die Aufgabe übernommen diesen Bericht zu verfassen.
Fazit
Zuallererst ist das große Engagement vieler Gemeindemitglieder für ihre Gemeinde hervorzuheben. Es ist nicht selbstverständlich in unserer Kirche, dass eine Gemeinde so lange um Aufklärung und letztendlich Gerechtigkeit kämpft, dass sie so lange und ausdauernd, sich nicht hat einlullen lassen von vielfältigen Formen der Beschwichtigung. Dieser Einsatz für die Werte, die uns Jesus Christus vorgelebt hat, macht Hoffnung auf eine Zukunft unserer Kirche.
Zweitens ist dem Kirchenvorstand zu danken, der sich, auch wenn dies erst nach großem Druck und nach langer Zeit geschehen ist, auf diese Untersuchung eingelassen hat. Es sind Versäumnisse, Fehler und auch verurteilungswürdiges Vorgehen ans Licht getreten.
Im Großen und Ganzen aber hat diese Untersuchung ergeben, dass der Anteil des Kirchenvorstandes geringer war, als lange in der Gemeinde vermutet. Wenn man nach der Motivation für das Tun und Lassen des Kirchenvorstandes fragt, so ergibt sich das Bild eines Gremiums, das mit der Situation überfordert war und blind den kirchenleitenden Stellen vertraut hat.
Es bleibt unverständlich, warum der Kirchenvorstand trotz aller Forderungen aus der Gemeinde nicht zurückgetreten ist. Und sei es, um sich selbst der belastenden Situation und den Anschuldigungen zu entziehen. Auch mit Abschluss der Untersuchung schwankt die Beobachtung zwischen dem genannten Respekt und dem Unverständnis darüber, dass an keinem Punkt der letzten Jahre eine Entschuldigung an die Gemeinde oder an die Pastoren gerichtet wurde.
Wir alle sind Menschen, aber eigene Schuld einzugestehen, ist vielleicht eine der schwersten Aufgaben, die Gott uns Menschen stellt. Ein Rücktritt zur rechten Zeit hätte einen Neuanfang in der Gemeinde möglich gemacht und allen Beteiligten, den Kirchenvorstand eingenommen, viel Leid erspart.
Wenn sich im Laufe der Untersuchung gezeigt hat, dass der Kirchenvorstand selbst oft nur teilweise informiert war, fast naiv anmutend auf die kirchenleitenden Stellen, insbesondere auf Superintendent Fricke und Landessuperintendent Rathing, aber auch auf die Durchführenden der außerordentlichen Visitation vertraut haben, so führt der Bericht vor allem auf ein Versagen der landeskirchlichen Strukturen. Zu keinem Zeitpunkt der Konflikte, so konnte man im Rückblick erkennen, ging es um eine objektive Lösung. Von Beginn an scheint es um einen Filz rund um den Superintendenten gegangen zu sein. Nach Gutsherrenart hat er Partei ergriffen für Pastoren aus seinem Freundeskreis. In vielfältiger Weise hat er seine Pflichten als Dienstvorgesetzter vernachlässigt und die Konflikte befördert. Die Untersuchung hat ergeben, dass er Gemeindemitglieder belogen hat und Pastoren in einem Ausmaß bedrängt hat, der einer Nötigung gleichkommt.
Besonders erschreckend ist es, dass er dies gleich bei zwei Pastoren in kürzester Zeit und in der gleichen Gemeinde getan hat. Es ist bei den untersuchten Konflikten nicht von einer causa Schwarz und einer causa Schoppe zu sprechen. Es ist ein und derselbe Fall, in dessen Mittelpunkt der Superintendent Ottomar Fricke steht.
Nach diesen Amtsmissbräuchen möchten wir der Landeskirche dringend anraten, Superintendent Fricke disziplinarrechtlich zu belangen und ggf. die Superintendentur in Walsrode neu zu besetzen.
Es wäre erträglich, wenn wir hier nur von einem Missstand ausgelöst von einer einzigen Person sprechen könnten. Der wirkliche Missstand liegt jedoch im Wirken der Landeskirche. Das Handeln des Superintendenten wurde gedeckt. Zunächst durch den Landessuperintendenten, aber auch durch das Vorenthalten des Visitationsberichtes durch die Visitatoren, durch die Juristen der Landeskirche, die Anfragen nicht oder, nach mehrmaligen Aufforderungen, sachlich falsch beantworteten. Aber auch durch den obersten Kirchenjuristen Meinusch, der eine Versammlung der Gemeinde als „illegal“ bezeichnete, um diese zu verhindern.
Dass ein solches Vorgehen der kirchenleitenden Stellen nicht nur im Fall Bad Fallingbostel keine Seltenheit hat, ergaben die Gespräche mit dem Verein D.A.V.I.D., der sich für Mobbingopfer in der Kirche einsetzt, dem Pastorenausschuss und dem Pfarrverein.
Es ist hier von einem systemimmanenten Problem zu sprechen, dass dringendst angegangen werden muss. Aus diesem Grund wird dieser Bericht nicht nur der Gemeinde Fallingbostel zugänglich gemacht, sondern auch der Landessynode, dem Kirchenkreistag Walsrode und dem Kirchensenat.
Die Unterzeichnenden regen nach Abschluss des Berichtes an:
Eine Entschuldigung des Kirchenvorstandes bei den Pastoren Schwarz und Schoppe.
Eine vollständige Rehabilitation der geschädigten Pastoren.
Die Einleitung von Disziplinarmaßnahmen gegen Superintendent Fricke und Landessuperintendent Rathing.
Die Beschäftigung der Synode mit den systemimmanenten Problemen im Konfliktmanagment des Landeskirchenamtes. Ein besonderes Augenmerk dabei muss der Selbsterhaltung der hierarchischen Strukturen gewidmet sein, die in Bad Fallingbostel so verabscheuungswürdig zu Tage getreten sind.
Es sollte erwogen werden, das Mittel der kirchenunabhängigen Untersuchung zu etablieren. Dabei regen die Teilnehmer dieser Untersuchung an, anhand der Durchführung einer solchen Untersuchung in Bad Fallingbostel, noch deutlicher darauf zu achten, dass die kirchenleitenden Stellen noch weniger Einfluss bekommen. So sollte die Durchführung nicht den Landessuperintendenten als offiziell beauftragenden benennen, sondern einzig und allein in der Hand einer Gemeindeversammlung liegen. Dieses auch, um in anders gelagerten Fällen, kirchenleitenden Stellen frei von einem Vorwurf der Einflussnahme, entlasten zu können.
Das Problem, das die Gemeinde in Bad Fallingbostel jetzt über 5 Jahre belastet, liegt darin begründet, dass Personen, die Teil, wenn nicht Urheber des Konfliktes sind, über weite Strecken institutionell mit der Lösung und Deutungshoheit betraut wurden. Die kirchenleitenden Stellen wurden von den kirchenleitenden Stellen „kontrolliert“ -
Zur Kontrolle der amtskirchlichen Strukturen in Fällen von Machtmissbrauch braucht es eine unabhängige Instanz!
Den Pastoren dieser Landeskirche möchten wir ans Herz legen mutiger zu sein. Das kann auch bedeuten, strafrechtlich relevante Vorgänge vor ein staatliches Gericht zu bringen. Hätte Herr Schwarz dies vor fünf Jahren getan, dann wäre vielleicht seinem Nachfolger Leid erspart geblieben."
Soweit Matzes Bericht, bzw. der seiner tapferen Mitstreiter aus Bad Fallingbostel. Eure Meinung?
Euer
Achim