Danke Joringel und Danke Achim!
Der Aufsatz ist nun auch bei mir abgespeichert: Ein wertvoller Beitrag in unserer Werkzeugkiste !
Wenn er auch für mich etwas mühsam zu lesen ist, wie alle juristischen Texte. Der Hinweis von Achim auf die hohe Stellung des Autors als Richter am Ober-Verwaltungsgericht ist ebenso wichtig.
Leider ist der Text aber schon aus dem Jahre 2005, also schon etwas älter. Das neue Pfarrdienstgesetz der EKD wurde dann erst 2010 beschlossen und in den Landeskirchen jeweils danach eingeführt. Der Aufsatz beschäftigt sich also nicht mit den §§ des neuen Gesetzes sondern mit denen des Vorgängergesetzes in Thüringen. Das macht es etwas schwer, dem Gedanken zu folgen.
Von Bedeutung finde ich auch die nun offizielle Definition von Mobbing und die Bestätigung, dass es auch Mobbing gegen Pfarrerinnen und Pfarr gibt. Der Autor beschäftigrt sich ja mit der Frage, ob und wieweit die Kirchenleitung eine Fürsorgepflicht für die Betroffenen hat, wenn sie feststellt, dass eine Pfarrperson gemobbt wird.
Leider haben wir es offmals aber sogar damit zu tun, dass die Kirchenleitung selber der Mobbingtäter ist, d.h. ofizielle Vertreter von Kirchenleitungen verwenden Methoden des Mobbing, um missliebige Pfarrpersonen aus dem Dienst zu drängen. Das ist dann noch ein ganz anderer Fall. Denn ein Mobbingtäter wird sich nicht leicht auf eine Fürsorgepflicht gegenüber seinem Opfer ansprechen lassen. Das ist schon eine etwas groteske Situation!
Nochmals Danke!
Euer Turmfalke