Hallo Forumsgemeinde!
Das Deutsche Pfarrerblatt ist eine der wenigen Zeitschriften, in der Artikel veröffentlicht werden können, in denen unsere Kirchen kritisiert werden. Es wird herausgegeben vom Pfarrverband, der Dachorganisation der regionalen Pfarrvereine, in denen fast alle ordinierten evangelischen Pastorinnen und Pastoren als Mitglieder vertreten sind. Die Auflage beträgt ca 20.000 Exemplare
Im Heft 2, 2017 finden wir gleich zwei Artikel von unseren langjährigen Mitstreitern:
auf S. 100 schreibt der Dipl.Psychologe Pfarrer i.R. Dr. Traugott Schall unter dem Titel: Fragwürdige kirchliche Auswahlverfahren. Er spießt auf, dass es in der Evangelischen Kirche im Rheinland seit Jahren Jahren zusätzlich zu dem 1. und 2. theol. Examen ein Auswahlverfahren gibt, dass Kandidaten als eine 3. Hürde passieren müssen, um von der Kirche für ein Pfarramt zugelassen zu werden. Traugott Schall weist nach, dass dieses Verfahren aus der Sicht des Psycholgen erhebliche fachliche Mängel aufweist und deshalb kein sachdienliches Ergebnis liefern kann. Die Kandidaten sind vielmehr Willkür und Zufälligkeiten ausgesetzt.
Solche Verfahren gehören abgeschafft!
auf der Seite 109 schreibt Pfarrer i. R. Hans-Eberhard Dietrich unter dem Titel: Entlarvendes Selbstverständnis, Was die Kirchen auf dem Weg der Entstaatlichung versäumten. Darin stellt er eine Doktorarbeit vor, die Friedrich Reitzig in Tübingen eingereicht hat. In dieser wissenschaftlichen Arbeit wird der Prozess dargestellt, den die Württembergische Landeskirche von 1918 bis 1924 durchlaufen hat, auf dem Weg von der Staatskirche hin zu einer Kirche mit einer eigenständigen vom Staat unabhängigen Verfassung. Er weist nach, dass die "Väter" der Kirchenverfassung damals nicht wirklich nach dem Wesen der Kirche gefragt haben. Deshalb haben sich juristische Grundsätze durchgesetzt und theologische Entscheidungen überlagert. H.-E- Dietrich ist davon überzeugt, dass damals bereits die Weichen gestellt worden sind, die Gesetze wie die Paragrafen zum Ungedeihlichkeitsverfahrten und Wartestand möglich gemacht haben.
Eine Reform des gültigen Pfarrdienstgesetzes, dass diese Paragrafen immer noch kennt, ist dringend zu fordern.
Das Pfarrerblatt kann ist für Jedermann man auch online zugänglich unter http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt
Über Rückmeldungen hier im Forum würde sich die Leserschaft bestimmt freuen.
Euer Turmfalke