Kritik am Bundesverfassungsgericht

#1 von Robin , 27.07.2014 19:29

Liebe Leserinnen und Leser!
Hier eine Information über die zunehmende Kritik an einem einschneidenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008. In diesem Urteil wurde nämlich ein Pfarrer gleich doppelt abgewiesen. Er hatte sich durch alle kirchlichen Instanzen durchgeklagt und wollte nun das Pfarrdienstgesetz, nach dem Pfarrer und Pfarrerinnen ohne Schuldnachweis ihrer Ämter enthoben und in Wartestand und Zwangsruhestand geschickt werden können, auf seine Vereinbarkeit mit den in der Verfassung allen Bürgern zugesicherten Grundrechten überprüft sehen. Doch die Verfassungsrichter damals wiesen nicht nur die Klage ab, sondern stellten sich mit windigsten Argumenten auch noch inhaltlich auf die Seite der Kirchenleitungen. Frau Professorin Dr. Gisela Kittel hat in der Home-Page "David-gegen-Mobbing.de" dieses Gerichtsurteil analysiert. Nun hat dieselbe Verfasserin ihre Kritik im Maiheft des Deutschen Pfarrerblatts noch einmal wiederholt. Und jetzt im Juliheft sind zu ihrem Beitrag zwei wichtige Leserbriefe erschienen. Der eine von Pfarrer i.R. Eberhard Dietrich unter der Überschrift: "Luther gegen Zwangsversetzung" und der andere von Pastor Roland Reuter unter dem Thema: "Dem Wort Gottes in der Kirche Freiheit verschaffen". Da ich beide Leserbriefe für lesenswert halte, habe ich sie eingescannt und gebe sie hier als angehängte PDF-Datei zur Information weiter.
Robin

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RE: Kritik am Bundesverfassungsgericht

#2 von Joringel , 19.08.2014 16:31

Lieber Robin,
erst jetzt habe ich die Gelegenheit gefunden, die beiden Leserbriefe von Eberhard Dietrich und Roland Reuter zu lesen. Beide verstärken und belegen doch sehr treffend, wie die Praxis des Pfarrerdienstrechts den Pfarrer oder die Pfarrerin zum Spielball wortführender Kreise in ihren Gemeinden machen. Beide bringen sich in Anlaufstellen für betroffene Theologen ein, und es wäre interessant von ihnen zu erfahren, wie viele es seit ihrer Gründung gewesen sind. Trotz aller Bemühungen, die Bedeutung des Problems für die Betroffenen, aber auch für das Selbstverständnis der Evangelischen Kirche klar zu machen, bewegt sich im Grunde nichts, außer dass versucht wird, den Justizweg mehr und mehr zum Irrweg zu machen. Betroffene werden unter Druck gesetzt, nur ja nicht vor das Kirchengericht zu ziehen, über die Vorgänge in der Gemeinde, insbesondere über die Aktivitäten der "Täter" wird ihnen die Schweigepflicht auferlegt. Und wenn es doch zu einem Verfahren vor dem Kirchengericht kommt, dann ist ein windiger Vergleich das Mittel der Wahl. Hauptsache es herrscht wieder Ruhe im Land. Es wird niemals etwas geklärt! Das Ziel der meisten Gerichtsverhandlungen ist das geräuschlose Verschieben der Zielperson, wenn sie nicht noch mit "Berufsverbot" mittels vorauseilender Telefonate bestraft wird. Wenn wir uns Martin Luther heute vorstellen - er wäre ganz gewiss als ungedeihlich gebrandmarkt. Wie schaffen die "Offiziellen" das nur, diese zentrale Position des Luthertums - die Freiheit der Verkündigung zu negieren - und sich dabei noch selbst als "Protestanten" zu feiern?
Danke, dass Du die Briefe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hast. Ich sage nur, Finger weg vom Theologiestudium zur Laufbahn in der Kirche. Und der Kirche empfehle ich statt eines studierten Theologen einen quotenstarken Entertainer mit theologischem Touch.
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zuletzt bearbeitet 19.08.2014 | Top

   

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