Liebe Leserinnen und Leser!
Hier eine Information über die zunehmende Kritik an einem einschneidenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008. In diesem Urteil wurde nämlich ein Pfarrer gleich doppelt abgewiesen. Er hatte sich durch alle kirchlichen Instanzen durchgeklagt und wollte nun das Pfarrdienstgesetz, nach dem Pfarrer und Pfarrerinnen ohne Schuldnachweis ihrer Ämter enthoben und in Wartestand und Zwangsruhestand geschickt werden können, auf seine Vereinbarkeit mit den in der Verfassung allen Bürgern zugesicherten Grundrechten überprüft sehen. Doch die Verfassungsrichter damals wiesen nicht nur die Klage ab, sondern stellten sich mit windigsten Argumenten auch noch inhaltlich auf die Seite der Kirchenleitungen. Frau Professorin Dr. Gisela Kittel hat in der Home-Page "David-gegen-Mobbing.de" dieses Gerichtsurteil analysiert. Nun hat dieselbe Verfasserin ihre Kritik im Maiheft des Deutschen Pfarrerblatts noch einmal wiederholt. Und jetzt im Juliheft sind zu ihrem Beitrag zwei wichtige Leserbriefe erschienen. Der eine von Pfarrer i.R. Eberhard Dietrich unter der Überschrift: "Luther gegen Zwangsversetzung" und der andere von Pastor Roland Reuter unter dem Thema: "Dem Wort Gottes in der Kirche Freiheit verschaffen". Da ich beide Leserbriefe für lesenswert halte, habe ich sie eingescannt und gebe sie hier als angehängte PDF-Datei zur Information weiter.
Robin