Pfarrer und Nebentätigkeit

#1 von Gast , 07.05.2015 20:02

Hallo, vielleicht kann mich ja hier jemand kirchenrechtlich beraten...
Ich bin Pfarrer am Ende meiner Dienstzeit (62,5J). 22 Jahre war ich in einer Gemeinde, 16 Jahre davon in der Kirchenkreisleitung als stellv. Sup. Leider endete das dann mit einem Eklat, hauptsächlich mit einem Ältesten,meiner Gemeinde, der auch in der Kirchenkreisleitung saß und noch sitzt.
Ich habe dann vor 10 Jahren(!) die Gemeinde verlassen und den Kirchenkreis gewechselt.
Seit etwa 16 Jahre war ich Betreuer einer Dame aus der alten Gemeinde. Ehrenamtlich. Nun starb sie mit 104 Jahren. In ihrem Testament hatte sie mich als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Dem bin ich nun nachgekommen. Ich habe ein nicht kleines Vermögen mit Hilfe eines Rechtsanwaltes auf zwölf Erben verteilt. darunter auch etwa 40.000€ für meine alte Gemeinde.
Da ich das Testament seit damals kannte, war das natürlich nur wenig Arbeit bei gesetzlich geregeltem Testamentsvollstrecker - Honorar. Nun bin ich bei meiner Kirchenleitung angezeigt worden. Ich hätte das Nebentätigkeit anzeigen müssen.
Da n bin ich ziemlich baff. Es ist niemand zu Schaden gekommen, jeder Erbe hat das bekommen, was gesetzlich geregelt ist, alle haben die Abrechnung bestätigt. Und nun wird man denunziert. Das nenne ich Mobbing. Weiß jemand, ob und wie ich mich gegen diesen Vorwurf wehren kann/ muss? Wenn ich über sechzehn Jahre hinweg einen Vorgang auf meinem Schreibtisch habe, den ich dann abwickle, wie kann das eine Nebenbeschäftigung sein? Nur, weil es gut bezahlt wurde? Das ist nun einmal gesetzlich geregelt... Es wäre schön, wenn da mal ein Fachmann etwas sagen könnte...


RE: Pfarrer und Nebentätigkeit

#2 von turmfalke , 07.05.2015 23:07

Lieber Gast! Ich bin kein juristischer Fachmann sondern Pfarrer wie du. Allerdings habe ich mich aus eigener Betroffenheit ein wenig eingearbeitet in das Pfarrdienstgesetz der EKD, das vermutlich auch in Deiner Landeskirche gilt. Die für Deine Situation massgeblichen §§ findest du hier:

Pfarrerdienstgesetz der EKD

§ 63
Nebentätigkeit, Grundsatz
Pfarrerinnen und Pfarrer dürfen eine Nebentätigkeit (Nebenamt, Nebenbeschäftigung oder ein öffentliches oder kirchliches Ehrenamt) nur übernehmen, wenn dies mit ihrem Amt und mit der sorgfältigen Erfüllung ihrer Dienstpflichten vereinbar ist und kirchliche Interessen nicht entgegenstehen.


§ 65
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten
( 1 ) 1 Die Übernahme einer Nebentätigkeit bedarf der Genehmigung. 2 Die Genehmigung kann bedingt, befristet, widerruflich oder mit Auflagen erteilt werden. 3 Jede wesentliche Änderung der Nebentätigkeit ist unverzüglich anzuzeigen.
( 2 ) 1 Die Genehmigung ist zu versagen oder zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen des § 63 nicht oder nicht mehr vorliegen. 2 Ein Versagungs- oder Widerrufsgrund liegt insbesondere vor, wenn zu besorgen ist, dass die Nebentätigkeit geeignet ist,
1. nach Art und Umfang die Pfarrerin oder den Pfarrer so stark in Anspruch zu nehmen, dass die sorgfältige Erfüllung der Dienstpflichten behindert werden kann,
2. die Pfarrerin oder den Pfarrer in einen Widerstreit mit den Dienstpflichten zu bringen,
3. das Ansehen der Kirche oder des Amtes zu beeinträchtigen.

Du hättest dannach auch schon die Übernahme der Betreuung als Nebentätigkeit angeben müssen und eine Genehmigung einholen müssen. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten fallen juristisch darunter. Es hängt nicht an der Bezahlung. Allerdings sind die Kriterien, die für eine Versagung der Genehmigung gelten, für dich nicht zutreffend. Wenn du um Genehmigung gebeten hättest, hatte man sie dir gewähren müssen. Auch hier liegt es nicht an der Bezahlung. Und ich vermute mal, dass du mit der Ausübung deines Amtes als Betreuer nicht so zeitintensiv eingespannt gewesen bist, dass du dafür deine anderen beruflichen Amtspflichten als Pfarrer vernachlässigt hast. Wir sind ja keine Sklaven unserer Kirche und wir können in unserer Freizeit machen, was wir wollen.

Es sieht mir also ganz nach "Mobbing" aus. Jemand versucht dir zu schaden und glaubt bei dir eine verwundbare Stelle gefunden zu haben!!!

Was soll ich Dir raten? Wenn du ein einigermassen gutes Verhältnis zu Deinem jetzigen Chef/Chefin hast, dann würde ich mit ihm/ihr über die Angelegenheit sprechen und für die Nebentätigkeit nachträglich und rückwirkend um Genehmigung bitten. Dann solltest Du nach meinem Verständnis aus dem Schneider sein.

Viel Glück! Turmfalke


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RE: Pfarrer und Nebentätigkeit

#3 von Gast , 07.05.2015 23:26

Danke für die ermutigende Antwort! Mein jetziger Chef hat schon gesagt, dass er das auch nicht gewusst hat.


RE: Pfarrer und Nebentätigkeit

#4 von Gast , 07.05.2015 23:35

Danke für die ermutigende Antwort! Mein jetziger Chef hat schon gesagt, dass er das auch nicht gewusst hat.


RE: Pfarrer und Nebentätigkeit

#5 von Achim , 13.05.2015 16:02

Lieber Gast, lieber Turmfalke,

von einer erlaubnispflichtigen Nebentätigkeit wird man nur dann sprechen können, wenn der angeblich unerlaubter Nebentätigkeit gescholtene Pfarrer selbst zu dieser Nebentätigkeit sein Einverständnis erklärt hat, also Einfluss auf diese hatte.

Ich habe unseren Gast so verstanden, dass er ohne eigene Einflussnahme zum Testamentsvollstrecker der alten Dame von dieser zu ihrem Testamentsvollstrecker berufen wurde, was gesetzlich zu seiner Testamentsvollstreckervergütung führt. Eine "Nebentätigkeit i. S. des Pfarrdienstsgesetzes" kann ich darin nicht sehen, weil er keinen Einfluss auf diese angebliche Nebentätigkeit hatte. Unter genehmigungspflichtiger Nebentätigkeit wird man sicher nur solche subsumieren können/dürfen, die der Pfarrer durch eigene Willenserklärung annehmen kann. Vorliegend ist unserem Pfarrer jedoch nicht durch eigene Willenserklärung das Amt des Testamentsvollstreckers anvertraut worden, sondern nur - seiner Einflussnahme entzogen - durch den letzten Willen der Erblasserin.

Dass darin "unerlaubte Nebentätigkeit i. S. d. Pfarrdienstgesetzes" liegen soll, erscheint mir juristisch als völlig absurd.

Euer

Achim


Gemeinsam sind wir stark!

 
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RE: Pfarrer und Nebentätigkeit

#6 von turmfalke , 13.05.2015 21:55

Lieber Gast! Lieber Achim!

Die Argumentation von unserem Juristen Achim ist überzeugend und sehr beruhigend.

Das Theater, das da gegen dich abgezogen wird, ist absurd.

Aber es ist sicherlich auch unangenehm. Was wird dir genau vorgeworfen: Dass du Geld angenommen hast für die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers? Oder dass du dir 16 Jahre lang Zeit genommen hast, um eine alte Dame regelmäßig zu betreuen? Wenn schon die ehrenamtliche (?) Betreuung als Nebentätigkeit angesehen wird, der du ja damals zugestimmt hast, dann würde ich sie mir dennoch nachträglich von der neuen Dienstaufsicht genehmigen lassen. Das dürfte kein Problem sein, wenn du deine berufliche Arbeit wegen dem Ehrenamt nicht vernachlässigt hast.

Und natürlich müsste auch der aktuelle KV deiner alten Gemeinde, der für die eigene Gemeindearbeit das viele Geld bekommen hat, dir zur Seite springen - oder zumindest die Leute, die von diesem Erbe profitieren.

Dein Turmfalke


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Pfarrer und Nebentätigkeit und was das mit der Evangelischen Stiftung Neinstedt zu tun hat.

#7 von Joringel , 14.05.2015 14:27

Ja, das ist alles absurd wie so oft bei Kirchens. Aber leider gibt es meistens in diesen Kreisen nicht eine vernünftige Seele die mal sagt, Schluss mit diesem Mist! Nein, es wird immer mit bedeutenden Blicken weitergemauschelt, sieh auch die absurde Story die sich seit Jahren in der Evangelischen Stiftung Neinstedt abspielt und hier zu den "Bestsellern" zählt. Was fast immer alle Geschichten gemeinsam haben: Das Mobbingopfer wird wie ein Täter behandelt und abgestraft.
Martin Niemöller hatte es sich zur Regel gemacht zu fragen: Was würde Jesus dazu sagen? Ja, was würde er sagen? Fest steht, dass er im Tempel auch mal mit der Faust auf den Tisch gehauen hat.
Es grübelt darüber Euer Joringel


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RE: Pfarrer und Nebentätigkeit und was das mit der Evangelischen Stiftung Neinstedt zu tun hat.

#8 von Gast , 15.05.2015 17:30

Also die Sache war so, dass mich die Erlasserin in ihrem Testament als TV vorgesehen hat. Ich wurde vom Gericht befragt und habe schon zugesagt. Dass es dafür einen bestimmten Betrag gibt, erfuhr ich vom beteiligten Rechtsanwalt.
Die Sache mit meiner alten Gemeinde liegt erheblich komplizierter: Die Denunziation wegen der angebliochen Nebentätigkeit kam genau von doer. Man empörte sich, dass die Gemeinde, wie alle anderen Erben einen betimmten Teil an den TV abzuführen hatte.Da liegt auch das Mobbing, vermutlich des ehemaligen GKR-Vorsitzenden, senn wie sollte der Personalreferent sonst an eine Kopie des Testamentes kommen?
Aber im testament stand niun einmal, dass die Gemeinde wie alle anderen Erben einen festgelegten Prozentsatz zu erhalten hat. Und nicht einen Prozentsatz der, entgegen der andren Erben, um die Gebühr für den TV erhöht ist. Da kriegen Leute den Schlund nicht voll und schrecken nicht davor zurück, diejenigen, die ihnen das Geld besorgt haben auch noch zu denunzieren. Und das Schlimmste: Das Konsistorium lässt sich instrumentalisieren. Ich bin netsetzt von meiner Kirche.


RE: Pfarrer und Nebentätigkeit und was das mit der Evangelischen Stiftung Neinstedt zu tun hat.

#9 von turmfalke , 17.05.2015 15:28

Lieber Gast!
Danke für deine offene Schilderung. Nun verstehen wir Deine Lage etwas besser.
Es geht also um das Geld. Dementsprechend lautet der Vorwurf, du hättest dir eine "bezahlte" "Nebentätigkeit" genehmigen lassen müssen.

In diesem Fall greift meiner Meinung nach Achims Argument tatsächlich. Du hast diese Nebentätigkeit nicht gesucht. Sie ist dir durch das Testament zugewachsen, inklusive der gesetzlichen Bestimmung, die regelt, dass der Testamentsvollstrecker ein Stück vom Kuchen abbekommt. Man kann dir also nicht vorwerfen, du habest die Nebentätigkeit angenommen mit der Absicht, damit Geld zu verdienen. Also gilt Achims Argument und du bist juristisch aus dem Schneider.

(Die gesetzliche Bestimmung ist natürlich auch sinnvoll, weil ein Erbteiler, der mit großen Summen umgehen soll, eher vertrauenswürdig arbeiten wird, wenn er selber einen gewissen Prozentsatz für seine Mühe erhält. Ehrlichkeit hat ihren Preis.)

Die Frage ist allenfalls, ob du in einen Loyalitätskonflikt mit dem Beamtenethos geraten bist. Ich war einmal für eine kurze Zeit Beisitzer in einem Ausschuss einer kommunalen Ratsversammlung. Diese Funktion war gebunden an mein Amt als Gemeindepastor. Als die Stadt mir Sitzungsgelder zahlen wollte, habe ich diese Beträge an die Kirchengemeinde weitergeleitet, weil ich ja für meine Arbeit als Pastor sowieso schon bezahlt wurde. Damit habe ich mich geschützt vor einem möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme. Das war in meiner damaligen Lebenssituation sicherlich richtig gewesen.

Du beschreibst, dass der Vorwurf aus deinem damaligen KV kommt. Das finde ich empörend: Immerhin bist du es gewesen, der für deine Gemeinde dieses Erbe an Land gezogen hat. Vermutlich hätte die Erblasserin die Gemeinde gar nicht bedacht, wenn du dich nicht als ihr Pastor um sie gekümmert hättest.

Es gilt sicherlich der Grundsatz, dass der Wunsch einer Erblasserin zu respektieren ist. Sie hat dir die Teilung des Erbes anvertraut. Damit hat sie auch festgelegt, dass die gesetzlichen Bestimmungen zu deinen Gunsten angewendet werden sollen. Dieses Argument sollte dich schützen.

Mir scheint aber noch etwas anderes hinter deiner Geschichte zu stecken. Es leuchten bei mir alle roten Lampen auf, wenn ich lese, wie du beschreibst, dass Leute aus der Kirchenleitung sich mit deinem bisherigen KV gegen dich verbündet haben!

Was steckt dahinter? Wird da von höchster Stelle Mobbing gegen dich ausgeübt? Was mögen die tatsächlichen Gründe dafür sein? Oftmals sind juristische Argumente nur vorgeschoben und werden als Waffe verwendet. In Wirklichkeit geht es aber um persönliche und allzu persönliche Machtkämpfe.

Ich könnte mir denken, dass du ab jetzt vorsichtiger sein solltest und dieses Gespräch mit uns nicht mehr im öffentlichen Forum führen solltest. Möglicherweise lesen Deine Gegner mit und verwenden Dinge, die die uns erzählst, später gegen dich. Du kannst dich gerne in einer Personal Mail (PM) an uns wenden, indem du einen Forumsnamen von uns direkt anklickst. Oder Du kannst dich von Achim für das verdeckte Forum für persönlich Betroffene freischalten lassen. Die wenigen Leute die dafür Zugang haben, sind handverlesen.

Und noch ein Hinweis: Das erste D im Namen D.A.V.I.D. steht für "Deeskalation." Es ist immer besser, wenn man sorgfältig darauf achtet, dass man den menschlichen Konflikt nicht von sich aus noch weiter anfeuert. Du darfst und du musst dich in der Sache wehren. Aber bleib streng auf der Sachebene! Sonst machst du dich nur noch weiter angreifbar.
Viel Glück!
Turmfalke


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RE: Pfarrer und Nebentätigkeit und was das mit der Evangelischen Stiftung Neinstedt zu tun hat.

#10 von Gast , 23.05.2015 12:34

Hallo, liebe leute,
möchte nur mal einen Zwischenstand in der Sache melden. Erst einmal vielen Dank für die Ermutigungen. Ich habe jetzt wie gewünscht eine Stellungnahme an das KOnsistorium gesadt. Nun warte ich. Hier in meinem jetzigen Kirchenkreis sieht mein Chaf das ganz entspannt- er hätte das auch nicht gewusst. Aber mich belastet das ungemein. Ich habe den Konflikt von damals immer noch in den Knochen, bin froh, seit 8 (!) Jahren eine neue Gemeinde gefunden zu haben und hier gut Fuss gefasst zu haben. Und nun das... Glücklicherweise habe ich höchstens noch vier Jahre Dienstzeit vor mir, so kann man seine Leute auch entsorgen.


RE: Pfarrer und Nebentätigkeit und was das mit der Evangelischen Stiftung Neinstedt zu tun hat.

#11 von Gast , 08.06.2015 13:01

So, für alle, die mir mit guten Tipps zur Seite standen: Die Sache scheint jetzt erst einmal ausgestanden. Dass ich das PFarrerdienstgesetzt nicht beachtet habe, wurde offiziell "missbilligt". Angeblich stand keine Denunziation dahinter, sondern das ganze ist durch einen Routineblick der Kirchenleitung in Akten der Gemeinde zu Tage gekommen. Gut, ich habe wirklich den Fehler gemacht, dass ich das PfrG hier nicht kannte.
Ob es auch um das Geld, das ich bekam, ging, weiß ich nicht. Mein Anwalt meinte, so ganz scheint man dort das System nicht verstanden zu haben. Nagut, ich will aber keinen Ärger mehr.
Zum Thema Mobbing, das ja diesem Forum zugrunde liegt, will ich aus eigener, oft schmerzhafter Erfahrung nur einmal folgenden Gedanbkengang einbringen: Es sind nicht immer nur irgendwelche kirchenleitenden Gremien oder Personen, die sich an den Pfarrers "abarbeiten". Oft ist es m.E. in der Kirche so, dass es eben "menschelt", auch unter den sog. Laien. Das Problem besteht m.E. nur darin, dass in kirchlichem Verständnis diese sog.Laien immer die "besseren" Menschen sind. In solchen Koinflikten habe ich kirchenleitendes Handeln leider oft als hilflos empfunden. Dazu kommt oft, dass Pfarrer eben auch seltene (seltsame) Individuen sind... Habe ich in langen Jahren kirchenkreislicher Arbeit an diesen Stellen eingebracht- leider wirkt das manchmal auch negativ nach. Euch vielen Dank und alles Gute!


RE: Pfarrer und Nebentätigkeit und was das mit der Evangelischen Stiftung Neinstedt zu tun hat.

#12 von turmfalke , 08.06.2015 21:23

Lieber "Gast"!

Es freut mich, dass du von einem guten Ausgang deiner Angelgenheit berichten kannst. Dass es sich nur um eine Routinekontrolle der kirchenleitenden Stellen handeln sollte, mag ich allerdings kaum glauben. Eher möchte ich glauben, dass man in eurem kirchlichen Amt den "Fall" am Ende wieder runterspielen möchte. Es ist ja deutlich geworden ist, dass der alte KV kein wirklich moralisches Recht hätte, dir ans Bein zu pinkeln, da du es ja warst, der das Erbe für die Kirchengemeinde überhaupt erst an Land gezogen hat.

Dass es bei Kirchens menschelt und dass auch Pfarrer keine besseren Menschen sind, das ist wohl wahr !!!

Aber die sogenannten Laien haben an Macht zugenommen, seitdem die Pfarrer ihre Pfarrherren-Herrlichkeit nicht mehr so ausspielen wie früher. Und wenn es einem Kirchenvorstand gelingt, sich mit der kirchlichen Dienstaufsicht gegen einen Pfarrer zu verbünden, dann hat der Pfarrer oder die Pfarrerin meistens keine Chance. Das nennen wir dann Mobbing und ist mehr als nur schlechte Stimmung.

Ich bin also froh, dass du offensichtlich nicht oder zumindest nicht so schwer betroffen bist . Alles Gute!

Turmfalke


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RE: Pfarrer und Nebentätigkeit und was das mit der Evangelischen Stiftung Neinstedt zu tun hat.

#13 von Robin , 09.06.2015 11:27

Lieber Gast!
Ich zitiere Sie hier noch einmal:
"Es sind nicht immer nur irgendwelche kirchenleitenden Gremien oder Personen, die sich an den Pfarrers "abarbeiten". Oft ist es m.E. in der Kirche so, dass es eben "menschelt", auch unter den sog. Laien. Das Problem besteht m.E. nur darin, dass in kirchlichem Verständnis diese sog.Laien immer die "besseren" Menschen sind."
Genauso ist es, und das erleben wir in vielen, vielen Mobbingfällen. Einige "Laien", meistens aus Kirchenvorständen, beschweren sich hinter verschlossenen Türen und geheim bei den zuständigen Dekanen oder Superintendenten. Und diese hören ohne Nachfrage, ohne Information der beklagten Pfarrperson auf die jeweilige Ohrenbläserei. Sie befragen, wieder unter Ausschluss der Pfarrperson, andere Kirchenälteste mit dem Tenor, dass sie doch sicher auch etwas gegen den eigenen Pfarrer auf dem Herzen haben. Und schon ist die "Ungedeihlichkeit" oder "lang anhaltende Störung" bewerkstelligt. Denn - Kirchenleitungen heute wollen "demokratisch" erscheinen, ganz den Laien zugewandt. An die Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Leuten denken sie zuallerletzt.
Aber gut, dass Sie aus Ihrem Konflikt offenbar ziemlich heil herausgekommen sind.
Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Robin


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RE: Pfarrer und Nebentätigkeit und was das mit der Evangelischen Stiftung Neinstedt zu tun hat.

#14 von Pirat , 10.06.2015 18:53

Robin, ich stimme Dir voll zu! Ich habe schon vor 25 Jahren den Gipfel des Mobbing erlebt, -nämlich eine KV-Sitzung ohne den Pfarrer, also ohne mich!
Geleitet von einem höheren Ministerial-Juristen, dem die obrigkeits-gläubigen (und ahnungslos wohlmeinenden) natürlich alle mehr "Sachverstand"
zutrauten, als ihrem "weltfremden" Pfarrer. Weil es im KV ja fast nur um Geld und Verwaltung geht, nicht um Wahrheit.
Ich habe dann von mir aus eine pröpstliche Visitation beantragt, die auch stattfand - kam, sah und staunte! Da der Jurist Vorsitzender - also auch Vorgesetzter der Mitarbeiter war, hatte er mit Hilfe von ehrfürchtiger Sekretärin und Rechnungsführerin gut Mobbing. Mit anderen Worten:diese Konstruktion ist tödlich für jeden Pfarrrer,
der nicht Vorsitzender ist.
Ergebnis war für mich TROTZDEM der berühmte Wartestand mit den bekannten Folgen: Zweifel an der Gedeihlichkeit reichen ja schon ..
Allerdings wurde dann auch der Jurist zum Rücktritt gedrängt (rechtliche Handhabe gegen Laien gibtś ja nicht, -sie sind ja so selten und wertvoll, dass sie gehätschelt werden müssen)
Also weitere Fehlkonstruktion in der Verfassung und den Kirchengesetzen : Laien können alles bestimmen und haben keine Verantwortung, Pastoren sind machtlos und in der Minderzahl und werden für den Mist der Laien verantwortlich gemacht. Gilt nicht nur auf Gemeinde-, sondern auf ALLEN Ebenen der EKD : Die Schafe bewachen (und belauern) die Hirten, - oft aus purem Neid auf die angeblichen Privilegien und das Ansehen des Pfarrrerstandes,- was bei Neidern geradezu Sadismus hrausfordern kann.
So haben die Kirchen die Türen weit aufgemacht, dass jedermann herein kann, ohne zu bedenken, dass dadurch Nicht-Jedermann ( davon angeekelt ) leichter heraus-
konnte!! Herr, schmeiss Hirn vom Himmel!! Pirat

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