Lieber Joringel,
das bedeutet in der Tat, dass solche Prozesse teurer werden, weil der Anwalt dann ein wesentlich höheres Honorar beanspruchen kann. In der Tat kann das dazu führen, dass solche Prozesse für den Betroffenen "unbezahlbar" werden können, soweit er nicht rechtsschutzversichert ist. Einige Pfarrervereine haben für ihre Mitglieder sog. Gruppenverträge mit Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen, die kostenlosen Rechtsschutz bewirken.
Die Anhebung der Streitwerte hat aber auch etwas Gutes, was sich den aktuell betroffenen und nicht rechtsschutzversicherten Pfarrern - natürlich - nicht offenbart:
Der Anwalt wird um so sorgfältiger arbeiten, je höher sein Honorar ausfällt. Das ist zwar nicht in Ordnung, geradezu sträflich, aber selten beweisbar. Ich denke, dieses Problem hier im Forum schon früher vorgestellt zu haben.
Eine Ungerechtigkeit des Systems sehe ich in Folgendem, von mir früher auch schon einmal angesprochen:
Würde der Pfarrer von seinem Nachbarn vor staatlichen Gerichten die Rückzahlung eines Darlehens von 30.000,00 € fordern, hätte er vor staatlichen Gerichten, die Möglichkeit für diesen fiktiven Fall Prozesskostenhilfe zu beantragen, was bedeutet, dass das Gericht/der Staat seinen Anwalt finanziert.
Diese Möglichkeit sieht das Kirchenrecht nicht vor. Diesen Punkt hatte ich früher schon einmal unter dem Gesichtspunkt der "fehlenden Waffengleichheit" erörtert.
Die fehlende Waffengleichheit möchte ich an zwei Punkten festmachen:
a) finanziell:
bei Prozessverlust droht dem betroffenen Pfarrer in der Tat, auf der gesalzenen Rechnung seines Anwalts hängen zu bleiben. Die evangelische Kirche kennt keine "Prozesskostenhilfe".
b) strategisch: der geeignete Anwalt?
Es gibt nur wenige Anwälte, die sich in das Pfarrdienstgesetz eingearbeitet haben. Dem "normalen" Anwalt stehen hochspezialisierte Kirchenjuristen der Landeskirchenämter gegenüber. Das macht es auch dem engagierten "normalen" Anwalt schwer, seinen Pfarrer sachgerecht zu vertreten.
Hier will D.A.V.I.D. e.V. auch ein juristisches Gegengewicht setzen, nämlich dadurch, dass wir ein Netzwerk mit Ungedeihlichkeitssachen erfahrener Anwälte aufbauen.
Wir sind hier auf gutem Weg.
Ich werde dem Vorstand davon kurzfristig berichten.
Lieber Joringel und liebe Freunde,
meine heutige Nachricht über die neue Streitwertrechtsprechung war in erster Linie für die noch für unsere Sache zu gewinnenden Anwaltskollegen gedacht.
LG
Achim