Liebe Kinder,
in den letzten Tagen ist mir die Geschichte vom tapferen Pfarrer in die Hände gefallen, die ich Euch nicht vorenthalten möchte:
Es war einmal ein Pfarrer, der in einer unserer Gliedkirchen die ihm anvertraute Gemeinde zu allgemeiner Zufriedenheit betreute. Auch die Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand begann vielversprechend und vertrauensvoll, - bis erste dunkle Wolken aufzogen. Mit zwei Kirchenvorstandsmitgliedern klappte die Zusammenarbeit nicht mehr so richtig. Unser Pfarrer beriet sich mit seinem Dekan und auch dem Propst und schlug vor, dass man die vorhandenen Konflikte im Rahmen einer Mediation bearbeiten könne, wobei er § 26 Abs. 5 PfDG vor Augen hatte. Gesagt, getan, - mit Ausdauer und gutem Willen von allen Seiten fand über Monate die Mediation statt. Die einen sagten, die Mediation sei erfolgreich durchgeführt worden, es gab allerdings auch die Meinung, dass der Mediator die eigentlichen Probleme mit den Medianden nicht sachgerecht bearbeitet habe. Kurzum: der Friede zwischen Pfarrer und Kirchenvorstand währte nicht lange und nun wollte auch der komplette Kirchenvorstand unseren Pfarrer loswerden. Die Kirchenleitung zeigte sich behilflich: sie bot unserem Pfarrer eine andere Pfarrstelle an und winkte gleichzeitig mit dem Zaunpfahl der "Ungedeihlichkeit", neuerdings "nachhaltige Störung" genannt. Unser Pfarrer zeigte sich einsichtig und erklärte seine grundsätzliche Bereitschaft zum Pfarrstellenwechsel. Nun begab es sich aber, dass unser Pfarrer und seine Kirchenleitung sich über den Zeitpunkt des Pfarrstellenwechsels nicht so recht verständigen konnten. Der Pfarrer wollte nämlich noch das bevorstehende Weihnachtsfest mit seiner Gemeinde feiern und seine Konfirmanden konfirmieren, bevor er die Gemeinde wechselte. Das mochte die Kirchenleitung jedoch nicht abwarten, die dem Kirchenvorstand "eine schnelle Lösung" versprochen hatte. Demzufolge zog unser Pfarrer seine Bewerbung für die neue Pfarrstelle zurück und die Kirchenleitung kündigte ihm die Einleitung von Erhebungen unter gleichzeitiger Suspendierung an. Der unbotmäßige Pfarrer bittet daraufhin das Kirchengericht um Beistand, das die Sache gemütlich angeht. Als es sich nach dreimonatiger Prozessdauer immer noch nicht zu einer Entscheidung durchringen konnte, platzte dem ungeduldigen Kirchenvorstand der Kragen und verfiel auf die geniale Idee des kollektiven Rücktritts, um so richtig Druck auf den Kessel zu bringen. Und unsere tatkräftige Kirchenleitung zögert nicht lange und leitet deshalb mal schnell die Erhebungen ein. Aber gar nicht feige reicht der tapfere Pfarrer auch hiergegen gleich weitere Klage zum Kirchengericht ein und hofft auf dessen Weisheit.
Wie die Geschichte vom tapferen Pfarrer weitergeht, erzähle ich Euch, liebe Kinder, wenn ich mal mehr Zeit habe.
Euer
Märchenonkel