RE: Vorsicht Falle: Mediation

#31 von Prediger , 15.11.2014 23:48

Lieber dr. arndt,
eine kleine Präzisierung noch zu meinem letzten Beitrag:

Es handelt sich nicht um eine Befürchtung, sondern um eine Erfahrung.

Der Vorstand, mit dem ich zu tun hatte, hatte nicht nur die Möglichkeit, die Mediation als Fortsetzung des Mobinngs mit anderen Mitteln zu nutzen, sondern die haben das gemacht. Sie haben die Mediation widerwillig in Kauf genommen, weil die Kirche sonst das Abberufungsverfahren nicht in Gang gesetzt hätte.

Aber dann haben sie die Mediation in der dritten oder vierten Sitzung durch konsequente Verweigerung platzen lassen mit Argumenten wie: "Ich halte es nicht mehr aus." "Ich kann nachts nicht mehr schlafen." usw. Der Mediator erklärte gehorsamst: "Ich breche die Mediation ab. Ich sehe, e hat keinen Zweck."

Auch wenn ich mich wiederhole: Mediation mag das Mittel der Wahl sein, wenn die Konfliktpartner sich über das Ziel, sei es einvernehmliche Trennung oder sei es konstuktive Zusammenarbeit, einig sind. Sind sie das nicht, kann die Seite, die die Trennung will, sie in jedem Fall durchsetzen, ohne daß sie jemand daran hindern könnte.

Eine Mediation hat nur Sinn, wenn das Ziel konstruktive Zusammenarbeit vorher vorgegeben wird und bei Scheitern beide Seiten mit Amtsverlust rechnen müssen.
Jedes ergebnisoffene auf Freiwilligkeit basierende Verfahren macht von vornherein und unausweichlich den Kompromissbereiten zum Verlierer und den Gewaltbereiten zum Gewinner.

Denn wir leben nicht im Himmel, wo jeder das Gute will, sondern in der Kirche, also in der gefallenen Welt, in der jeder nimmt, was er kriegen kann und der Zweck die Mittel heiligt.

Diesen Sachverhalt haben wir DAVID-Freunde nun doch wohl in so ausreichendem Maße besichtigen können,
daß wir keine Schwierigkeiten haben dürften, ihn als Naturgesetz anerkennen zu können.

Einen herzlichen Gruß vom Prediger

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RE: Vorsicht Falle: Mediation

#32 von wegeM , 16.11.2014 11:44

Noch diese Hinweise:
es gibt immer noch Bestrebungen, ein Antimobbinggesetz zu erwirken, zumindest halten es Juristen für notwendig,
die Mobbing im Rahmen ihre Urteilsbegründungen bearbeitet haben, um z.B. den Weg frei zu machen für eine Klage gegen Mobbing.
Meistens endete es im Vergleich, allerdings wurde durch die Tatsache, daß Mobbing definiert und beschrieben wurde
in einigen Fällen ein sehr hoher Schadensersatz bzw. Abfindung erwirkt. /Abfindungen z.B. wesentlich höher als normaler Weise Körperverletzungen im Strafrecht.

Daß in ihren Firmen Mobbing vorkommt, streiten die meisten Geschäftsführer oder ähnliche ab.
Die Gespräche mit den Geschäftsführungen eines Krankenhauses, einer Bank, einer Behörde für Stasiunterlagen usw.
verliefen genauso: "Das sind doch nur Konflikte, da werden Empfindlichkeiten gepflegt, Mobbing kommt bei uns nicht vor."
Aus dem kirchlichen Bereich kenne ich Reaktionen von Verantwortlichen, die entweder wegen Problemen oder Konflikten angesprochen
worden von Betroffenen: "Das sind Konflikte, mit denen müssen sie zurechtkommen. Beim Nachlegen, daß es sich um Mobbing handelt,
wurde das abgelehnt, statt hellhörig zu werden, ob man hier als Führung eingreifen muß.


Eine Richterin in Köln lehnte eine Klage ab mit der Begründung, daß Mobbing kein deutsches Wort sei, demzufolge gäbe es
diesen Vorgang in Deutschland nicht und könne im Rahmen deutschen Rechts nicht verhandelt werden.

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RE: Vorsicht Falle: Mediation

#33 von Achim , 16.11.2014 15:05

Liebe Freunde,

nach der Fülle hier zu diesem Thema eingegangener Beiträge wird es schwierig, auf alle vorgetragenen Argumente einzugehen. Ich beginne heute einmal mit Wespes Beitrag.

Das Mediations"gewerbe" ist mittlerweile im Mediationsgesetz geregelt, welches Ihr hier findet:

https://www.google.de/#q=mediationsgesetz

Es ist recht knapp gefasst und ausnahmsweise bereits beim ersten Lesen durchaus verständlich.

Mit Deiner Annahme, dass sich jeder, der sich zum Mediator berufen fühlt, sich mit diesem Titel schmücken kann, liegst Du völlig richtig, liebe Wespe. Das Gesetz fordert nur eine geeignete Ausbildung, deren Voraussetzungen das Gesetz allerdings nicht definiert, so dass es faktisch stimmt, dass sich (fast) jedermann als Mediator bezeichnen kann.

Keinesfalls richtet sich dieses Gesetz nur an die juristischen Mediatoren.

Das Gesetz hat jedoch den Begriff des "zertifizierten" Mediators eingeführt und damit gleichsam ein "Qualitätssiegel" eingeführt. Wer sich jedoch als "zertifizierter" Mediator bezeichnen darf, regelt das Gesetz selbst nicht, stattdessen wird auf eine noch zu erlassende Verordnung verwiesen, die dies regeln soll, die m.W. bis heute jedoch noch nicht vorliegt.

Nach meinem gegenwärtigen Kenntnisstand soll sich nach der in Bearbeitung befindlichen Rechtsverordnung jeder als "zertifizierter" Mediator bezeichnen können dürfen, der eine Ausbildung von 120 Stunden nachweisen kann.

Dagegen laufen die etablierten Verbände der Mediatoren, die Wespe beispielhaft erwähnt hat, Sturm. Sie leben finanziell von der Ausbildung der angehenden Mediatoren: je länger die Ausbildung, desto höher ihre Einnahmen.

Fazit:

Wespe hat recht, wenn sie aufzeigt, dass es keine "gechützte" Berufsbezeichnnung des Mediators gibt und Scharlatanen der Weg in das Mediationsgeschäft eröffnet ist.

Gleichwohl sind mir bisher keine Beschwerden über Scharlatane in der Mediationsbranche bekannt geworden. Allerdings gilt dort, was auch in anderen Branchen gilt:

Es gibt gute Mediatoren und weniger gute.

Aus § 2 Mediationsgesetz folgt zwingend, was auch vor seiner Kodifizierung einhellige Meinung war, dass sich die Konfliktpartner auf einen Mediator einverständlich verständigen müssen. Daraus folgt m.E. zwingend, dass sich die Auswahl der Mediatoren nicht auf die von der Kirche vorgehaltenen Mediatoren beschränkt!

Uns wurde gepredigt, lieber Prediger, dass es in den Ausführungsbestimmungen einiger Kirchen, anders als im Pfarrdienstgedsetz vorgesehen, zwingend
einer Mediation bedürfe, bevor ein Pfarrer gem. §§ 79, 80 Pfarrdienstgesetz versetzt werden darf. Darüber bin ich auch schon gestolpert, war aber nicht Bayern sondern Hessen, - nach meiner Erinnerung. Und es war - nach meiner Erinnerung - auch nur eine Landeskirche. Ich werde meine Unterlagen noch einmal sichten.

Die Mediation ist an sich das Mittel der Wahl in den uns hier beschäftigenden Konflikten, weil sie
den beteiligten Konfliktpartnern ermöglicht, selbst eine Lösung zu erarbeiten. Der Mediator bietet anders als der Schlichter oder Vermittler keine
Lösung an. Diese müssen die Konffliktpartner selbst - unter seiner sachkundigen Moderation erarbeiten, was den nicht zu unterschätzenden Vorteil bietet, dass die Konfliktparter die selbst erarbeitete Lösung natürlich eher akzeptieren, als eine vom Schlichter empfohlene.

Wenn sich beide Konfliktpartner redlich auf die Mediation einlassen, gibt es nach meiner Überzeugung keine bessere Methode zur Konfkiktbearbeitung.

Allerdings:

Nach unseren Erfahrungen kann man nicht unbedingt damit rechnen, dass wir es stets mit "redlichen" Konfliktpartnern zu tun haben werden. Im Gegenteil wird man zu befürchten haben, dass angebotene Mediation im Fall ihres Scheiterns, wie es unser Prediger durchaus zu Recht befürchtet, gegen uns, bzw. betroffene Pfarrer, verwendet wird.


Fazit:

Die Mediation ist und bleibt an sich das Mittel der Wahl zur Bereinigung/Aufarbeitungg/Befriedung der Konfflikte, die uns hier (Ungedeihlichkeit) vorrangig beschäftigen.

Mit Trauler


komme ich allerdings zu dem traurigen Befund, dass sich die Mediation für die uns beschäftigenden Probleme nicht wirklich eignet, weil das hehre Ziel der Mediation nur allzu leicht durch "Alibimediation" unterlaufen werden kann. Erste Anzeichen dafür habe ich schon kennengelernt.

Euer

Achim


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zuletzt bearbeitet 18.11.2014 | Top

RE: Vorsicht Falle: Mediation

#34 von turmfalke , 17.11.2014 19:53

Danke, lieber Achim für den Hinweis auf das Mediationsgesetz!

Ich habe mir das Gesetz downgeloadet! Man kann den juristischen Text tatsächlich verstehen. Die Tatsache, dass der deutsche Bundestag ein neues Gesetz zum Thema beschlossen hat, gibt mir Hoffnung. Ja ich glaube tatsächlich, dass unsere Gesellschaft gute Kommunikation lernen kann. Und ich glaube, dass es Zweck hat, dafür professionelle Hilfe von gut ausgebildeten Kommunikationshelfern in Anspruch zu nehmen. Sie lösen nicht die vorhandenen Probleme, sondern sie helfen den streitenden Parteien, im Gespräch miteinander gemeinsam zu einer einvernehmlichen Lösung zu finden.

Warum sollte das nicht auch in der Kirche möglich sein?! Inhaltliche Voraussetzungen dafür haben wir in unserer biblischen Tradition ja zu Genüge. Man muss es aber auch wollen!
Viele Grüße!

Turmfalke


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RE: Vorsicht Falle: Mediation

#35 von Achim , 18.11.2014 18:02

Lieber Turmfalke und Ihr anderen,

eigentlich hat der Gesetzgeber mit seinem Mediationsgesetz nur den Zustand kodifiziert ( gesetzlich festgeschrieben), den er schon vor seinem Gesetz vorgefunden hat. Denn auch zuvor galten schon die dort geregelten Grundsätze unter seriösen Mediatoren und ihrer Verbände als verbindlich.

Neu ist allerdings, dass der Gesetzgeber allein durch die Schaffung dieses Gesetzes der Mediaton Gewicht verliehen hat.

Neu ist auch, dass er sich der Frage der Qualifikation der Mediatoren widmet. Nach bisherigem und künftigem Recht darf sich jeder Schlosser als Mediator bezeichnen, wenn er sich dazu berufen fühlt, wenn ich das hier einmal so salopp ausdrücken darf, weshalb der Gesetzgeber den "zertifizierten" Mediator eingeführt hat.

Allerdings läßt uns das Mediationsgesetz noch nicht wissen, wer sich denn nun auch als zeritfizierter Mediator bezeichnen darf. Diese Frage soll durch Rechtsverordnung geregelt werden, die m.W. jedoch noch nicht vorliegt.

Lieber Turmfalke,

bin sofort bei Dir, soweit Du die gesetzgeberische Beschäftigung mit der Mediation als Fortschritt betrachtest. Dass es der Gesetzgeber es damit wirklich ernst meint, kann man auch der aktuellen Zivilprozessordnung (ZPO) insbesondere dessen § 253 Abs. 3 entnehmen:

"(3) Die Klageschrift soll ferner enthalten:

.... die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen... "


Also:

Unser staatlicher Gesetzgeber hat schon die segensreichen Möglichkeiten redlicher Mediation erkannt und sie in staatliche Gesetze gegossen. Unser kirchlicher Gesetzgeber hat diese Möglichkeiten und Notwendigkeiten offensichtlich ebenfalls auch gesehen, aber im aktuellen Pfarrdienstsgesetz so gut versteckt, dass sie dem natürlich jurstisch nicht vorgebildeten Theologen/Pfarrer verborgen bleiben müssen. Selbst dem um Hilfe gebetenen und engagierten Rechtsanwalt wird es nicht immer gelingen, die im Pfarrdienstgesetz verankerte Verpflichtung des kirchlichen Dienstherrns aufzuzeigen, dass dieser vorrangig verpflichtet ist, aussergerichtliche Streitbeilegung ernsthaft zu versuchen.

Letzgenannte Verpflichtung folgt, wie schon erwähnt- auch für Juristen gut versteckt- , aus dem Pfarrdienstgesetz; nämlich aus § 58 dessen Überschrift lautet: "Dienstaufsicht".

Dass sich unter der Überschrift "Dienstaufsicht" auch Schutzvorschriften zugunsten unserer betroffenen Pfarrperson verbergen (verstecken) könnten, wird dort niemand ernsthaft erwarten, weshalb ich meine geneigte Leserschaft um Verständnis dafür bitte, dass ich nach wie vor von "versteckter" Verpflichtung unserer Kirche zur einvernehmlichen aussergerichtlichen Konfliktbeilegung spreche; nachzulesen in § 58 Abs. 1, Satz 2 in Verbindung mit § 26, Abs.5 Pfarrdienstgesetz.

Selbst den kirchlichen Arbeitgebern und ihren hauseigenen hochspezialisierten Kirchenjuristen scheinen die dort nur beispielhaft genannten Methoden der konstruktiven Konfliktbearbeitung (darunter auch die Mediation) unbekannt zu sein, wie wir jüngst in einigen kirchengerichtlichen Verfahren lernen durften.

Ich komme zum Ende:

Die Mediation ist eine wirklich feine Sache zur Konfliktbereinigung.

Setzt allerdings redliche Bereitschaft der Konfliktparteien zur Konfliktbearbeitung voraus.

Trauler,

dem ich immer mal wieder gern widerspreche , hat aber zu recht aufgezeigt, dass der Schwachpunkt der Mediation in seiner Freiwilligkeit liegt, also jederzeit von jeder Konfliktpartei ohne jede Begründung abgebrochen werden kann und wie Prediger aufzeigt, die Gefahr birgt, dass fehlgeschlagene Mediation zur Begründung der "Ungedeihlichkeit" herhalten könnte.

Was richtig ist, weiss ich natürlich auch nicht.

Wir beraten uns, liebe Freunde?

LG

Achim


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RE: Vorsicht Falle: Mediation

#36 von Wespe , 18.11.2014 20:44

Ja, die Diskussion ist richtig spannend geworden!

Danke allen Beteiligten, vor allem auch Achim, der Du mit Deiner juristischen Schulung handfeste Argumente lieferst. Es ist unschwer zu erkennen, dass ich auf Deiner Linie liege, dass Mediation grundsätzlich ein taugliches und wünschenswertes Instrument ist, Konflikte in den Griff zu bekommen. Dass dies so selten gelingt, liegt nicht an der "Mediation", sondern wie immer am Umgang damit. Und wie es hier ja öfters auch genannt wird, an der Tatsache, dass eine Konfliktbearbeitung nicht gewünscht wird. So beschreiben hier im Grunde ja alle den "Status quo" in der Kirche, darüber möchte ich aber gerne hinaus kommen.

Nicht nur in der Bayerischen Kirche, auch in der EKHN und wie ich meine auch in Baden und möglicherweise auch noch anderswo gibt es wunderbare, professionell gut aufgestellte Broschüren zu den Themen Konfliktbewältigung und Mobbing. Wenn man das liest, muss man den Hut ziehen.

Diese gelten aber nicht innerhalb der Kirche. In meinem Interview im Zusammenhang der diesbezüglichen Aussagen des Leiters des IPOS (Gemeindeberatung, Organisation und Mediationen, Supervisionen) in Friedberg/Hessen (EKHN), auf unserer Homepage nachzulesen, habe ich genau das angesprochen. Selbstverständlich habe ich darauf nie eine Reaktion bekommen. Aber dieser Umgang entbindet die Landeskirchen doch nicht von ihrer Verantwortung! Von ihren selbst formulierten Postulaten!
Irgendwann müssen sie doch mal damit konfrontiert werden, dass ihnen der Balken im Auge sitzt, den sie bei anderen als Splitter sehen!

Als ich selbst eine Gemeindeinitiative auf die Mediation gesetzt habe, habe ich keinen Hehl daraus gemacht, dass die Bedingungen der LK hanebüchen sind und wenig Hoffnung lassen. Sie ist auch kläglich gescheitert, aber beim genauen Hinsehen auf den ganzen Eskalationsprozess fällt dieses Scheitern nach nur einer Sitzung mit vollständiger Besatzung und einer weiteren mit ausschließlich dem mobbenden Teil des KV tatsächlich und in der Öffentlichkeit neugierig zur Kenntnis genommen zu alleinigen Lasten der kirchenleitenden Personen aus. Sogar die örtliche Presse hat diese "Mediation" als Farce entlarvt. In der Sache gegen den Pfarrer war es kein Gewinn, aber die Absicht der landeskirchlich handelnden Personen, alles zu verhindern, was auch nur annähernd den Konflikt hätte entschärfen und möglicherweise sogar lösen können, kam nur so deutlich ans Licht. Die promovierte Mediatorin, die sich z.Zt mit diesem Thema habilitiert, müsste sich schamrot in ihren Kreisen verstecken ob der unprofessionellen Behandlung. Und es sind nicht die Dümmsten der Gemeinde, die spätestens zu diesem Zeitpunkt die Doppelzüngigkeit von leitenden Personen ihrer Kirche erkennen. Die Dümmeren sitzen derweil am Schreibtisch ihrer Kirchenverwaltung und staunen die Plastik der 3 Affen an: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen.

Und so möchte ich WGM aufnehmen: Solche Verfahren ziehen immer Kirchenaustritte nach sich, nicht spektakulär, aber im genannten Fall immerhin öffentlich in Leserbriefen und Aussagen bei den Gemeindeversammlungen. Nicht zu vergessen, dass es Jugendliche gibt, die solchem Geschehen mit viel größerer Aufmerksamkeit und Schärfe gegenüber stehen und dann gar nicht erst ihre Kirchensteuer bezahlen, wenn sie ihren ersten Verdienst in den Händen haben. Gar nicht zu sprechen vom ohnehin angeschlagenen Image der Kirche, dieses wird regelmäßig bestätigt durch solchen Umgang zum Beispiel auch mit Mediation.

Wir sollten den Begriff eher nutzen, da er in der Wirtschaft z. B. offenbar auch viel bekannter ist, als hier in den Landeskirchen. Je nachdem wo der Konflikt öffentlich wird, können wir Kenntnis davon voraussetzen. Natürlich müssen wir gucken, wen wir vor uns haben, wem wir es zumuten können, sich der Enttäuschung auszusetzen. Wir dürfen selbst keine Luftschlösser versprechen. Oder auch gut überlegen, ob es taktisch geschickt ist, die Mediation gar nicht anzusprechen und die LK dann "reinfallen" zu lassen, weil sie ihre eigenen Gesetze oder Verfahrensvorschriften nicht eingehalten hat (siehe Achim).

Aber das wäre ein bewusster Umgang mit der Mediation. Für den möchte ich plädieren. Den können wir dann Fall-gerecht einsetzen. Und eben, wie Turmfalke ja auch schreibt, die Gewährleistung von Standards einklagen, die LKs an ihrem eigenen Anspruch nach außen messen.

Hier ist viel Schlaues und Interessantes geschrieben worden. Auch natürlich von der Gefahr der Umkehrung. Viel Kenntnis verbirgt sich dahinter. Könnten wir diese bündeln? Vielleicht hat jemand dazu eine Idee?

Macht´s gutt, liebe "Streiter auf dem Forum",
und es grüßt Euch
Wespe

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Lieber Pirat,
Rosangela

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