RE: Vorsicht Falle: Mediation

#16 von Trauler , 11.11.2014 19:44

Lieber Achim,
nach einer Eheberatung noch ein letzter Blick ins Forum und siehe da: die Diskussion geht weiter. Lieber Achim, war ich irgendwo zu förmlich? Wenn dann nur der Sache wegen. Meine Absicht, diesen Ansatz "zitierfähig zu veröffentlichen, zeigt erste Früchte. Aber es wird wohl etwas dauern. Schön, dass Du meine Prise Humor gespürt hast. Frohes Schaffen weiterhin.
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Vorsicht Falle: Mediation

#17 von Trauler , 11.11.2014 19:45

Fehlerkorrektur


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RE: Vorsicht Falle: Mediation

#18 von Joringel , 12.11.2014 09:21

Antwort an Robin

Lieber Robin, scheinbar hast Du das zweite Gesicht und kannst zwischen den Zeilen lesen. Ja, das habe ich mir heute Morgen im Auto auch überlegt. Ich denke mal darüber nach.
Joringel


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RE: Vorsicht Falle: Mediation

#19 von wegeem ( Gast ) , 12.11.2014 13:00

Hallo Trauler,
Deiner Definition von Mobbing setze ich mal beispielsweise die von Dr. Bämayr entgegen:
"Mobbing liegt vor, wenn im Rahmen einer Täter-Opfer-Konstellation innerhalb einer sozialen Gemeinschaft oder einem Abhängigkeitsverhältnis der Täter mittels Psychoterror (psychische und/oder körperliche Gewalt) systematisch, willkürlich und/oder unter Anmaßung des alleinigen Deutungsrechts die Persönlichkeitsrechte seines Opfers so verletzt, dass das Opfer psychosozial destabilisiert einen zunehmenden gesundheitlichen und sozialen Schaden erleidet."
Wenn Du von "Verbindungen von Konflikten mit emotionalen Prozessen usw" sprichst, sprichst Du meiner Meinung nach nicht von Mobbing.
Ich wiederhole an dieser Stelle, daß solche Beschreibungen Verharmlosungen dessen sind, was Mobbing bedeutet.
Selbst die wörtliche Übersetzung von Mobbing aus dem Englischen ,"pöbeln" ,ist zu wenig.
Wenn man aus der Geschichte eine "Pöbelei" kennt, die sich in Wien zwischen den Operettenkönigen zugetragen hat, wird deutlich, daß es um Zerstörung geht:
Claqueure bildeten das Publikum beim Komponisten Strauß, aber und nur um das neue Werk auszubuhen und niederzuschreien. Für den betroffenen Künstler bedeutete das in der Regel Existenzbedrohung. Und das war auch das Ziel.
Es ging nicht um einen Wettbewerb, daß einer besser oder schlechter ist, sondern es ging um Vernichtung.
Die Vorgänge aus der Tierwelt, die der Forscher Konrad bekannt gemacht und Prof. Leymann aufgenommen hat, um zu zeigen, worum es geht, zeigen es genau: eine Gruppe Vögel zerhacken einen Vogel.
Es ist sehr wahrscheinlich, daß in den Vögeln unter den Menschen Konflikte herrschen,
die ihnen solche Not oder Lust am Hacken bereiten, daß sie es tun, wo sie es ungehindert können. Statt sich selber, den Konflikt in ihrem Inneren , zu bearbeiten , bearbeiten sie den Mitmenschen zu dessen Schaden.
Das ist mit Mobbing gemeint und dazu gehört auch, daß die Umgebung sich nicht dazwischen wirft.
Bei solchen Vorgängen gibt es nichts zu „vermitteln“, da gilt es ein „Stopp-signal“ zu setzen - vergleiche Dr. Wickler in seinen Leitsätzen zu seinen Urteilen.

wegeem

RE: Vorsicht Falle: Mediation

#20 von turmfalke , 13.11.2014 10:49

Lieber " von wegen" (?)!

In diesem Forum sind wir darauf angewiesen, unser Gegenüber irgendwie einschätzen zu können. Gleichzeitig können wir aber auch unsere "bürgerlichen" Namen nicht verwenden, damit wir uns mit unseren oftmals sehr deutlichen Aussagen nicht selber gefährden. So entstehen sozusagen virtuelle "Figuren", die miteinander kommunizieren. Die anderen Teilnehmer und ca 50 Gäste pro Tag lesen, was wir schreiben. Da Du nicht ohne Anmeldung im Forum mitmachen könntest, vermute ich mal, dass "von Wegeem" die uns "allseits bekannte" WGM ist, die sich einen Spass erlaubt hat. Also WGM, Sag bitte einmal kurz Hallo!, damit wir wissen, mit wem wir sprechen.

Inhaltlich stimme ich dir in ganz hohem Maße zu. Ebenso möchte ich aber auch Trauler danken, dass er für uns das sehr wichtige Thema Mediation und Supervision angestossen hat. Mir scheint aber, dass die Begrifflichkeit in unserer heutigen Zeit fließend ist. Wir müssen uns also genaue Kriterien überlegen, wenn wir zu entscheiden haben, wen wir in einem konkreten Fall als " Kommunikationshelfer" um eine Intervention bitten.

Viele Grüße!

Turrmfalke


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RE: Vorsicht Falle: Mediation

#21 von wegeM , 14.11.2014 17:16

Ja, Turmfalke, WGM ist wegeM und irgendwo auch schon mal wegeem - das lag und liegt an Login-Problemen.
Gestern klappte es garnicht und jetzt geht es plötzlich wieder.
Ich möchte nochmal was verdeutlichen anhand eines Falles: in einem komm. Kindergarten arbeiteten die Mitarbeiter in Gruppen,
wie das so üblich ist, 2 Kolleginnen hatten eine Altersgruppe zu betreuen und machten das besonders gut.
Das störte Frau W. , die in Neid verfiel. Ein Konflikt !
Was sollte hier passieren?
Das stelle ich mal als Frage in den Raum. Vielleicht macht es Lust und Sinn, daran mal lang zu gehen?
wegeM

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RE: Vorsicht Falle: Mediation

#22 von Wespe , 14.11.2014 18:21

Hallo, alle Diskutanten des Themas "Mediation ja oder nein?"

Mir ist aufgefallen, dass die von "trauler" angeregte Diskussion um den Sinn von Mediation im Falle eines Konfliktes zwischen Gemeinde oder Kirchenvorstand oder anderen Personen mit ihrer Pfarrperson ins Schwimmen geraten ist. Und wenn Turmfalke anmerkt, dass die Begrifflichkeit heute " wohl fließend" sei, möchte ich mich doch mal einmischen und versuchen, ein wenig Klärung reinzubringen. Dabei stütze ich mich auf Erfahrungen aus einigen unserer Fälle und im Wesentlichen auf den Umgang mit Mediation aus der EKHN (Ev. Kirche in Hessen und Nassau) seit Ende der 90iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts(!) - pars pro toto.

Karl Martins "Fall" hatte meinen Mann, der damals Synodaler war, dazu bewogen, den Umgang mit einem Ungedeihlichkeitsverfahren grundsätzlich neu zu überarbeiten und u. a. mit 2 neuen Faktoren zu versehen: 1.) Keine Vetternwirtschaft in den Gremien (es war eine ganze Familie gewesen, die vom KV übers Dekanat bis hin zur Synode Einfluss nehmen konnte und dies auch kräftig genutzt hat,) und 2.) die Vorschaltung eines professionell geleiteten Schlichtungsverfahrens. Beides u.a.m. wurde mit Beschluss der Synode in die Verfahrensordnung aufgenommen, seitdem aber entweder unterlaufen (2) oder ignoriert (1).

An die Stelle von "Schlichtungsverfahren" , das in der EKHN z. B. 2004 in Langen - selbstverständlich erfolglos ! - eingesetzt wurde, trat 2012 in Burgholzhausen die "Mediation" - nach dem Sondierungsgespräch bereits abgesetzt.

Bedingung für die Durchführung einer - nunmehr: "Mediation" ist nicht nur in der EKHN, sondern in allen Landeskirchen, aus denen ich solche Fälle kenne, dass der/die Mediator/in kompromisslos aus dem Pool der Kirchenverwaltung gestellt wird und dass sich beide Parteien auf eine/n dieser Mediatoren/innen verständigen. Die Einigung auf eine Person gehört wiederum zu den grundsätzlichen Regeln einer Mediation.

Ob "Schlichtungsverfahren" oder "Mediation" (lat. Vermittlung), der Vorgang ist ein Verfahren "zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes". So eine der Definitionen bei Wikipedia (aus einem der Mediationsverbände).

Mit Coaching oder Supervision hat das nichts zu tun. Das sind 2 Begriffe, die eine jeweils andere Zielrichtung haben und sich auch an andere Personenkreise richtet.

Die Mediation setzt auf die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien.
Die zum Beispiel finde ich eine wichtige Anzeige zur Voraussetzung einer Mediation, will sagen: Mit der Eröffnung einer Mediation willigen die Parteien ein, ihre Verantwortung zu übernehmen.

Und nach den Regeln der Mediationsverbände sind weitere Voraussetzungen: Freiwilligkeit, Ergebnisoffenheit und - für unsere Überlegungen sehr wichtig: eine allparteiliche Leitung!

Die Bearbeitung kann sich dann verschiedener Methoden bedienen, wie z. B: Themenzentrierter Interaktion, geleiteter Kommunikation oder tiefenstruktureller Herausarbeitung des Konfliktes mit Hilfe von Methoden aus der angewandten Psychologie.
Auf jeden Fall gelten das Benennen der Positionen und Sichtweisen, die Erkundigung der Hintergründe sowie das Aussprechen von Emotionen und Bedürfnissen als selbstverständliche Grundbestandteile der Durchführung einer Mediation.

Die Mediatoren sind keine "gesetzlich geschützte Berufsgruppe", also ohne gesetzlich geregelte Ausbildung mit entsprechend anerkanntem Abschluss. Wie die Journalisten kann sich jeder so nennen, ohne einen allgemein gültigen Nachweis erbringen zu müssen.

Deshalb haben sich einige Mediationsverbände wie z. B. der Bundesverband Mediation, die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familie und Mediation und natürlich der Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt auf gemeinsame Mindeststandards festgelegt, an denen auch Zertifikate gemessen werden.
Es wäre z. B. sehr interessant, im Falle einer angesagten Mediation innerhalb einer LK zu erfahren, welche Standards der/die Mediatoren/innen aufweisen, und welche Standards die Kirche selbst zur Regelung eines Konfliktfalles anlegt.

Wichtig finde ich noch, dass es seit 2012 ein "Mediationsgesetz" gibt, das Achim ja auch angesprochen hat. Sicher, dies gilt für die Mediatoren aus der Anwaltsriege. Oder ist dies für alle Mediatoren, auch diejenigen, die kein ausgewiesenes Zertifikat der 3 Verbände vorweisen können? Wo liegt da die Messlatte? Das Gesetz kenne ich nicht, weiß nur von seiner Existenz.

Aber was bedeutet das alles für unsere "Verhandlungen" innerhalb der Landeskirchen? Ich teile Deine absolute Ablehnung, lieber Trauler, nicht. Ich selbst sehe da noch einigen, nicht ausgeloteten Spielraum, sowohl über das Gesetz (?), als auch über die Standards des Mediationsverfahrens.
Bisher haben sich die Kirchenverwaltungen außerordentlich mies dazu verhalten, das stimmt. Sie haben jedes Mal die Standards missachtet und somit die - z. T. sogar vorgeschriebene Mediation!! lediglich als Alibi benutzt. Sie haben ihre eigenen Mediatoren auf Linie verpflichtet und sei es nur durch Abhängigkeit. Sie haben nie von sich aus ein Mediationsverfahren in den Blick genommen, diese mussten immer eingeklagt werden. Alles keine Ermunterungen. Aber dennoch:

Nach unseren gemeinsamen Erfahrungen muss es doch zumindest die Anmahnung geben, - nun vielleicht angereichert mit Forderungen aus unserem Wissen - und Hinweisen auf die nicht eingehaltenen Standards.

Ich bin mir im Klaren, dass das wieder "dicke Bretter bohren" heißt. Aber es ist doch ebenso fatal, was sich die Kirchenverwaltungen auch an dieser wichtigen und rechtmäßigen!!! Stelle erlauben, wie das Ungedeihlichkeitsverfahren selbst. Die Missachtung spricht für sich selbst in Bezug auf ein undemokratisches, außerordentlich rigides, phantasieloses und im Tiefsten dummes Verhalten. Insofern danke ich Dir, lieber Trauler, dass Du die Debatte angestoßen hast. Jetzt bin ich gespannt, ob wir daraus - vielleicht - eine Aktion machen können?

Gut, erst einmal die Debatte weiter führen, ab jetzt bleibe ich am Ball.
Eure Wespe

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RE: Vorsicht Falle: Mediation

#23 von Achim , 14.11.2014 19:46

Liebe Wespe und Kollegen,

will hier nur kurz vermelden, dass ich alles gelesen aber noch nicht verarbeitet habe.

Ich melde mich in Kürze.

LG

Achim


Gemeinsam sind wir stark!

 
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RE: Vorsicht Falle: Mediation

#24 von Robin , 14.11.2014 19:46

Liebe Wespe!
Du hast uns mit viel Informationen versehen, dennoch bleibt das Problem ungelöst. Ich kann nur einen Weg sehen, nämlich dass die Mediation oder wie immer das Ding heißen soll, eine angeordnete Reihe von mindestens 10-15 Terminen sein muss, also gerade keine Freiwilligkeit, die immer unterlaufen wird. Und dann muss derjenige Part, der die Vermittlung nicht will oder sie gleich am Anfang abbricht und so die Sache gegen die Wand laufen lässt, als der Verursacher des Konfliktes dastehen und abtreten: Entweder geht die Pfarrperson, die sich nun einer Versetzung beugen muss, oder es ist - und darum geht es ja in fast allen Fällen - der Kirchenvorstand, der zurückzutreten hat. Das sind doch ganz klare Regeln. Darunter bleibt nach meiner Sicht alles verschwommen und die Landeskirchenämter agieren wie eh und je Arm in Arm mit den KV-Mehrheiten.
Robin


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RE: Vorsicht Falle: Mediation

#25 von turmfalke , 14.11.2014 22:42

Hallo Leute! Was für eine großartige Debatte! Ich verfolge sie seit Tagen. Hier kommt mein kleiner Beitrag:

In einem "Konflikt" sind zwei Parteien in einander verkeilt, die auf gleicher Ebene agieren. Meistens entsteht ein Konflikt langsam. Ein Wort gibt das andere, bis beide Seiten schließlich nicht mehr durchsteigen, weil jeder den Anderen beschuldigt, der Böse zu sein. Beide Seiten leiden gleichermaßen an der Situation und wünschen sich einen Ausweg daraus. Dann kann vielleicht ein Mediator als Kommunikationshelfer die beiden Parteien dazu anleiten, so lange geduldig miteinander zu reden, bis beide Seiten die Motive der Anderen verstehen. Vielleicht finden sie dann auch gemeinsam zu einer Lösung der Situation, mit der beide Seiten leben können. Ich möchte gerne glauben können, dass das manchmal gelingen kann.

"Mobbing" aber ist psychische Gewalt, die von einer Machtposition aus systematisch eingesetzt wird, um einen Schwächeren zu destabilisieren und aus seiner Position zu vertreiben.

WGM hat recht: Da hilft keine Mediation sondern nur ein deutliches Signal: "Stopp, bis hier her und nicht weiter! So geht es nicht!" . Leider kann man Mobbing aber selten so eindeutig dingfest machen, dass man dagegen juristisch vorgehen könnte. Unsere Gesetze reichen dazu in Deutschland auch noch nicht aus. Das gilt für die Arbeitswelt genauso wie für die Kirche. Wenn sich das "Mobbingopfer" nicht wehrt, kommt der "Mobbingtäter" zu seinem Ziel. Wenn es sich aber wehrt, dann hat es einen Konflikt. Viele scheinbaren Konflikte sind also in Wirklichkeit Situationen von Mobbing. Der Mobbingtäter wird sogar ein großes Interesse daran haben, das Mobbing zu tarnen, indem er es aussehen lässt, als sei es ein Konflikt unter Gleichrangigen.
Die klassische Anleitung dazu ist der berühmte "Ungedeihlichkeitsparagraf" aus dem Pfarrdienstgesetz der EKD §§ 79 und 80: Hier nochmal in Kurzform:

"79 Versetzung
( 2 ) Pfarrerinnen und Pfarrer können ... nur versetzt werden, wenn ... oder wenn ein besonderes kirchliches Interesse an der Versetzung besteht. Ein besonderes kirchliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn …
5. in ihrer bisherigen Stelle oder ihrem bisherigen Auftrag eine nachhaltige Störung in der Wahrnehmung des Dienstes gemäß § 80 Absatz 1 und 2 festgestellt wird,
§ 80 Versetzungsvoraussetzungen und -verfahren
( 1 ) Eine nachhaltige Störung in der Wahrnehmung des Dienstes im Sinne des § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 liegt vor, wenn die Erfüllung der dienstlichen oder der gemeindlichen Aufgaben nicht mehr gewährleistet ist. Das ist insbesondere der Fall,
wenn das Verhältnis zwischen der Pfarrerin oder dem Pfarrer und nicht unbeträchtlichen Teilen der Gemeinde zerrüttet ist
oder das Vertrauensverhältnis zwischen der Pfarrerin oder dem Pfarrer und dem Vertretungsorgan der Gemeinde zerstört ist und nicht erkennbar ist, dass das Vertretungsorgan rechtsmissbräuchlich handelt.
Die Gründe für die nachhaltige Störung müssen nicht im Verhalten oder in der Person der Pfarrerin oder des Pfarrers liegen".

Besonders fatal ist es, wenn sich Kirchenvorstand, Dienstaufsicht und Landeskirchenamt miteinander verbünden, um dann den Pfarrer oder die Pfarrerin mit Hilfe dieses "Gesetzes" aus der Gemeinde zu vertreiben. Das kann "Mobbing" im klassischen Sinne sein, wird aber juristisch abgehandelt, als sei es ein "Konflikt", eben die besagte "nachhaltige Störung in der Wahrnehmung des Dienstes". Deshalb hat die betroffene Pfarrperson selten die Möglichkeit, den Kopf noch aus der Schlinge zu ziehen, wenn der Antrag auf Versetzung erst einmal gestellt ist.

Wenn es einmal gelingen sollte, hier durchzusetzen, dass eine Mediation als Mittel der Konfliktbewältigung eingesetzt würde, dann müsste dazu gewährleistet sein, dass der Mediator oder die Mediatorin vollkommen unabhängig arbeiten kann und in keiner Weise von der Dienstaufsicht als Erfüllungsgehilfe missbraucht wird. Ebenso müsste sichergestellt sein, dass der beteiligte Kirchenvorstand sich auch wirklich auf die Mediation einlässt. Es könnte z.B. vereinbart werden, dass im Falle eines Scheiterns der Mediation der Pastor versetzt wird, aber ebenso auch der Kirchenvorstand seines Amtes enthoben wird. Nur wenn beide Seiten gleichermaßen einen deutlichen Leidensdruck verspüren, werden sie sich ernsthaft um eine echte Konfliktbewältigung bemühen. Und nur dann besteht Aussicht auf Erfolg.

Viele Grüße! Euer Turmfalke


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RE: Vorsicht Falle: Mediation

#26 von wegeM , 15.11.2014 11:02

Konflikt-Mobbing: Leymann sagt dazu: Wenn ein Konflikt nicht gelöst wird, entsteht Mobbing .
In seinen Schriften stehen dazu Beispiele, wie ich sie auch aufführen kann.
Auf der DAVID-Seite ist ja schon viel darüber geschrieben worden, daß die Funktionäre der Kirche keine Konfliktlösung anstreben,
sondern lediglich die Feststellung und die Anwendung des Versetzungsparagrafen zu Lasten des Pfarrers und obendrein mit der Gelegenheit, damit (weiter) zu mobben.
Während sich Konflikte u.U. noch lösen ließen, geht das mit Mobbing kaum, wenn der/die Täter nicht beherrschbar sind aus der Zugehörigkeit als Arbeitnehmer heraus oder durch die demokratische Mehrheit aus der Gemeinde, die sich traut, Ross und Reiter zu nennen und einen Kampf auszufechten.
Die Gemeindeglieder sind Kirchensteuerzahler und damit die Einnahmequelle.
Wie soll man die abkanzeln, wenn man deren Geld will?
Es ist schon vorgekommen, daß Gemeinden bestraft wurden, indem sie mal ein paar Jahre vakant bleiben mußten.
Es zeigte sich, daß keine Austrittswelle eintrat, weil gerade auf dem Lande sich viele die Rituale der Beerdigung usw. sichern wollen. Aber Kirche kann sich nie ganz sicher sein wegen der Austritte und derzeit findet das ja auch statt.
Gemeindeglieder können sich immer entziehen. Selbst Mitarbeiter, wie hier auch schon zu lesen,
wenn die Führungskräfte nicht stark sind und sich da was zur echten Aufgabe machen.

Ich hatte oben ein Beispiel aus einem Kindergarten angeführt: aus Neid - andere können etwas besser- un d der allseitigen Unfähigkeit, mit diesem Neid umzugehen, entstand ein Konflikt. Aus dem falschen Umgang mit diesem Neid von allen Mitarbeitern her,
ist im Handumdrehen Mobbing entstanden : Schlechtmachen, hinterm Rücken reden, falsche Behauptungen aufstellen, negativ beeinflussen, lasche Leitungstätigkeit.....so wurde nicht mehr gegrüßt, die Hand nicht gegeben, Infos nicht vermittelt, ausgegrenzt , wo es ging, vor Eltern miesgemacht, Lügen usw. ..... schlimmstes Betriebsklima, Krankschreibungen, Angstattacken, Abmahnungen...
Während im Konflikt sich noch Kollegen ggü. standen, die Unfähigkeit zu Gleichen machte, zeigte sich Mobbing dadurch,
daß die, die sich unterlegen fühlte, weil sie etwas nicht konnte, was die anderen 2 täglich praktizierten ,Täterqualitäten wie beschrieben:
schlichtweg das, was uns allen untersagt ist, setzte sich durch: die Leiterin machte mit und dann auch alle Kollegen.
Das nenne ich nicht mehr Unfähigkeit, das nenne ich mal
„böses Tun“, weil wir das alle anerzogen kriegen, was böse Taten sind und hier konnte jeder mittels Verstand für sich klären,
daß das alles nicht koscher war.
Es gipfelte, und jetzt kommt gleich das starke Beispiel für die Beendigung von Mobbing,
darin, daß dem frischgewählten Bürgermeister am 1. Tag seiner Amtszeit die Kündigung
von der Leiterin des Kindergartens für die 2 zur Unterschrift vorgelegt wurde.
Was er daraufhin im einzelnen mit der Leiterin besprochen hat, wissen wir bis heute nicht.
Er hat jedenfalls eine der beiden Betroffenen angerufen und sie zum Termin gebeten
(die andere war krank).
Es war auch schnell klar, daß es besser ist, sie geht alleine zu ihm, sie meinte, am Telefon herausgehört zu haben, daß er „neutral“ oder so sein könnte.
Ihr Bericht war dann so, daß er zugehört und auch nicht mißtrauisch auf ihren Aktenornder geguckt hatte, den sie mal aufschlug, um was schwarz auf weiß zu belegen.
Das war alles an einem Freitag. Nach den Gesprächen kündigte er sein Kommen an Montag früh im KG an mit der Maßgabe, daß alle da zu sein hätten.
Er machte es kurz und kündigte einleitend an, daß er keine Kündigung unterschreiben werde. Dann legte er kurz seine Sicht auf die Dinge dar und forderte jeden einzelnen auf nach vorn zu kommen und die Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit zu unterschreiben. Das hat auch keine verwehrt.
Das war erstmal ein Stoppsignal und die Aufforderung für jeden, sich zu besinnen auf die höheren Werte, die wir ja alle kennen.
Es mag nicht genügt haben für Friede, Freude, Eierkuchen also für eine tiefgreifende Bereinigung. Aber es hat erstmal wichtiges geradegerückt und die Weiterarbeit gesichert.

In Folge war es so, daß die eine kranke Kollegin nicht wieder gesund wurde und ausschied. Die Neiderin als Auslöserin für die üblen Taten und damit das Mobbing fiel viele Male aus wegen Magenschmerzen und mußte dann deshalb den Dienst quittieren.

Insofern bleiben da offene Fragen und Problemfelder:
Wie ist mit Neid umzugehen? Gerade am Arbeitsplatz? Ist das eine Aufgabe für die
Leitung oder ist das eine persönliche Angelegenheit dessen, der diese Gefühle bekommt
und daran leidet?

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RE: Vorsicht Falle: Mediation

#27 von Prediger , 15.11.2014 11:34

Hallo Freunde!
Ich möchte der Debatte um die Mediation noch Gedanken hinzufügen.

1. Es stimmt nicht, daß Mediationen von den Landeskirchen grundsätzlich nicht angesetzt werden.
In Bremen zum Beispiel wurde eine Mediation zur Bedingung gemacht,
bervor die Kirche übehaupt bereit war, im Sinne des Abberufungsantrags tätig zu werden.
Und, wie ich meine gehört zu haben (aber ich kann mich irren), ist in mindestens einer Landeskirche (ich meine es war Bayern)
eine Mediation in den Auführungsbestimmungen zum neuen Pfarrerdienstgesetz vorgeschrieben.

2. Das Problem einer Mediation ist allerdings, daß sie hervorragend geeignet ist zur Fortsetzung des Mobbings mit anderen Mitteln.
Wenn der Kirchenvorstand die Mediation scheitern läßt, dann ist die "nachhaltige Störung" definitiv erwiesen
und die Abberufung des Pfarrers die automatische Folge.

Eine Mediation hat also nur Sinn, wenn
- entweder auf beiden Seiten der Wille zur Verständigung vorliegt, also nicht das ob, sondern nur das wie einer konstruktiven Zusammenarbeit zur Debatte steht
- oder die Trennung beschlossen ist und nur die Frage ist zu klären, wie man auseinanderkommt (z. B. Scheidungsmediation).

Im uns interieserenden Fall,
wo eine Seite (der Kirchenvorstand, ggf. unterstützt von kirchenleitenden Instanzen) die Trennung will
und die andere Seite (der Pfarrer und ein Teil der Gemeinde) nicht,
hat eine Mediation nur Sinn, wenn ein Scheitern für beide Seiten Konsequenzen hat.

3. Eine Mediation ist ja, wie hier schon bemerkt wurde, nur geeignet für gleichberechtigte, gleich starke Partner.
Das aber ist nur gegeben, wenn bei einem Scheitern beide Seiten verlieren.
Solange ein Scheitern der Mediation für eine Seite den Sieg bedeutet, ist eine Mediation sinnlos.
Also - Turmfalke hat recht: Eine sinnvolle Mediation setzt voraus, daß bei einem Scheitern Pfarrer und Kirchenvorstand gehen müssen.

4. Das aber führt - wie alle anderen vernünftigen Betrachtungen des Themas zu der Forderung:
Die Abberufung des Pfarrers als Reaktion auf einen Konflikt darf es nicht mehr geben.
Die Rechtsvorschriften zur Konfliktbearbeitung müssen alle Beteiligten zur Lösung des Konflikts verpflichten
und alle verfügbaren Hilfen dazu zur Verfügung stellen.

5. Die stärkste Stütze für den Mobbingparagraphen ist die Angst, in einem unlösbaren Konflikt keinen Ausweg zu haben.
Darauf ist zu sagen: Die Frage ist nicht, ob ein Konflikt lösbar ist, sondern ob die Konfliktparteien zu einer Lösung bereit sind.
Und das heißt: Ob sie bereit sind, den anderen zu respektieren und Kompromisse einzugehen.
Wer dazu nicht bereit ist, hat in einem kirchlichen Amt, sei es als Pfarrer, sei es als Kirchenvorsteher, nichts verloren!

Darum haben alle in der Kirche im Haupt- Neben- oder Ehrenamt Mitarbeitenden ebenso wie die Kirche als Ganze ein gemeinsames Interesse:

Das Kirchenrecht muss die Lösung eines Konfliktes gewähleisten.
Das Kirchenrecht muss die Beseitigung eines Konfliktpartners ausschließen.
Das Kirchenrecht muss die Weigerung, durch Kompromiss zu einer Lösung zu kommen, sanktionieren.

Ich bin gespannt auf Ideen, wie wir diesem Ziel eines gerechten und christlichen Kirchenrechtes näher kommen können.

Euer Prediger

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RE: Vorsicht Falle: Mediation

#28 von Robin , 15.11.2014 16:59

Ich bin mit den letzten Eintragungen völlig einverstanden. Ein Kirchenvorstand, der den eigenen Pfarrer aus welchen Gründen auch immer los sein will, wird auch nicht, oder nur scheinheilig, zu einer Mediation bereit sein. Er würde sich ja selbst widersprechen. Daher klare Regelungen:
Eine Mediation wird im PfDG ja verlangt. Aber damit die Partner auch konstruktiv die Gespräche angehen, muss geregelt sein, dass sie mindestens xx (10-15 Sitzungen) zu dauern haben. Wer sie vorzeitig aufkündigt, muss abtreten, entweder KV oder Pfarrperson. Wenn sich auch nach dem maximalen Zeitraum (also den 10-15 Sitzungen) keine Möglichkeit abzeichnet, dass die Partner wieder oder weiter miteinander arbeiten können, müssen beide gehen! Der KV tritt zurück und die Pfarrperson wird versetzt. So nützt es niemandem, wenn er Obstruktion betreibt. - Das sind doch klare Regelungen, die eigentlich jedem einleuchten sollten.
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zuletzt bearbeitet 15.11.2014 | Top

RE: Vorsicht Falle: Mediation

#29 von Trauler , 15.11.2014 19:10

es ist erfreulich, dass nunmehr von verschiedenen Seiten über das Zauberwort "Mediation" und die Sache, die dahintersteht, gestritten wird. Aber, liebe Wespe, ich sehe mich in der leidigen Situation, Dir zu widersprechen und bei meiner völligen Ablehnung dieses Ansatzes in seiner klassischen Form bei Vertreibungskonflikten von Pfarrpersonen zu bleiben. Ich bin mir nicht sicher, ob im Hintergrund hier mittlerweile eine andere Diskussion "läuft" und erfahrene Mediatoren sich ungerecht eingeschätzt sehen. Aber ich würde ungern eine der Diskussionen zwischen unterschiedlichen Ansätzen führen. Eine meiner Sorgen und einer meiner Eindrücke ist, dass mit dem Begriff Mediation und seiner kirchenamtlichen Anordnung derselben eine Art von Etikettenschwindel betrieben wird. Kirchenleitungen bzw. Kirchenobere sind an einer "Vermittlung" gar nicht ernsthaft interessiert. Denn sonst hätten sie ja schon vor dem Vertreibungsverfahren schlichtend eingreifen können. Das zeigen alle jene "Fälle", in denen mobbende Kirchenälteste mit ihrem Vertreibungswunsch nicht zum Erfolg kamen. Wie ich hörte, hat Prof v. Heyl ein weiteres Beispiel dieser Richtung auf der Jahrestagung angefügt. Nun argumentiere ich als erfahrene Supervisor, habe aber dabei keine Lust, über Begriffe zu streiten. Ich habe Mediation bisher so verstanden, dass eines ihrer Merkmale die Freiwilligkeit ist. Die leidigen Beispiele in den Kirchen scheinen dem Recht zu geben. Wenn es denn, wie Robin scheibt, eine angeordnete Mediation von unbestimmter Dauer ist, ist mir der Titel "völlig wurst". Denn in diesem Prozess müsste ja das geschehen, was nötig ist: Konfliktaufdeckung und -benennung (man kann immer nur einen Konflikt zur Zeit bearbeiten und lösen), Konfliktanalyse und Konfliktlösung auf eine der vielfältigen Weisen. Und noch einmal: Eine der wichtigsten Aufgaben eines solchen Prozesses wäre, die mitunter vielfältigen Unwahrheiten aufzudecken, die im Schwange sind. Fast alle mir bekannten "Fälle" zeigen, dass Intrigen gesponnen wurden. Mobbing von Pfarrpersonen ist immer das Ergebnis einer nicht aufgedeckten Mischung von Personkonflikten und Sachkonflikten. Robin zeigt die logischen Konsequenzen gemeinsamer Arbeit: Wenn es nach einer langen Zeit als nicht möglich erscheint, dass KV und Pfarrperson zusammen arbeiten, müssen beide gehen. Das würde Gewichte und auch Verantwortung etwas gleichverteilen. Aber auch dabei bleibt ja eine Diskrepanz. Kirchenälteste kehren in ihre Arbeit und ihre Familien zurück. Die Pfarrperson "verliert haus und Hof". Und es bleibt der Widerspruch, dass diejenigen, die vom Frieden reden - womöglich in "Friedensbewegungen" engagiert sind - nicht zu einem Frieden finden.

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RE: Vorsicht Falle: Mediation

#30 von dr.arndt , 15.11.2014 21:06

Lieber Trauler und Freunde,

zunächst bleibe ich bei meiner grundsätzlichen Einschätzung, dass die Mediation das (alleinige ?) Mittel der Wahl zur Konfliktbearbeitung ist, kann mich jedoch Deiner und des Predigers Argumentation nicht verschließen:

Weil die Mediation auf dem Freiwilligkeitsprinzip beruht, kann sie jederzeit - ohne Begründung - von jeder Konfliktpartei beendet werden, und wie Prediger zu Recht befürchtet, beim Scheitern der Mediation als Argument für eingetretenen Vertrauensverlust dienen.

Wenn ich alles recht bedenke, kann ein gescheiterter Mediationsversuch der zur Trennung entschlossenen Kirche nur als Alibi dienen. Umgekehrt: Den LKA`s war bisher offensichtlich nicht bekannt, dass sie aufgrund des neuen Pfarrdienstgesetzes ihren Pfarrern zum Beistand verpflichtet sind.

Euer

Achim


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