Eine Absage an den so genannten Ungedeihlichkeitsparagraphen

#1 von Joringel , 05.02.2014 10:45

Liebe Freunde,

im Internet bin auch auf eine Abstimmung gegen den Ungedeihlichkeitsparagraphen in der EKM gestoßen. Wie man sieht, gibt es viele Menschen, die gegen diesen Paragraphen sind, weil er zum Rechtsmißbrauch geradezu einlädt. Konkret spricht sich die Umfrage gegen eine Übrnahme dieses Paragraphen in die Rechtsgrundlagen der EKM aus. Aber was hindert einen Verein wie z.B. D.A.V.I.D.e.V. daran, dies deutschlandweit zu tun? Und... man könnte auch darüber nachdenken eine ähnliche Umfrage für die Zulassung unabhängige Gewerkschaften in der Diakonie und ähnlichen Einrichtungen zu starten. Immer wieder hört man von Betroffenen, dass die MAV auf Grund mangelnden Schutzes und Angst for Arbeitsplatzverlust sich nicht traut, bei Konflikten wirklich Stellung zu beziehen. Manchmal wird sie über betriebliche Veränderungen im Vorfeld nicht einmal informiert und zuätzlich unter Druck gesetzt und zum Schweigen aufgefordert.

Hier nun der Link:
http://www.dom-umfrage.de/index.php?call=umfrage

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RE: Eine Absage an den so genannten Ungedeihlichkeitsparagraphen

#2 von turmfalke , 05.02.2014 12:47

Liebe Joringel!

Danke für den Hinweis! Ich habe gleich unterschrieben, auch wenn ich nicht Mitglied der EKM bin.

Ja, David sollte das deutschlandweit machen!

Gruß!

Turmfalke

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RE: Eine Absage an den so genannten Ungedeihlichkeitsparagraphen

#3 von azalee , 05.02.2014 15:30

Die Initiative kommt aus Magdeburg und ich habe vor einigen Jahren schon unterschrieben, als es im Magdeburger Dom brodelte.
Wie sieht es denn zur Zeit mit der Initiative aus?
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RE: Eine Absage an den so genannten Ungedeihlichkeitsparagraphen

#4 von Joringel , 05.02.2014 15:51

Liebe Azalee,

ich selber bin jetzt erst einmal durch Zufall auf diese Initiative gestoßen. Wie weit es mit diesen Aktivitäten jetzt steht, weiß ich auch noch nicht. Aber ich finde, es ist doch ein gutes Modell für eine deutschlandweite Aktion und würde da gern mit dem Vorstand in dieser Richtung etwas machen.

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RE: Eine Absage an den so genannten Ungedeihlichkeitsparagraphen

#5 von WGM , 25.05.2014 00:00

A B S A G E N :
Die Bürger von Foschenroda haben ihrem Bürgermeister in Neitzschkau ihre Wahlbenachrichtigungen zurück
auf den Schreibtisch geknallt, 11 hatten sie bereits zerrissen.
Warum? Man google Freie Presse Foschenroda oder Abwasser (oder Bürgerinitiativen Abwasser Sachsen oder andere Länder)
und denke sich seinen Teil über gut oder schlecht.
Gut finde ich, daß Geschlossenheit möglich war und ist.
Mit allem kann gemobbt werden: mit §§ wegen Ungedeihlichkeit, zur Abwasserbeseitigung,
mit dem ganzen sächsischen Wassergesetz, der Abwasserbeseitigungskonzeption und der KKA-Verordnung….
Aus der öffentlichen kommunalen Pflicht zur Beseitigung wird deine private und sie kommt dich teuer zu stehen.
So zwischen 5 und 13 T€ können es schon werden und je nach Bundesland noch schlimmer.

Hatte ichs schon mal geschrieben?
mdr/Escher titelte im Mai 2012 in seiner Sendung: " Wie man mit Gesetzen Bürger ruiniert."
Ähnlich die Bayern zum gleichen Thema zur gleichen Zeit in der Sendung Kontrovers.

Wer morgen die großen Konkurrenzparteien ankreuzt, lädt vielen Leuten der Landbevölkerung ein elendes
Kreuz auf. Vorallem in Sachsen zur Zeit. Die einen haben es durchgesetzt und die anderen haben aufgehört dagegen
zu kämpfen und den Leuten zu helfen. Vermutlich liegt das an der Groko, denn im Herbst hörte der Widerstand auf und seitdem
läßt man hilflose Bürger in der Zange dieser fragwürdigen, merkwürdigen Gesetze mit ihrer noch merkwürdigeren
inneren Wandlung und Verkehrung ins Gegenteil. In vielen Gemeinden gibt es schon böses Blut und großes Unglück.

Entscheidend ist bei Mobbing, wenn die Tyrannen die Erfahrung machen, daß klappt, was sie tun,
machen sie weiter. Und so betrifft es am Ende auch den, der dachte, daß es ihn nie treffen könnte.

Gut gewählt ist halb gewonnen!

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RE: Eine Absage an den so genannten Ungedeihlichkeitsparagraphen

#6 von turmfalke , 25.05.2014 12:24

Liebe Leute von der WGM!

Ich wünsche den Einwohnern von Foschenroda, dass sie den Kanalanschluss bekommen, der vermutlich nach EU-Recht gefordert wird und der wohl auch sinnvoll ist. Was sollen 600 kleine Kläranlagen, wenn man besser eine große bauen kann. Nur Mut zur Protestbewegung! Und manchmal braucht man einen langen Atem dazu.

Aber wir sollten die Ebenen nicht vermischen. Heute ist Europawahl und ich gehe wählen. Tut ihr es bitte auch!

Ich bekenne mich auch dazu, dass ich gleich eine der "großen Konkurrenzparteien" wählen werde (!)

Dass im Kleinen manches schief läuft, liegt meiner Meinung nach nicht an der großen Koalition. Die hat niemand wirklich gewollt und sie ist sicherlich eine Notlösung. Aber sie ist ein Forum, in dem die große Frage ausgehandelt werden kann: Wieviel soll und muß der Staat regulieren und wieviel, kann besser bewerkstelligt werden, wenn es von privaten Firmen übernommen wird. Eine einzige klare Antwort gibt es da nicht. Beruhigend fand ich allerdings, das in der großern Fernsehdiskussion beide Spitzenkandidaten (Klunker und Schulz) übereinstimmend erklärten, dass die Versorgung mit Frischwasser ein Grundrecht ist. Deshalb soll und muß die Wasserversorgung Aufgabe des Staates bleiben und darf nicht privatisiert werden.

Eigentlich ist D.A.V.I.D. und dieses Forum nicht der Ort für eine Diskussion wie diese. Wir sollten uns da nicht festdiskutieren. Hier geht es um Mobbing in der Kirche, z.B. durch die gesetzliche Regelung des "Ungedeihlichkeitsparagrafen" im Pfarrdienstgesetz.

Weiß übriugens jemand etwas darüber, wie es mit der Unterschriftenaktion in Magdeburg und der EKM weitergegangen ist?

Viele Grüße! Euer Turmfalke


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RE: Eine Absage an den so genannten Ungedeihlichkeitsparagraphen

#7 von Robin , 26.05.2014 10:23

Auch ich bin der Meinung, dass wir bei unserem Thema bleiben sollten.
Was die Frage nach der Unterschriftenaktion in Magdeburg betrifft, weiß ich nicht so recht, lieber Turmfalke, was Sie meinen. Die versuchte Abberufung gegen Domprediger X ist ja zum Glück gescheitert. Der Teil des KV, der das Ungedeihlichkeitsverfahren betrieben hat (er wollte die Gemeindearbeit gewinnorientiert betrieben sehen, Eintrittsgelder für die Besichtigung des Domes nehmen, Gemeindehaus vermieten uä), trat schließlich wegen des öffentlichen Gegenwindes und weil er sich von der KL am Ende nicht mehr genügend unterstützt sah, zurück. Der andere Teil ergänzte sich neu. Und als die Erhebungsdurchführer der ekm-Kirchenleitung ankamen, hatte niemand mehr etwas gegen den Gemeindepfarrer. So kann es also auch gehen.
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RE: Eine Absage an den so genannten Ungedeihlichkeitsparagraphen

#8 von Joringel , 26.05.2014 10:32

Lieber Robin,

die Frage von Turmfalke zielt auf meinen Beitrag vom 05.02.14, also dem ersten Beitrag, dieses "threads". Bei derAbstimmung ging es wohl darum, dass der Pragraph 80 PFDG gar nicht erst in die landeskirchliche Verfassung aufgenommen weden sollte. Genaus o könnte man ja die Synoden der einzelnen Landeskirchen anschreiben (Rechtausschuß ?) und einen Antrag empfehlen, den Paragraphen abzuschaffen. Entscheiden müssen immer die einzelnen Synoden vermute ich. Viele vertrauen aber bei Abstimmungen darauf, dass die Kirchenmänner- und -Frauen, sofern in Entschiedungspositionen, es schon Recht machen werden.
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RE: Eine Absage an den so genannten Ungedeihlichkeitsparagraphen

#9 von turmfalke , 26.05.2014 12:38

Liebe Joringel! Liebe Robin!

Ich habe mir jetzt noch einmal die Mühe gemacht, die Hommepage : www.dom-umfrage.de aufzuschlagen. Da sind sehr klare Texte zu finden, die in ihrer Argumentation überzeugen. Die Umfrage war ursprünglich als Eingabe gedacht, um im November 2011 auf einer Sitzung der Landessynode der EKM gegen die Einführung der einschlägigen Paragrafen des neuen Pfardienstgesetzes zu votieren.

Es heißt dann: Bisher haben 417 Personen unterzeichnet, davon haben 408 die Initaitive unterstützt, von denen 218 Mitglied der EKM sind. Dann stehen die Namen der Unterstützer mit Wohnort und Berufsbezeichnung aber ohne Adresse im Netz. Ein Datum fehlt aber.

Möglicherweise ist die Unterschriftenaktion eingestellt. Einen Ort, wo man sich selber zum Unterstützer erklären könnte, habe ich auf der Homepage nicht mehr gefunden.

Vermutlich hat die Synode der EKM 2011 die Einführung des PfDG der EKD in der EKM trotz der Eingabe beschlossen. Deshalb ist diese vorbildliche Aktion wohl nicht mehr aktuell. Herzlichen Dank an die Initiatoren. Meldet euch doch mal hier in unserem Forum!

Viele Grüße! Euer Turmfalke


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RE: Eine Absage an den so genannten Ungedeihlichkeitsparagraphen

#10 von Joringel , 27.05.2014 10:00

Lieber Turmfalke, Danke, dass Du Dein scharfes Auge hast recherchieren lassen. Vielleicht sollte man mal den Vereinsvorstand von D.A.V.I.D.e.V. anregen, dass er eine ähnliche Aktion auf der Homepage installiert. Dann könnten alle, die sich mit dieser Problematik beschäftigen, für die Abschaffung votieren. Ein ähnliches Modell findet sich auf der Homepage der Albert-Schweitzer-Stiftung für die Umwelt. Dort kann man gegen grausame Maßnahmen bei der Massentierhaltung votieren. Ich setze mal den Link und empfehle euch gleichzeitig diese Homepage. Menschen können wenigstens ihr Leid klagen, Tiere nicht. https://albert-schweitzer-stiftung.de/he...kuerzen-stoppen.
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RE: Eine Absage an den so genannten Ungedeihlichkeitsparagraphen

#11 von WGM , 27.05.2014 16:37

Liebe Leser von DAVID und drumherum,

In wessen Verantwortung liegt es eigentlich, daß der Ungedeihlichkeitsparagraf
weiter im Pfarrerdienstgesetz geblieben ist und bleibt?
Wem ist das zuzurechnen?
Wer gab sein Ja?

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RE: Eine Absage an den so genannten Ungedeihlichkeitsparagraphen

#12 von Robin , 27.05.2014 21:10

Das war leider die Synode der EKD im November 2010. Sie hat ohne eine einzige Gegenstimme, ohne Aussprache, auch mit den Stimmen aller berufenen Profs das neue Pfarrdienstgesetz durchgewunken. Nun wird es für lange Zeit bleiben. Die EKD-Juristen haben das Gesetz aus den Pfarrdienstgesetzen der EKU und VELKD zusammengestellt. Im Vorfeld diskutierte man den Paragraphen über die gleichgeschlechtliche Partnerschaft im Pfarrhaus. Trotz aller Versuche, das Augenmerk auch auf die §§ 79ff zu lenken, hat das niemanden interessiert. Die Abstimmung über das PfDG war bewusst unter "ferner liefen" auf einen späten Abstimmunspunkt gesetzt worden, wo niemand mehr Interesse an einer Verzögerung der Tagung hatte. So läuft das.
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RE: Eine Absage an den so genannten Ungedeihlichkeitsparagraphen

#13 von WGM , 27.05.2014 23:47

Dann interessiert mich als nächstes aus welchen Synodalen sich diese Synode zusammensetzt?
Wieviel Laien? Wieviel Berufschristen? Wieviel davon sind Kirchenräte, Bischöfe usw.?
Und ich gucke mir diese Synodalen dann ganz genau an bis hin zu ihren Lebensverhältnissen,
Persönlichkeitsstrukturen, ……, frage ob sie ihre Aufgaben als Synodale kennen und die Grundordnung der Gemeinde,
die heute vielleicht einen anderen Namen hat als zu meiner Zeit, frage , ob sie die Vorlagen gelesen haben, warum sie
keine Aussprache verlangen…..? Ist das dein Stil, Synodaler, deine Arbeitsweise, dein Verständnis von Gründlichkeit und Ernsthaftigkeit?
Ist das dein Bild von evangelischer Kirche 2010 ff? Ist das das, was du dir auch für dich selbst wünschen würdest?

Daß es ohne jede Aussprache erfolgte, traue ich diesen Synoden zu, von jeher.
Aber muß man nicht sagen im Jahr 2010 und 14: es haut dem Fass den Boden aus!-?
Und dazu ein großes, großes Schweigen von allen Seiten? Herr im Himmel,
welcher Präses muß dafür zur Verantwortung gezogen werden?

Ja, sowas legen Juristen vor, Kirchenjuristen. Da kann nichts anderes rauskommen als das.
Ich weiß garnicht, was mich da im Moment zorniger macht, das oder der Fakt, daß da alle mitmachen.

Ja so läuft das. Am Ende der Tagung, wo alle müde sind und heim wollen. Das kann man schon strategisch planen.
Wird bei Staatens auch so gemacht. Was war nochmal vor 2,3 Jahren so kurz vor der Sommerpause als man im Bundestag in einer
Dreiviertelminute durchwinken wollte? Es ist gerade noch von wachen Journalisten bemerkt worden und mußte revidiert werden.

Ja, da sind wir wieder bei Staatens …Wie sich die Bilder gleichen...
Absagen zu machen in Wort und Schrift ist ein guter erster Schritt , das Unrecht wird damit benannt.
Wer absagt, sorgt für Klarheit und kündigt an, daß etwas passieren , etwas geändert werden muß.

Was muß sich ändern und wer wird es tun? Das ist keine rhetorische Frage.

Jetzt seh ich erstmal nach, was die §§ 79 ff sagen

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RE: Eine Absage an den so genannten Ungedeihlichkeitsparagraphen

#14 von turmfalke , 28.05.2014 11:41

Lieber WGM! Dein Zorn gefällt mir!

Wir sind schon lange dran an dem Thema.

Zu Joringels Antwort möchte ich noch ergänzen: Es gab ein vergleichbares Gesetz, das wir den "Ungdeihlichkeitsparagrafen" nennen, schon seit den 30erJahren. Bei Gründung der VELKD (Zusammenschluss der lutherischen Kirchen) und der EKU (Zusammenschluss der unierten Kirchen) nach dem Krieg gab es zwei getrennte Pfarrdienstgesetze, die an dieser Stelle ähnlich waren. Dann begann man vor etwa 10 Jahren an einer Vereinheitlichung dieser Gesetze zu arbeiten, um für den ganzen Bereich der EKD ein gemeinsames Dienstrecht zu haben. Dies wurde unter großer Beteiligung vieler kundiger Leute diskutiert. z.B. der Pfarrverband (deutschlandweiter Zusammenschluss der Pfarrvereine) hat vor einer Wiederauflage eines Ungedeihlichkeitsparagrafen gewarnt. Aber darauf hat die Synode der EKD im Jahre 2010 nicht gehört. Nachdem die EKD dann das neue Pfarrdienstgesetz (PfDG) per Synodenbeschluss angenommen hatte, mußte das Gesetz noch die Synoden jeder einzelnen Landeskirche passieren. Da die EKD nur ein Dachverband ist und die Landeskirchen rechtlich autonom sind, mußte das sein. Dieser Prozess war im Sommer 2012 weitgehend abgeschlossen. Die Unterschriften-Aktion am Magdeburger Dom aus dem Jahre 2011, auf die hier in Forum am Beginn dieses Thread hingewiesen wurde, stammte aus dieser Zeit. Unseres Wissens hat der Protest trotzdem nicht verhindern können, dass auch die EKM das PfDG der EKD angenommen hat. Heute haben fast alle Landeskirchen in Deutschland die gleiche Gesetzeslage.

Synoden sind demokratisch gewählte Gremien, die zu ca einem Drittel aus Pfarrern und Paferrinnen und zu zwei Dritteln aus Ehrenamtlichen zusammengesetzt sind. Es sind die Parlamente der Landeskirchen. Die EKD Synode ist dementsprechend das Parlament für den Dachverband EKD. Synoden tagen regelmäßig mehrmals im Jahr für einige Tage. Die Wahlperiode ist unterschiedlich. Meistens sind es 5 oder 6 Jahre. Die EKD Synode, die damals 2010 das Gesetz beschossen hat, ist in dieser Zusammensetzung also nicht mehr im Amt.

Leider ist es aber eine alte Erfahrung, die von ehrenamtlichen Synodalen immer wieder bestätigt wird, dass die Synoden in ihrer Sacharbeit dominiert werden von den Leuten der Kirchenämter. Die hauptamtlichen Fachleute haben so einen großen Informationsvorsprung, dass sie sich meistens mit ihren Beschlussvorlagen durchsetzen. Die Ehrenamtlichen schaffen es einfach nicht, so gut bescheid zu wissen, dass sie dagegenhalten können, wenn sie anderer Meinung sind. So war es offensichtlich auch beim Beschluss der §§ 79 und 80 PfDG. Den Gesetzestext und eine umfangreiche Diskussion dazu findest Du übrigens im Forum unter der Rubrik zur Verhältnismäßigkeit der Mittel. Weiteres Material auf der Homepage selber

Viele Grüße! Turmfalke


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