Hat jemand eine Idee?

#1 von cezanne , 24.05.2014 09:07

Hat jemand eine Idee wie man ein ruhendes Disziplinarverfahren in Gang bringt? Kurz die Situation: Kirchenleitung leitet Disziplinarverfahren gegen Pfarrer ein. Pfarrer wird suspendiert und in den Wartestand geschickt. Da es sich aber um eine Intrige gegen den Pfarrer handelt und alle Vorwürfe unwahre Behauptungen sind, schafft es der Disziplinarsenat nicht den Pfarrer zu verurteilen. Im Gegenteil: die 2.Instanz, der Disziplinarobersenat spricht den Pfarrer vom Hauptvorwurf rechtskräftig frei. Das Disziplinarverfahren ist nun fast 4 Jahre alt, der Freispruch 1 Jahr. Geändert hat sich aber gar nichts. Der Wartestand ist unterdessen ausgelaufen, Wiederaufnahmeanträge dagegen sind abgeschmettert worden, und das Disziplinarverfahren geht nicht weiter, obwohl es - wir befinden uns in der österreichischen evangelischen Kirche - entweder mit Schuld- oder mit Freispruch enden muss. Weil es dem Vorsitzenden des Disziplinarverfahrens klar ist, dass der Senat mich nur freisprechen kann von den unwahren Vorwürfen und es daraufhin unweigerlich eine Wiederaufnahme bezüglich Versetzung in den Wartestand geben müsste, lässt er einfach das Verfahren ruhen. Urgierende Briefe von mir werden nicht beantwortet.
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Vielen Dank, Cezanne

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RE: Hat jemand eine Idee?

#2 von Robin , 24.05.2014 18:42

Ja, das ist eine tolle Frage. Wir wissen inzwischen, dass sich die Kirchen nicht einmal an ihr eigenes Recht halten, wenn es für sie unbequem wird. Meine Devise bisher: In die Öffentlichkeit gehen, eine Kirchenzeitung anschreiben oder einen Leserbrief in einer kommunalen Zeitung platziere. Er dürfte nur nicht vom Betroffenen selbst, sondern müsste von irgendeinem Freund oder am besten einem Gemeindeglied geschrieben sein. Und dann kann jemand, der den Brief gelesen hat, bei der Kirchenleitung anfragen, ob das denn wirklich stimme und wie das Verfahren denn nun weitergehen solle. Denn öffentliches Gemurmel mögen die evangelischen Kirchen nun einmal gar nicht.
Oder hat jemand anderes, vielleicht Joringel, noch eine andere Idee?
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#3 von turmfalke , 25.05.2014 15:51

Lieber Czesanne!

Gut, dass du dich gemeldet und deine abenteuerliche Geschichte zur Diskussion gestellt hast!

Mir ist noch gut in Erinnerung, wie Du Dich seinerzeit zum ersten Mal vorgestellt hast (Forum unter "Unsere Neuen" vom 21.12.2013) Du wolltest Deine Arbeit als Pfarrer "nicht korrupt" tun, also ohne den Menschen "nach dem Munde zu reden". Das hat mir imponiert.

Die Frage, die du jetzt stellst, ist allerdings tatsächlich schwierig. Wir wissen noch nicht genug von Dir und von Deiner Situation, um Dir wirklich raten zu können. Auch ist vermutlich den meisten Leuten vom Davidforum die rechtliche Situation fremd, zumal es sich um den reformierten Zweig der östereichischen evangelischen Kirche handelt.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es ganz wichtig ist, dass man als Betroffener selber versucht, die Rechtslage zu verstehen, nach der der eigene Fall verhandelt wird. Rechtsanwälte sind dafür eine große Hilfe. Man muß sich aber auch selber aktiv darum kümmern. Die meisten Gesetze kann man im Internet einsehen. ( Zum Vergleich: Wir diskutieren im Forum weiter unten seit einigen Wochen ausführlich die Frage nach der Verhältnismäßigkleit der Mittel im "Ungedeihlichkeitsverfahren" nach neuem Recht des Pfarrdienstgesetzes der EKD).

Nach meinem leienhaften Verstand (Ich bin Theologe und kein Jurist) ist Dir allerdings etwas angetan worden, das in keiner Weise tolleriert werden kann.

Es gibt auch in Deutschland Fälle, bei denen ein Disziplinarverfahren mit an den Haaren herbeigezogener Begründung dazu verwendet wird, um einen Pfarrer aus dem Amt zu kicken. Diese Methode wird zum Beispiel verwendet, wenn es keinen Kirchenvorstand gibt, den man für ein "Ungedeihlichkeitsverfahren" mit "ins Boot holen kann", also bei übergemeindlichen Ämtern oder wenn man einen Superintendenten loswerden will. Das ist eine der immer wieder verwendeten Mobbingmethoden!

Aber wie ist es bei dir gelaufen? Bist Du bei Eröffnung des Disziplinarverfahrens sozusagen als "begleitende Massnahme" in den Wartestand versetzt worden? Dann hast Du das Disziplinarverfahren sogar in zweiter Instanz gewonnen! Als Rechtsfolge müsste doch der Wartestand automatisch aufgehoben worden sein, gleich nachdem Du von dem gegen Dich erhobenen Vorwurf freigesprochen worden bist. Das hätte die Disziplinarkommission nach meinem Verständnis doch der Kirchenleitung gegenüber gleich durchsetzen müssen. Wenn das nicht geschehen ist, dann liegt ein klarer Rechtsbruch vor.

Also mein Vorschlag: Prüfe bitte zusammen mit Deinem Rechtsanwalt, ob Du gegen die Blockadehaltung der Kirchenleitung klagen kannst. Das müßte nach meinem Verständnis aber nun nicht wieder vor der Disziplinarkommission passieren sondern vor dem Kirchlichen Gerichtshof. Wenn es in der evangelischen Kirche in Österreich einigermassen rechtsstaatlich zugeht, dann müßte die Kirche ein Kirchengericht haben, dass "unkorrupt", also unabhängig vom Wunschdenken der Kirchenleitung Recht spricht. Wenn die Klage da nicht zur Verhandlung angenommen wird, dann müsste es möglich sein, sich an ein weltliches Gericht zu wenden.

Aber - wie gesagt- Du brauchst als Berater Jemanden, der sich mit den Verhältnissen in Österreich auskennt.

Ich wünsche Dir viel Erfolg dabei. Halte uns bitte auf dem Laufenden. Vielleicht kann Dir auch Achim, unser Rechtsanwalt, noch etwas dazu sagen. Der hat sich nur gerade für einige Tage aus dem Forum abgemeldet.

Viele Grüße! Bleib mutig! Dein Turmfalke


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#4 von cezanne , 25.05.2014 23:05

Lieber Robin, lieber Turmfalke,

ich freue mich sehr über euer Feedback auf meine Anfrage, es tut gut ernstgenommen zu werden und zu spüren, dass man nicht nur verteufelt wird. Eine wesentliche Auswirkung einer Mobbing-Situation ist ja auch eine faktische Exkommunikation. Ich bin mir nicht sicher, ob die nicht schlimmer ist, als die juristische Exkommunikation der röm.kath. Kirche. Deshalb vielen Dank, ich habe mich sehr gefreut über die ehrlichen und ernstgemeinten Ideen!
- wie in Deutschland so haben Pfarrer auch in Österreich keinen Zugang zu staatlichen Gerichten.
- wenn nun Rechtsstaatlichkeit nur ein Mäntelchen ist, das verdecken soll, dass die Kirche machen kann, was sie will, hat ein von der Kirche gemobbter Pfarrer keinerlei rechtliche Möglichkeiten. (Ich beschäftige mich mit diesem Thema seit vier Jahren und befinde mich seitdem in einer Art Krieg, den die Kirche gegen mich führt)
- ich befand mich in einem Sabbatjahr und meine Abwesenheit wurde von meiner Sabbatjahrsvertretung und dem Kurator (Vorsitzender der Gemeindegremien) ausgenützt um mich aus dem Pfarramt zu mobben. Gegen Ende des Sabbatjahres wurde gegen mich ein Disziplinarverfahren eingeleitet und ich wurde vom Dienst suspendiert. Außerdem wurde ein weiteres Verfahren in der gleichen Sache gegen mich eröffnet: auf Versetzung in den Wartestand. Die Sitzung war ziemlich kurios. Nach 10 min. wurde mein Anwalt des Raumes verwiesen ("Verschwinden Sie!" Wobei der "Richter" ihn persönlich in einem Schreiduell aus dem Raum drängte)- ich blieb noch ein bisschen und fragte, was man mir eigentlich vorwerfe ( es gab nämlich keine Anzeige). Ich sagte dann noch, dass ich ein unschuldiges Opfer einer Intrige sei, daraufhin sagte der Richter: "Naja a bissl a Opfer wern's schon a sein, aber wissen's, wir sind alle Opfer und Täter!" Ich ging dann auch. Ich wurde dann verurteilt wegen einer angeblichen Verletzung des Beichtgeheimnisses. Der Revisionssenat hat das dann bestätigt. Und wie schon mitgeteilt, der Disziplinarobersenat - also ebenfalls ein innerkirchlicher Senat - hat mich in der gleichen Sache rechtskräftig freigesprochen. Der Kirchenleitung ist das allerdings egal und alle Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurden abgelehnt. Wir vermuten, dass das Disziplinarverfahren - die 2. Instanz hat die restlichen untergeordneten Vorwürfe wegen fehlendem Ermittlungsverfahren in die 1. Instanz zurückverwiesen - aus diesem Grund nicht weitergeht. Im Falle eines Freispruchs - und nichts anderes wäre realistisch - könnte der Revisionssenat wohl nicht länger die Wiederaufnahme verhindern.
Entschuldigung, das ist jetzt lang geworden!
Liebe Grüße,
Cezanne

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RE: Hat jemand eine Idee?

#5 von Joringel , 26.05.2014 11:20

Liebe Mitdiskutanten,
da Robin mich angesprochen hat: Ich habe leider keine Idee. Aber wenn es schon viele Jahre so geht, dann würde ich mich aus so einer Konstellation zurückziehen. Was lange währt, wird nicht immer endlich gut und macht oft auch krank. Es gibt viele Möglichkeiten und Facetten als Christ zu leben, denke ich. Nach einem Schlußstrich tun sich vielleicht ganz neue Möglichkeiten auf.
Joringel


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#6 von cezanne , 26.05.2014 12:23

Sehr geehrter Joringel!

Dies hier ist eine Website, die sich mit Mobbing - ihrer Prävention, Schutz und Aufklärung - befasst. Natürlich ist es eine wesentliche Herausforderung für Betroffene sich selbst zu schützen und sich nicht in eine Opferrolle drängen zu lassen und als solches wiederum missbraucht zu werden. Aber einem realen Opfer welchen Verbrechens auch immer zu sagen "Schwamm drüber", "mach was anderes" etc., ist nicht wirklich hilfreich! Sie meinen es sicher gut, aber die Aufklärung und auch Lösung von Missbrauchsfällen - und Mobbing gehört da wesentlich dazu - dauert nicht selten Jahrzehnte. Aufgeben wäre keine Lösung, denke ich.

LG Cezanne

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#7 von turmfalke , 29.05.2014 16:06

Lieber Cezanne!

Grundsätzlich muss jeder Einzelne für sich entscheiden: „Will ich kämpfen, oder will ich mich zurückziehen?“ Wenn Du sagst, dass du weitermachen willst, dann ist es gut. Du hast meinen vollen Respekt dafür. Wenn Du irgendwann einmal sagen solltest: „Nun ist es genug! Ich suche nach anderen Wegen, um zufrieden zu sein“ , dann wirst du diesen vollen Respekt behalten.

Danke, dass Du uns Deine Geschichte erzählst! Was du da beschreibst, ist wirklich unglaublich:

Es war eine grobe Verletzung Deiner Rechte, Deinen Rechtsanwalt, dessen Beistand Dir zusteht, aus der Verhandlung auszusperren. Wer so etwas in Deutschland macht, verliert seinen Prozess allein schon wegen diesem groben Verfahrensfehler. Ein Beispiel dazu ist dokumentiert im Buch von David: „Berufung Rufmord Abberufung“ auf Seite 38 im Fall Steimke.

Ich weiß leider nicht, ob ich Dich in allem richtig verstanden habe, u. A. weil ich die Bezeichnungen der verschiedenen Institutionen in eurer österreichischen evangelischen Kirche nicht kenne.

So bleiben weitere kritische Fragen:

Wie ist es mit der Gewaltenteilung in eurer Kirche bestellt?
Richtig wäre es nach meinem Verständnis so: Die Kirchenleitung ist die Exekutive. Sie trifft eine Verwaltungsentscheidung. Ein Kirchengericht ist die Judikative. Es überprüft die Entscheidung der Exekutive und hat die Vollmacht, die Verwaltungsentscheidung wieder rückgängig zu machen. Dazu muss das Gericht von der Kirchenleitung unabhängig sein. In Deutschland sind die Vorsitzenden Richterinnen und Richter der Kirchengerichte Profis, die im Hauptberuf an weltlichen Gerichten hochrangige Positionen bekleiden.
Nach meinem Verständnis gehört die Versetzung in den Wartestand in den Bereich der Verwaltungsentscheidungen.
Nach meinem Verständnis müsste aber der Disziplinarausschuss einer Kirche so unabhängig sein wie ein Gericht selbst. Er entscheidet schließlich über das berufliche Schicksal von Menschen. Der Kirchenleitung kommt nur die Rolle des Klägers zu. Dazu kann und muss sie aber eine Voruntersuchung machen, deren Ergebnisse sie bei der Verhandlung vortragen kann. Entscheiden darf nur ein unabhängiges Gericht. Hab ich das so richtig verstanden?
Wenn eine klare Gewaltenteilung im kirchlichen Justizbetrieb nicht gewährleistet sein sollte, dann müsste dir trotz aller kirchenfreundlichen Artikel in eurer österreichischen Verfassung ein Recht auf Schutz durch die öffentlichen Gerichte zustehen. Sonst wäre die kirchliche Rechtsordnung verfassungswidrig.

Wie streitbar ist dein Rechtsanwalt?

Kann es sein, dass er bei dem ganzen Prozess zu wenig Geld verdient? Wir haben neulich einmal hier im Forum, weiter unten im Unterforum der Juristen, über die Frage der Anwaltshonorare diskutiert (siehe unten). Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, dann sollte man vielleicht überlegen, ob man zunächst eine Streitwertklage anstrengen kann, um eine angemessene Bezahlung des Rechtsbeistandes zu gewährleisten.

Habt ihr in eurer Kirche eine funktionierende gewählte Pfarrervertretung (so ähnlich wie einen Betriebsrat), die bei eurer Kirchenleitung vorstellig werden könnte, um Druck zu machen?

Hat das Revisionsgericht, das dich von den Vorwürfen freigesprochen hat, eine Frist gesetzt, bis zu der die untere Instanz das versäumte Ermittlungsverfahren nachholen muss? Auch wenn keine Frist genannt sein sollte, gibt es sicherlich Obergrenzen, die für einen solchen Vorgang angemessen und üblich sind. Vielleicht kann Dein Rechtsanwalt Dir da etwas sagen aufgrund seiner Erfahrung oder aufgrund von Musterprozessen. Möglicherweise könnt Ihr euch mit einer Beschwerde noch einmal an die Revisionsinstanz wenden. Die könnte dann vielleicht die untere Instanz dazu veranlassen, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt weitere Ergebnisse der Recherche vorzulegen: Sonst endgültige Entscheidung der Revisionsinstanz nach bisher vorliegender Aktenlage und damit als Rechtsfolge Aufhebung des Wartestandes.

Vermutlich musst Du aber davon ausgehen, dass Deine Prozessgegner, und das ist dann wohl auch die Kirchenleitung, sich nicht aus Verantwortungsbewusstsein oder Freundlichkeit von alleine bewegen werden. Es sei denn, sie wird dazu gezwungen. Es gibt eben auch ein Mobbing, das von Ämtern selbst veranstaltet wird.
Mehr Ideen hab ich nicht. Ich bin auch kein Jurist. Vielleicht kann unser Dr. Achim als Fachmann Dir noch etwas raten. Der ist jetzt wieder da, aber er will natürlich auch seinen Feiertag genießen.

Wenn Du mir hier im Forum antworten willst, dann achte bitte darauf, dass möglicherweise der Gegner mitliest. Das soll er ruhig!!! Aber manches gehört nicht in die Öffentlichkeit. Das könnte Dir sonst schaden. Du kannst mir also auch – oder zusätzlich eine „private mail“ schicken, indem du im Forum auf meinen Forumsnamen Turmfalke klickst. Da können wir uns auch zu einem Telefontermin verabreden.

Bleib mutig! Viele Grüße! Turmfalke


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zuletzt bearbeitet 29.05.2014 | Top

   

Viel Feind, viel Ehr`
Eine Absage an den so genannten Ungedeihlichkeitsparagraphen

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