RE: Entmietung: die neue Art des Mobbings in Zschernitz

#31 von WGM , 14.06.2014 20:32

MIETER DARF VERMIETER RAUSTRAGEN
Bundesgerichtshof entscheidet: Fristlose Kündigung nach sanfter Gewalteinwirkung ist unwirksam
Das berichtet die LVZ am 05. 06.14:
„Gemäß einer Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieterin besichtigte letztere die im Haus installierten Rauchmelder.
Dabei wollte sie aber gleich das ganze Haus inspizieren,
wodurch es zum Streit kam. Trotz Aufforderung verließ die Vermieterin das Haus nicht,
sondern beräumte gar noch Gegenstände von einem Fensterbrett im Flur.
Da griff ihr der Mieter unter die Arme und trug sie hinaus.
Damit sind zwar die Grenzen der erlaubten Notwehr leicht überschritten, aber das Mietverhältnis
sei für die Vermieterin trotzdem noch zumutbar, sagt das Gericht.
So hatten Kündigung und Räumung keinen Erfolg.
Die Vermieterin trage eine Mitschuld, weil sie sich nicht an die Vereinbarung gehalten hat.
DER MIETERBUND äußerte sich positiv „ein Vermieter muss das Hausrecht seines Mieters
in der vermieteten Wohnung respektieren.... er könne in der vermieteten Wohnung nicht machen, was er wolle.“

Dem Artikel ist noch beigefügt, daß der Schlüssel zur Wohnung dem Mieter gehört
und daß der Vermieter nicht heimlich einen Zweitschlüssel behalten darf.
Und sollte der Vermieter einen Schlüssel haben, weil der Mieter das möchte,
darf er sich noch lange nicht ohne Einwilligung des Mieters in dessen Wohnung Zutritt verschaffen.
Oder wie im Fall in Z. der Wohnungsschlüssel sogar heimlich nachgemacht wird,
um heimlich in die Wohnung einzudringen, wenn die Mieter nicht da sind.

Eigentlich alles selbstverständlich , meint der gesunde Menschenverstand.

Es gibt aber Fälle, bei denen das grob , gar gewalttäg verletzt wird und auch die Polizei die Dinge
nicht gerade rückt und entschieden Recht und Schutz durchsetzt.
Es gibt Fälle, wo Mietrecht so gebrochen wird, daß es zu schweren Schädigungen in vielfältiger und langanhaltender Art führt .
Jeder Fall, ist einer zu viel für ordentliche Sozialstaaten.
Es soll nicht sein, daß man sich seine Immobilie ruinieren läßt, aber eben auch nicht so,
daß Leben und Gesundheit ruiniert werden.

Zuviel Kraft wird bei solchen in böser Absicht erzeugten Mißständen der Gesellschaft entzogen ,
um bei unbeabsichtigten Schäden zu helfen und füreinander dazu sein!

Die vielen Urteile , die sich gegen das Instlallieren von Kameras durch Vermieter richten
sind bezeichnend. Egal wie notwendig es ist, sich etwa gegen Einbrecher zu sichern.
Sobald die Kameras den Eingang überwachen , wird das Leben der Mieter und ihrer Besucher
kontrolliert und ausgespäht. Damit wird das AGP , das Allgemeine
Persönlichkeitsrecht verletzt, daß im Grundgesetz verankert ist.

Ich stelle mit gerade vor, wie die Starken dieses Landes, Vermieter, die Kameras trotz Aufforderung
nicht abbauen, einfach hinausgetragen und vor die Türe setzen.

WGM


WGM  
WGM
Beiträge: 86
Punkte: 297
Registriert am: 10.02.2014

zuletzt bearbeitet 16.06.2014 | Top

   

Mobbing - mögliche, unterschwellige Gründe
Viel Feind, viel Ehr`

  • Ähnliche Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag
Xobor Forum Software ©Xobor.de | Forum erstellen
Datenschutz