Liebe Neinstedter, liebe Freunde, lieber Herr Zwick, lieber Herr Jaekel, lieber Herr Bergmann,
die, die schon länger in Neinstedt leben, können sich sicher noch gut an den 17.09.1998 erinnern. An diesem denkwürdigen Tag erhielt unsere Freundin, damals Leiterin des Luisenheims, ihr erstes Hausverbot, das lustigerweise aber aktenkundig u. a. damit begründet wurde, dass sie Bewohner mit der Suppenkelle geschlagen habe. Flugs bastelten Herrn Zwicks Vorgänger damals unter tatkräftiger Unterstützung eines Herrn Reitzig daraus eine fristlose Kündigung, mit der die Neinstedter Stiftung vor dem Arbeitsgericht krachend scheiterte, wobei es Herrn Zwicks Vorgänger nicht für erforderlich hielten, sich für den frei erfundenen ungeheuerlichen Vorwurf der angeblich per Suppenkelle erfolgten Bewohnermisshandlung zu entschuldigen. Stattdessen erfanden sie kreativ den neuen Vorwurf des Windeldiebstahls, -ja Ihr habt recht gelesen - des Windeldiebstahls, um eine neue fristlose Kündigung auf den Weg zu bringen, mit der Herrn Zwicks Amtsvorgänger vor dem Arbeitsgericht wieder erfolglos blieben. Es gab auch mindestens eine unwirksame Änderungskündigung der Neinstedter Anstalten/Stiftung, zahlreiche unbegründete Abmahnungen und auch sonstiges arbeitsrechtliches Ungemach, das wir für unsere Freundin abwehren konnten.
Freunde, Neinstedter, lieber Herr Zwick, lieber Herr Jaekel, lieber Herr Bergmann,
hätten Sie, meine Herren Zwick und Jaekel, nicht mit Ihrer "außerordentlichen Änderungskündigung" vom 20.07.2018 gehandelt, hätten wir fast unser 20-jähriges Neinstedter Mobbingjubiläum" übersehen, das wir nun gemeinsam vor dem Arbeitsgericht am 07.02.2019 um 10.30 Uhr im Amtsgericht Halberstadt, Sitzungssaal 210, Richard-Wagner-Str. 52, Halberstadt feiern können.
Für alle Neinstedter : Zwick und Jaekel haben mit außerordentlicher Änderungskündigung v. 20.07.2018 unsere Freundin grundlos von der Teamleiterin zur Hilfskraft degradiert, sie damit auch erheblich denunziert, - ich verteidige unsere Freundin gegen diese Vorwürfe vor dem Arbeitsgericht und halte Euch über den Fortgang des Rechtsstreits informiert.
LG
Achim