Liebe Interessierte!
Hiermit möchte ich alle Interessierten auf neu Texte in unserer Home-Page aufmerksam machen. Wir haben einen Briefwechsel, den die „Initiative für ein gerechtes Kirchenrecht in der EKHN“ mit dem Ratsvorsitzenden der EKD und dem Präsidium der Synode, Vizepräses Beckstein, geführt hat, in unsere Home-Page www.david-gegen-mobbing.de gestellt. Auch ein Brief an den rheinischen Präses ist dabei. Alles nachzulesen unter der Rubrik „Die gegenwärtige Rechtslage/Kirchenrecht bricht Grundgesetz“. Der Ratsvorsitzende ließ antworten durch OKR Dr. Thiele vom Kirchenamt der EKD und Vizepräses Beckstein durch die Geschäftsstelle. Die Antwort Dr. Thieles ist höchst aufschlussreich, indem sie eine völlig verharmlosende und schöngefärbte Auslegung der §§ 79 ff PfDG EKD gibt. Aber vielleicht können ja Betroffene diese Auslegung des obersten Juristen der EKD einmal ihren Superintendenten und Kirchenamtspersonen zeigen mit der Frage, wie die landeskirchliche Handhabung zu dieser Auslegung passt.
Die Antwortbriefe der EKD-Stellen, die wir in unserer Home-Page nur referieren, können bei Frau Dorothea Maier (dorothea.maier@rm@gmx.de) eingesehen werden.
Alesig