Klage eines ehemaligen KV-Vorsitzenden

#1 von Gelöschtes Mitglied , 02.09.2013 18:10

Liebe Freunde, ich stehe in Kontakt mit einem ehemaligen KV-Vorsitzenden, der nach langjähriger Tätigkeit von einer neuen Pfarrerin aus dem Gremium ausgeschlossen wurde. Er vermutet, weil er sich von seiner Frau getrennt hatte, und sie gerade eine traumatische Trennung hinter sich hatte. Inzwischen ist der Betreffende wieder mit seiner Frau zusammen. Jedoch grenzt ihn die Pfarrerin ohne nachvollziehbare und klare Begründung aus. Er wurde seines Amtes enthoben, die regionale Synode stimmte auf Grund eines Briefe zu, den die betreffende Pfarrerin deswegen an die Synode geschrieben hatte, dessen Inhalt er aber nicht kennt. Unterstützt wird sie vom zuständigen Dekan, der sich über ihn geärgert hatte, weil er einem Kaminbau in dessen Wohnung nicht zugestimmt hatte als KV-Vorsitzender. Daraufhin versuchte er den Klageweg zu beschreiben. Hier der Stand der Dinge - sicher auch für Herrn Dr. Arndt interessant.

Zum Prozess vor dem Kirchengericht: Mein Rechtsanwalt, Herr Siebert aus Hannover, hat mir in der letzten Augustwoche das Urteil des Kirchlichen Verwaltungsgerichtes München unter dem vorsitzenden Richter Fumetti übermittelt. In Kürze: Das Gericht weist die Klage ab, weil es sich "nicht um allgemeine Fragestellungen" handelt, sondern um einen Einzelfall. Das Gericht könne nur bemüht werden, wenn Fragen von allgemeinem Interesse berührt sind. Der Richter sagte in der mündlichen Verhandlung: Im Kirchenrecht ist eine rechtsstaatliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen NICHT VORGESEHEN! Es genüge, wenn das Landeskirchenamt im Rahmen der Dienstaufsicht tätig werde.
Ich bin entsetzt: Wenn also ein Landeskirchenamt etwas aus Eigeninteresse entscheidet, kann dagegen kein Rechtsmittel eingelegt werden. Das öffnet der Willkür Tor und Tür!

Mein Rechtsanwalt hat geraten, gegen die Entscheidung des KG Beschwerde einzulegen. Ziel ist es, ein Zweitinstanzliches Verfahren bei der VELKD zu bekommen. Da spielen Beziehungen in der bayr. Landeskirche und Eigeninteressen keine Rolle. Ich habe ihn beauftragt, Beschwerde einzulegen.

Viele Grüße
Ingrid Ullmann


RE: Klage eines ehemaligen KV-Vorsitzenden

#2 von dr.arndt , 03.09.2013 01:32

Liebe Freunde,

kann ich vielleicht irgendwie den authentischen Text der gerichtlichen Entscheidung erhalten, anonymisiert?

Würde ja gern meinen "juristischen Senf", also meine juristische Meinung, dazugeben, falls gewünscht. Aber ein bisschen mehr und konkreter müsste ich schon Bescheid wissen. So wie ich bisher das Urteil sehe und lese, leuchtet es mir auch nicht ein. Aber so richtig festlegen kann und will ich mich heute ohne genaue Kenntnis des Urteils nicht. Ich bitte um Nachsicht.

LG

Euer

Achim


Gemeinsam sind wir stark!

dr.arndt  
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RE: Klage eines ehemaligen KV-Vorsitzenden

#3 von Gelöschtes Mitglied , 03.09.2013 09:12

Lieber Achim, diese Info war eher zur allgemeinen Information gedacht und auch speziell für den Juristen in Dir, was sich auf der juristischen Schiene so tut. Mein Gesprächspartner hatte sich rundum erkundigt und ihm war Rechtsanwalt Sievers aus Hannover empfohlen worden.
In diesem Fall habe ich mich so eingeschaltet, dass ich die theologische Argumentation von Frau Kittel zur Grundlage meiner Gedanken gemacht habe. Ich schrieb zweimal an den Leiter der Personalabteilung und einmal an die Pfarrerin selbst. Die Pfarrerin hat aber meinen Brief an die Personalabteilung weitergeleitet ohne mir (uns) zu antworten. Beim zweiten Schreiben an die Personalabteilung habe ich meine Verwunderung zum Ausdruck gebracht, dass wir keine Antwort erhalten hätten. Das ist nun geschehen - Tenor: Unsere Bemühungen sind ja ehrenwert, aber... Und unsere Fragen werden nicht beantwortet, weitere Korrespondenz wird abgelehnt. Es passiert nix, es bleibt bei dem Ausschluß.

Viele Grüße
Sommerapfel


RE: Klage eines ehemaligen KV-Vorsitzenden

#4 von Gelöschtes Mitglied , 03.09.2013 10:21

Liebe Freunde, ich habe mich bemüht, das Urteil hochzuladen, damit es jeder lesen kann. Herr Eberlein wird eventuell auch freitagsabends nach Eisenach kommen. Ich hoffe, es hat geklappt mit dem Hochladen. da sieht man auch wie der Rechtsanwalt richtig heißt und dass er versucht hat, auf rechtsstaatliche Grundsätze abzuheben. Herr Dr. Arndt kann bestimmt Belehrendes und für uns Erkenntnisreiches dazu sagen.

Viele Grüße
Sommerapfel

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