Manker-Temnitztal

#1 von Joringel , 09.03.2014 14:24

Viele von Ihnen werden schon über die lange Leidensgeschichte der Kirchengemeinde Manker-Temnitztal gehört haben. Wenn nicht empfehle ich den Link: www.manker-temnitztal.de. Hier ist die ganze Geschichte hervorragend dokumentiert, die ausgelöst wurde durch die "Gemeindereform" in der EKBO unter der Verantwortung des damaligen Bischofs Wolfgang Huber. Wer auch immer nicht glauben mag, dass die Kirche zur Erreichung ihrer Ziele sich fragwürdiger Mittel bedient, der sollte sich auf diese Homepage und die entsprechende Dokumentation einlassen. Nun kann Manker-Temnitztal einen Erfolg vor Gericht vermelden:


Kirchenratswahl in Manker-Temnitztal ungültig!

Liebe Leser!

Das Kirchengericht der EKBO hat nach Verhandlung am 28.02.2014 der von einem ehemaligen Kirchenältesten im Auftrag mehrerer Gemeindeglieder eingereichten Klage die Ortskirchenratswahl in Manker-Temnitztal für ungültig erklärt und festgelegt, dass sie wiederholt werden muss.
Das Urteil lautet:
„Der Beschluss des Kreiskirchenrates des Beklagten vom 12. November 2013 wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, die Wahl der Mitglieder des Ortskirchenrates Manker-Temnitztal vom 20. Oktober 2013 aufzuheben und eine Wiederholungswahl anzuordnen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen“.

Wie wir im letzten Newsletter bereits ausgeführt hatten, waren von Anfang an nur 4 Kandidaten zur Wahl angetreten; damit konnte ja kein Kirchenrat von 4 Personen gewählt werden. Wie Richter Golze feststellte, gilt aber in dieser Hinsicht auch in Wittstock-Ruppin die Grundordnung, die festlegt, dass Kirchenräte mindestens vier Älteste haben müssen. Zusätzlich eines Ersatzältesten wären dann also 6 Kandidaten das notwendige Minimum gewesen.

Im Frühjahr 2013 hatte der Gesamtgemeindekirchenrat von Walsleben die Latte sogar noch höher gehängt und 4 Älteste und 2 Ersatzälteste als Gremien-größe für Manker-Temnitztal beschlossen, was 7 Kandidaten erforderlich macht.
Warum hat also der Wahlvorsteher in Walsleben die angebliche „Wahl“ nicht schon vorher abgesagt? Warum hat Superintendent Puppe dann nicht spätestens nach Eingang der schriftlichen Beschwerden von mehreren Gemeindegliedern aus Manker-Temnitztal die Gültigkeit der Wahl aufgehoben und es erst zu einem Prozess vor dem Kirchengericht kommen lassen? Dies wird wohl nicht an fehlender Rechenfähigkeit gelegen haben!

Vielmehr sind sowohl der Gesamtgemeindekirchenrat in Walsleben als auch der Kreiskirchenrat schon so oft mit offensichtlichen Rechtsverletzungen durchgekommen, zu nennen sind

Nichtaufnahme von aus Manker-Temnitztal entsandtem Vertreter in die Gemeindesynode; geheime Absprache Pfr. Scheidacker per Amtsarzt in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen; nächtliches Ausräumen des Gemeindebüros in Manker ohne Zeugen und Protokoll; Einbruch ins Pfarrhaus von Manker und Wegnahme von persönlichen Unterlagen; Ablehnung des Antrages der Kirchengemeinde Manker-Temnitztal auf Wechsel in den Nachbarkirchenkreis; einseitige Aufkündigung der so genannten Friedensvereinbarungen durch Walsleben, Kirchenkreis und Konsistorium; anhaltende Kampagne in der Presse gegen Pfr. Scheidacker mit falschen und fadenscheinigen Vorwürfen,

so dass sie auch diesmal davon ausgingen, die Beschwerden aussitzen zu können.

Nie hat sich das Konsistorium als zuständige Rechtsaufsicht ernsthaft um Unparteilichkeit bemüht, was seine Pflicht gewesen wäre, sondern hat alles dieses mit Anordnungen bis hin zu Hausverboten für unseren ehemaligen Pfr. Scheidacker unterstützt. Wir erinnern auch daran, dass es der Gegenseite ganz wichtig war, in der Friedensvereinbarung die Kirchengemeinde Manker-Temitztal dazu zu verpflichten, ihre Internetseite abzuschalten, sie also möglichst auch mundtot z machen.

Man hat also auch hier wieder versucht, den schönen Schein zu wahren, um nicht öffentlich zugeben zu müssen, dass unter solcher Behandlung keiner der ehemaligen engagierten Kirchenältesten mehr Sinn darin sah, noch in solch Pseudogremium mitzuarbeiten, welches ja auch keine Rechte mehr hat. Aus diesem Grunde ließen sich eben auch nicht genug Kandidaten finden!

Dass die Wahl trotzdem erst einmal „durchgezogen“ wurde zeigt, dass man unbedingt vertuschen will, dass die ehemalige Kirchengemeinde Manker-Temnitztal faktisch abgewickelt wurde.

Wozu eigentlich dann noch ein Orts-Kirchenrat? Entschieden wird längst schon „zentralistisch“ in Walsleben, Wittstock und Berlin.

Wir informieren Sie weiterhin auf unserer Homepage unter www.manker-temitztal.de

Der Vorstand
des
Christlichen Vereins Manker-Temitztal e.V.


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RE: Manker-Temnitztal

#2 von Robin ( gelöscht ) , 09.03.2014 17:02

Danke. liebe Joringel! Auch ich hatte vor, das letzte Schreiben aus Manker-Temnitztal in das Forum zu stellen. Hier haben wir ja gleich die passenden Texte für das "Schwarzbuch".
Robin

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Pastor Schwarz, Bad Fallingbostel (Niedersachsen)

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