Juristische Sensation?

#1 von dr.arndt , 05.03.2014 19:04

Liebe Freunde,

Ihr erinnert Euch? Nach bisheriger (staatlicher) Rechtsprechung blieb Pfarrern der Weg zu den staatlichen Gerichten allein mit Hinweis auf die Weimarer Reichsverfassung grundsätzlich verwehrt.

Geradezu bahnbrechend, mutig und argumentativ klug hat sich das OVG Münster mit der bis dahin herrschenden Rechtsmeinung auseinandergesetzt und sich auch argumentativ nicht gescheut, sich mit den Argumenten des Bundesverfassungsgerichts auseinanderzusetzen.

Wir alle waren gespannt, wie unser höchstes (staatliches) Verwaltungsgericht entscheiden würde. Die Antwort findet Ihr hier:

http://www.bverwg.de/presse/pressemittei...jahr=2014&nr=17

Endgültige juristische Bewertung dieser Entscheidung ist erst möglich, wenn uns die Entscheidung des Gerichts im vollen- authentischen- Text vorliegt.

LG

Achim


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RE: Juristische Sensation?

#2 von Joringel , 06.03.2014 08:54

Ich staune!
Ingrid


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RE: Juristische Sensation?

#3 von dr.arndt , 06.03.2014 11:09

Nein. Es handelte sich um einen Pfarrer im Sonderdienst. Sein Name ist uns bekannt, mag ihn hier aber nicht veröffentlichen

Achim


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RE: Juristische Sensation?

#4 von azalee , 06.03.2014 11:17

War er privatrechtlich angesteltl bei der Kirche? Im privatrechtlichen Angestelltenverhältnis ist Klage vor dem weltlichen Gericht möglich.
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RE: Juristische Sensation?

#5 von Janchen , 07.03.2014 09:14

Zitat
War er privatrechtlich angesteltl bei der Kirche? Im privatrechtlichen Angestelltenverhältnis ist Klage vor dem weltlichen Gericht möglich.




Zitat
Der Kläger, ein evangelischer Theologe, wendet sich gegen die Beendigung seines kirchenrechtlichen Dienstverhältnisses auf Zeit als Pastor im Sonderdienst. Dieses (inzwischen wieder abgeschaffte) Sonderdienstverhältnis war von der beklagten Evangelischen Kirche im Rheinland im Jahr 1985 als eine Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für ausgebildete Theologen eingerichtet worden; eine Berufung in diesen Sonderdienst war von vornherein auf höchstens zwei Mal fünf Jahre befristet. Auf dieser Grundlage war der Kläger von 1994 bis 2004 als Pastor in der Krankenhausseelsorge tätig. Nach dem Ende des Dienstverhältnisses wurde er von der Beklagten für diese Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und erhielt eine Abfindung. Sein Rechtsschutzbegehren auf Weiterbeschäftigung als Kirchenbeamter sowie auf Gewährung einer höheren Abfindung blieb vor der Verwaltungskammer der Beklagten (dem von dieser eingerichteten kirchlichen Gericht) ohne Erfolg.


Römer 1,17 ... Denn darin wird offenbart die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, welche kommt aus Glauben in Glauben; wie denn geschrieben steht: "Der Gerechte wird aus dem Glauben leben."


Es ist ganz einfach: Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar."

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RE: Juristische Sensation?

#6 von cezanne , 18.06.2014 09:57

ich habe mich heute bei der Pressestelle nach dem Urteil erkundigt und folgenden Link erhalten:


http://www.bverwg.de/entscheidungen/ents...70214U2C19.12.0.


lg cezanne

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RE: Juristische Sensation?

#7 von Robin , 18.06.2014 19:48

Danke, Cezanne, dieses Urteil muss uns erst ein Jurist erklären. Es klingt nicht sehr hoffnungsvoll für all diejenigen, die sich gegen erlittenes Unrecht durch kirchliche Behörden oder gegen kirchliche Unrechtsparagraphen wehren wollen.
Robin


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RE: Juristische Sensation?

#8 von turmfalke , 19.06.2014 10:34

Ja, lieber Cezanne! Danke, dass Du die Urteilsbegründung jetzt gefunden hast! Ich hatte sie noch nicht.

Robin hat aber Recht. Das Urteil müßte uns von einem Juristen erklärt werden. Vielleicht findet Achim ja mal dafür Zeit! Aber der hat im Moment offensichtlich viel zu tun.

Neu ist auch nur, dass der Gang zu den staatlichen Gerichten nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen wird. Dann gibt es viele Einschränkung, bei denen dies nicht gilt. Und der betroffene Kollege, der geklagt hatte, hat ja den Prozess seinem Anliegen nach dann ja auch leider verloren.

Art. 79 GG ist übrigens die "Ewigkeitsklausel", nach der die Artikel 1 - 20 GG, also die verfassungsmäßigen Grundrechten der Bürger, durch keinen Beschluss der Gesetzgeber mehr geändert werden dürfen. Eine Überprüfung eines kirchlichen Urteils durch ein staatliches Gericht ist also nur möglich, wenn eins dieser Grundrechte verletzt ist.

Viele Grüße!

Turmfalke


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RE: Juristische Sensation?

#9 von cezanne , 19.06.2014 20:24

lieber Turmfalke,

schöne Grüße von Rilke und... vom uralten Turm,
und ich weiß noch nicht,
bin ich ein Falke, ein Sturm
oder ein großer Gesang....

ich bewundere wirklich dein Einfühlungsvermögen in Mobbingsituationen und deinen klaren analytischen Geist, der um Gerechtigkeit und Aufklärung bemüht ist.
Kreise weiter um diesen uralten Turm, sei ein großer Gesang der Humanität,
lass dich nicht abhalten und ermüden,
sei ein großer Gesang der Gerechtigkeit!

lg Dein Cezanne

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RE: Juristische Sensation?

#10 von turmfalke , 20.06.2014 10:14

Danke lieber Cezanne!

Das Gedicht vom uralten Turm kannte ich schon aus Zeiten, als ich selber noch nicht der Turmfalke war. Den Namen hat mir erst vor einem Jahr ein anderes Forumsmitglied gegeben.

Aber bitte kein Lob. Ich bin ein Mobbingopfer wie Viele hier bei David und im Forum und nichts weiter.

Meine Mobbingkariere ist allerdings verwirrend, weil es nicht nur ein einzige Mobbingerfahrung an einem einzigen Ort war. Sondern ich bin im Leben mehrfach von einer "Mobbingsituation" zur nächsten weitergereicht worden. Da wird man hellhörig, wenn einem die gleichen Strukturen immer wieder begegnen.

Es würde eine interessante Doktorarbeit für einen Psychologen ergeben, einmal zu erforschen, was die verschiedenen Mobbingtäter miteinander gemein haben; und ebenso, welche persönlichen Eigenschaften einen Menschen immer wieder in Situationen bringen, Mobbingopfer zu werden.

Ich melde mich jetzt für drei Tage ab, weil ich verreise.

Viel Grüße! Turmfalke


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RE: Juristische Sensation?

#11 von Janchen , 20.06.2014 10:29

Zitat
Meine Mobbingkariere ist allerdings verwirrend, weil es nicht nur ein einzige Mobbingerfahrung an einem einzigen Ort war. Sondern ich bin im Leben mehrfach von einer "Mobbingsituation" zur nächsten weitergereicht worden. Da wird man hellhörig, wenn einem die gleichen Strukturen immer wieder begegnen.

Es würde eine interessante Doktorarbeit für einen Psychologen ergeben, einmal zu erforschen, was die verschiedenen Mobbingtäter miteinander gemein haben; und ebenso, welche persönlichen Eigenschaften einen Menschen immer wieder in Situationen bringen, Mobbingopfer zu werden.


www.amazon.de/gp/product/3211297073/ref=...h?ie=UTF8&psc=1



Mobbingopfer sind in der Regel auf irgendeine Weise einfach anders als die Masse. Das mag eine Äußerlichkeit sein - ein Wesenszug, der Neid hervorruft und dann der eigene Umgang mit Mobbing. In jedem Fall aber reicht es, dass das Opfer überhaupt anwesend ist - es muss nicht aktiv etwas dafür tun. Und dann gibt es natürlich die äußeren Faktoren, die Mobbing begünstigen. Ein liberales Umfeld, dass einen falsch verstandenen Toleranzbegriff pflegt - Umstände, die Sozialneid forcieren ....


M.M. - meine Erfahrungen im Laufe meines Lebens.


Römer 1,17 ... Denn darin wird offenbart die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, welche kommt aus Glauben in Glauben; wie denn geschrieben steht: "Der Gerechte wird aus dem Glauben leben."


Es ist ganz einfach: Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar."

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zuletzt bearbeitet 20.06.2014 | Top

RE: Juristische Sensation?

#12 von Joringel , 20.06.2014 18:58

Auch ich möchte mich bei Cezanne für diesen Link bedanken. Ich habe tapfer versucht, den Sinn zu erfassen. Aber es ist für mich wie an einer Staustufe bergan zu schwimmen. Leider bin ich kein Lachs! Ergo erfolglos. Warte auf Erleuchtung durch Achim.
Herzliche Grüße
Joringel


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Mobbing - von Dr. med. Peter Teuschel
Mobbing in der Kirche als Kriminalroman

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