Liebe Freunde,
Ihr erinnert Euch? Nach bisheriger (staatlicher) Rechtsprechung blieb Pfarrern der Weg zu den staatlichen Gerichten allein mit Hinweis auf die Weimarer Reichsverfassung grundsätzlich verwehrt.
Geradezu bahnbrechend, mutig und argumentativ klug hat sich das OVG Münster mit der bis dahin herrschenden Rechtsmeinung auseinandergesetzt und sich auch argumentativ nicht gescheut, sich mit den Argumenten des Bundesverfassungsgerichts auseinanderzusetzen.
Wir alle waren gespannt, wie unser höchstes (staatliches) Verwaltungsgericht entscheiden würde. Die Antwort findet Ihr hier:
http://www.bverwg.de/presse/pressemittei...jahr=2014&nr=17
Endgültige juristische Bewertung dieser Entscheidung ist erst möglich, wenn uns die Entscheidung des Gerichts im vollen- authentischen- Text vorliegt.
LG
Achim