Liebe Freunde,
fast der komplette Vorstand hat sich gestern ab 11.00 Uhr bis heute gegen 14.00 Uhr in Halberstadt im Halberstädter Hof beraten. Gestern gegen 15.00 Uhr stieß auch unsere Regionalbetrauftragte, die wir hier "Gänseblümchen" nennen, zu uns und zwar mit selbstgebackenem Kuchen, - in solchen Mengen, die der versammelte Vorstand trotz aller Anstrengungen nicht bewältigen konnte.
Bewältigen konnte er aber folgende Themen, - im Telegrammstil:
Jahrestreffen in Eisenach (07.11. bis 09.11.):
Wir wollen uns dem Thema widmen: was passiert eigentlich nach dem Konflikt?
Das wollen wir unter zwei Aspekten beleuchten.
a: wie kann dem Mobbingopfer geholfen werden
Insoweit bemühen wir uns um einen namhaften medizinischen Referenten und hoffen, hier in Kürze Erfolg vermelden zu können.
Exkurs: Von einem "aktuell Betroffenen" aus unseren Reihen war der nachvollziehbare Wunsch an uns herangetragen worden, darüber zu beraten, wie "aktuell Betroffene" angesichts pessimistisch stimmender Kirchenrechtsprechung beraten werden sollten/könnten. Tun wir eigentlich permanent, insbesondere nach dem bisherigen Verlauf des Falls Thumm. Haben es an diesem Wochenende wiederum getan. Ist leider nicht ganz einfach:
Alle Berater unseres Vereins, in der Regel Vorstandmitglieder, schildern übereinstimmend, unsere Klientel anfangs auf die Alternativen "Standhalten" oder Fliehen" hinzuweisen, insbesondere darauf, dass der Erfolg juristischer Auseinandersetzung zweifelhaft, jedenfalls nicht sicher ist. So beraten wir alle.
Problematisch ist nur, dass unsere Klientel in der Anfangsphase der Auseinandersetzung regelmäßig - ich möchte es mal so formulieren - angesichts des aktuell erfahrenen Unrechts - sich im nachvollziehbaren Schockzustand befindet und im Bedürfnis sich erfolgreich gegen unberechtigte Vorwürfe rechtfertigen und verteidigen zu können, den Weg der juristischen Auseinandersetzung wählt.
Will sagen:
Am Anfang der Auseinandersetzung neigt der Betroffene zur juristischen Auseinandersetzung, weil er sich ungerecht behandelt fühlt und nach unseren Erfahrungen auch tatsächlich ungerecht behandelt wurde. Erst im Verlauf des juristischen Verfahrens erkennt er, die Tücken der "Ungedeihlichkeit, in §§ 79,80 des aktuellen Pfarrdienstgesetzes manifestiert. Wurzel allen Übels sind die zitierten Paragrafen.
Wir beraten niemanden dahingehend, gleichsam automatisch, den Klageweg zu beschreiten. Wir freuen uns jedoch über jeden, der diesen dornenreichen Weg auch angesichts zweifelhafter Erfolgsaussichten wählt, bspw. Pfr. Thumm., der immerhin in erster Instanz erfolgreich war.
Wenn wir nicht immer wieder mit konfliktbereiten Pfarrern in ´s juristische Gefecht ziehen, (steter Tropfen höhlt den Stein) werden wir wenig bewirken können.
Und dann, wenn der ursprünglich "kampfbereite" Pfarrer während des ermüdenden und anstrengenden juristischen Verfahrens erkennt, dass es in Wirklichkeit nicht um "Gerechtigkeit" sondern nur darum geht, ob die Kirchenjuristen das Vorhandensein der Tatbestandsmerkmale der §§ 79,80 Pfarrdienstgesetz feststellen, stellen sich bei ihm Zweifel ein, ob der eingeschlagene (juristische) Weg der richtige ist.
Soll heißen:
Ich kann zur Zeit redlicherweise nur dahingehend beraten, "Ungedeihlichkeit" angesichts noch herrschender Rechtsprechung kampflos zu akzeptieren, wenn der betroffene Pfarrer keinerlei juristisches Risiko eingehen mag. Würde mich allerdings über jeden Pfarrer freuen, der sich nicht kampflos beugt.
Wir von D.A.V.I.D. e.V. halten die "Ungedeihlichkeit" - auch im neuen Gewand der §§ 79,80 des neuen Pfarrdienstgesetzes - für rechtswidrig.
Ende des Exkurs.
b: wie ergeht es einer Gemeinde, deren Pfarrer "abhanden gekommen" ist?
Hier wollen wir uns am Beispiel der Gemeinde von Bad Fallingbostel informieren. Letzterer kam "problemlos" ihr Pfarrer abhanden. Für dessen Verbleib haben sich einige Leute, u,a. unsere Carmen -vergeblich- eingesetzt.
Während der Pfarrer schon seit ca. einem Jahr anderenorts tätig ist, bleiben die Wunden in der Gemeinde. Die wollen wir uns mit Carmens Hilfe näher ansehen.
Weitere Themen:
Vorstandsnachwuchs:
mindestens zwei verdiente Vorstandsmitglieder werden sich nicht zur Wiederwahl stellen. Freunde, habt Ihr Ideen, fühlt sich jemand von Euch berufen? Vorschläge nehme ich hier gern per PM entgegen.
Sinn und Zweck unseres Vereins:
Beides haben wir an diesem Wochenende mit folgendem Ergebnis intensiv beraten:
a. Wir wollen von "Ungedeihlichkeit" Betroffene, wie bisher, beraten und betreuen,
b. wir wollen jedes "Mobbingopfer" der evangelischen Kirche betreuen, unabhängig davon, ob Pfarrer oder Angestellte der Diakonie betroffen sind,
c. wir wollen nach wie vor das Grundübel der Ungerechtigkeit "Ungedeihlichkeit" durch Öffentlichkeitsarbeit bekämpfen:
Das tun wir laufend und werden es auch künftig durch Anschreiben und Fragen an die Repräsentanten unserer Kirche tun. Diese neigen allerdings zum Schweigen: " Das Schweigen der Hirten". Wir werden hier künftig unsere Anfragen an die Obrigkeit unserer Kirche dokumentieren und ihre Reaktion, - üblicherweise ihr Schweigen. Wenn sich unsere kirchliche Obrigkeit auch künftig in Schweigen flüchtet, werden wir dies hier sehr genau dokumentieren.
Ein wichtiges Element unserer Öffentlichkeitsarbeit stellt unser Forum dar, in dem Ihr gerade lest.
Liebe Grüße
Euer
Achim