Klausur in Halberstadt

#1 von dr.arndt , 21.02.2014 21:03

Liebe Freunde,

fast der komplette Vorstand hat sich gestern ab 11.00 Uhr bis heute gegen 14.00 Uhr in Halberstadt im Halberstädter Hof beraten. Gestern gegen 15.00 Uhr stieß auch unsere Regionalbetrauftragte, die wir hier "Gänseblümchen" nennen, zu uns und zwar mit selbstgebackenem Kuchen, - in solchen Mengen, die der versammelte Vorstand trotz aller Anstrengungen nicht bewältigen konnte.

Bewältigen konnte er aber folgende Themen, - im Telegrammstil:

Jahrestreffen in Eisenach (07.11. bis 09.11.):

Wir wollen uns dem Thema widmen: was passiert eigentlich nach dem Konflikt?

Das wollen wir unter zwei Aspekten beleuchten.

a: wie kann dem Mobbingopfer geholfen werden

Insoweit bemühen wir uns um einen namhaften medizinischen Referenten und hoffen, hier in Kürze Erfolg vermelden zu können.

Exkurs: Von einem "aktuell Betroffenen" aus unseren Reihen war der nachvollziehbare Wunsch an uns herangetragen worden, darüber zu beraten, wie "aktuell Betroffene" angesichts pessimistisch stimmender Kirchenrechtsprechung beraten werden sollten/könnten. Tun wir eigentlich permanent, insbesondere nach dem bisherigen Verlauf des Falls Thumm. Haben es an diesem Wochenende wiederum getan. Ist leider nicht ganz einfach:

Alle Berater unseres Vereins, in der Regel Vorstandmitglieder, schildern übereinstimmend, unsere Klientel anfangs auf die Alternativen "Standhalten" oder Fliehen" hinzuweisen, insbesondere darauf, dass der Erfolg juristischer Auseinandersetzung zweifelhaft, jedenfalls nicht sicher ist. So beraten wir alle.

Problematisch ist nur, dass unsere Klientel in der Anfangsphase der Auseinandersetzung regelmäßig - ich möchte es mal so formulieren - angesichts des aktuell erfahrenen Unrechts - sich im nachvollziehbaren Schockzustand befindet und im Bedürfnis sich erfolgreich gegen unberechtigte Vorwürfe rechtfertigen und verteidigen zu können, den Weg der juristischen Auseinandersetzung wählt.

Will sagen:

Am Anfang der Auseinandersetzung neigt der Betroffene zur juristischen Auseinandersetzung, weil er sich ungerecht behandelt fühlt und nach unseren Erfahrungen auch tatsächlich ungerecht behandelt wurde. Erst im Verlauf des juristischen Verfahrens erkennt er, die Tücken der "Ungedeihlichkeit, in §§ 79,80 des aktuellen Pfarrdienstgesetzes manifestiert. Wurzel allen Übels sind die zitierten Paragrafen.

Wir beraten niemanden dahingehend, gleichsam automatisch, den Klageweg zu beschreiten. Wir freuen uns jedoch über jeden, der diesen dornenreichen Weg auch angesichts zweifelhafter Erfolgsaussichten wählt, bspw. Pfr. Thumm., der immerhin in erster Instanz erfolgreich war.

Wenn wir nicht immer wieder mit konfliktbereiten Pfarrern in ´s juristische Gefecht ziehen, (steter Tropfen höhlt den Stein) werden wir wenig bewirken können.

Und dann, wenn der ursprünglich "kampfbereite" Pfarrer während des ermüdenden und anstrengenden juristischen Verfahrens erkennt, dass es in Wirklichkeit nicht um "Gerechtigkeit" sondern nur darum geht, ob die Kirchenjuristen das Vorhandensein der Tatbestandsmerkmale der §§ 79,80 Pfarrdienstgesetz feststellen, stellen sich bei ihm Zweifel ein, ob der eingeschlagene (juristische) Weg der richtige ist.

Soll heißen:

Ich kann zur Zeit redlicherweise nur dahingehend beraten, "Ungedeihlichkeit" angesichts noch herrschender Rechtsprechung kampflos zu akzeptieren, wenn der betroffene Pfarrer keinerlei juristisches Risiko eingehen mag. Würde mich allerdings über jeden Pfarrer freuen, der sich nicht kampflos beugt.

Wir von D.A.V.I.D. e.V. halten die "Ungedeihlichkeit" - auch im neuen Gewand der §§ 79,80 des neuen Pfarrdienstgesetzes - für rechtswidrig.

Ende des Exkurs.

b: wie ergeht es einer Gemeinde, deren Pfarrer "abhanden gekommen" ist?

Hier wollen wir uns am Beispiel der Gemeinde von Bad Fallingbostel informieren. Letzterer kam "problemlos" ihr Pfarrer abhanden. Für dessen Verbleib haben sich einige Leute, u,a. unsere Carmen -vergeblich- eingesetzt.

Während der Pfarrer schon seit ca. einem Jahr anderenorts tätig ist, bleiben die Wunden in der Gemeinde. Die wollen wir uns mit Carmens Hilfe näher ansehen.


Weitere Themen:

Vorstandsnachwuchs:

mindestens zwei verdiente Vorstandsmitglieder werden sich nicht zur Wiederwahl stellen. Freunde, habt Ihr Ideen, fühlt sich jemand von Euch berufen? Vorschläge nehme ich hier gern per PM entgegen.

Sinn und Zweck unseres Vereins:

Beides haben wir an diesem Wochenende mit folgendem Ergebnis intensiv beraten:

a. Wir wollen von "Ungedeihlichkeit" Betroffene, wie bisher, beraten und betreuen,

b. wir wollen jedes "Mobbingopfer" der evangelischen Kirche betreuen, unabhängig davon, ob Pfarrer oder Angestellte der Diakonie betroffen sind,

c. wir wollen nach wie vor das Grundübel der Ungerechtigkeit "Ungedeihlichkeit" durch Öffentlichkeitsarbeit bekämpfen:

Das tun wir laufend und werden es auch künftig durch Anschreiben und Fragen an die Repräsentanten unserer Kirche tun. Diese neigen allerdings zum Schweigen: " Das Schweigen der Hirten". Wir werden hier künftig unsere Anfragen an die Obrigkeit unserer Kirche dokumentieren und ihre Reaktion, - üblicherweise ihr Schweigen. Wenn sich unsere kirchliche Obrigkeit auch künftig in Schweigen flüchtet, werden wir dies hier sehr genau dokumentieren.

Ein wichtiges Element unserer Öffentlichkeitsarbeit stellt unser Forum dar, in dem Ihr gerade lest.

Liebe Grüße

Euer

Achim


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zuletzt bearbeitet 25.02.2014 | Top

RE: Klausur in Halberstadt

#2 von Wespe , 25.02.2014 11:43

Kleine Ergänzung zur Beratung und Begleitung unseres Vereins:

Im Blickfeld unseres Vereins stehen nach wie vor alle von Mobbing innerhalb des (Arbeits)-Platzes evangelische Kirche Betroffenen, die wir nach Kräften beraten und gegenbenenfalls begleiten.
Das sind Beamte in der Kirchenverwaltung, beamtete ebenso wie (die wenigen) angestellten Pfarrerinnen und Pfarrer,
Angestellte aus allen kirchlichen Bereichen, z. B. Kantoren, Gemeindepädagogen, Sekrätare/Sekratärinnen und alle in den Werken und Verbänden arbeitende. Das Diakonische Werk beschäftigt EKD-weit um die 200 Tausend Angestellte, so dass rein zahlenmäßig die meisten Angestellten, die in unserem Verein Rat suchen, aus diesem "Werk" kommen. Allerdings haben sich im DW die Arbeitsbedingungen bekanntermaßen derat verändert und verschärft, dass sich ja sogar Verdi jüngst darum gekümmert hatte und einen gerichtlichen Vergleich zu allgemeingültigen arbeitsrechtlichen Themen erwirkt hatte.
Aber auch ehrenamtliche Verantwortungsträger ihrer Gemeinde (Kirchenvorstand, Gemeindekirchenrat etc) melden sich immer wieder bei unserem Verein. Auich die lassen wir nicht im Regen stehen und versuchen, mit ihnen Lösungen für meistens handfeste Probleme zu finden.
Das Wichtigste für Betroffene: So früh wie möglich anfragen, auch wenn es noch nicht feststeht, ob es sich um Mobbing handelt oder zunächst "nur" um einen Konflikt, in dem die unterschiedlichen Interessen auf eine Sackgasse zusteuern.

Und, das möchte ich noch rausposaunen: Das Zusammensein der Vorstandmitglieder hat auch wieder in Halberstadt ein Klima des gegenseitigen Vertrauens geprägt und verlief in anregegender Offenheit und Kreativität. Das nenne ich für diejenigen, die sich vielleicht überlegen, unserem Verein beizutreten oder sich als Mitglied für die künftige Arbeit im Vorstand interessieren.

Schön wär´s!
Wespe


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RE: Klausur in Halberstadt

#3 von dr.arndt , 25.02.2014 19:45

Danke, Wespe,

Du sprichst weitere wirklich wesentliche Punkte an.

LG

Achim


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