Über das letzte Wochenende (16./17. März 2019) tagte der Vorstand unseres Vereins in Halberstadt. Dabei ging es u.a. auch um unseren vergeblichen und aussichtslosen Kampf gegen den sog. Nichtgedeihlichkeitsparagrafen. Skrupellos wird dieser Paragraf in allen Landeskirchen angewandt. Er wurde erst in der Nazi-Zeit eingeführt und dieser Wahnsinn wird weiterhin im Rechtsstaat angewandt. Dabei profitieren die Amtskirchen von der strikten Staat-Kirche-Trennung. Sie haben ihre eigene Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung. Damit können Gemeindeglieder, Ehrenamtliche, Kirchenvorsteher/innen, Kantoren/innen, Diakonie- und Gemeindemitarbeiter/innen, Pfarrer/innen… ohne Schuld erbarmungslos verurteilt werden. Sie werden wie einst Hexen und Ketzer nach einem kirchenjuristischen Verfahren in den Ruin getrieben. Folter war legitim. Das Ergebnis war dann die öffentliche Verbrennung auf dem Scheiterhaufen. Dieses Handeln entsprach dem Zeitgeist! Es waren nicht Jahrzehnte, sondern es dauerte Jahrhunderte, bis diese Juristerei aufgegeben wurde. Dieses Unrecht wurde dokumentiert. In den Archiven kann jetzt dieser Wahnsinn, der nichts mit dem Wort Gottes zu tun hatte, nachgelesen werden.
Unser Verein hat beschlossen, dass wir die Dokumentationen unserer Mobbingfälle einem unabhängigen Archiv übergeben. Es sind bisher über 600 Mobbingopfer, die wir betreuten. Dort kann dann nachgelesen werden, wie heute Kirche aufrichtige Christen nicht mehr physisch foltert und verbrennt, sondern diese systematisch psychisch in den Ruin führt. Wir haben die Hoffnung, dass es nicht wieder Jahrhunderte dauern wird, ehe dieser Wahnsinn von den Amtskirchen erkannt und beendet wird.
Weiterhin wurde ein Impuls von uns erörtert, dass unsere beharrliche Vereinsarbeit viele Gemeinsamkeiten mit den Whistleblowers hat. Die Arbeit der Whistleblower wird jetzt von der EU geschützt. Die Frage möchte ich an die Landeskirchen richten, wann wird unsere DAVID-Arbeit als eine dringend notwendige Seelsorgearbeit anerkannt und unterstützt?