Schweigepflicht

#1 von Sunny , 28.04.2018 10:11

Haben Pfarrer im.Ruhestand noch Schweigepflicht? Mir hat jemand einen Pfarrer im Ruhestand empfohlen. Er sei unabhängig aber noch politisch aktiv.

Falls nicht. könnte man ihn durch eine Unterschrift unter schweigwpflicht stellen.

Dann würde mir empfohlen, wenn ich die Öffentlichkeit einschalte zu einer Zeitung zu gehen die nicht nur an auflage interessiert ist.

Was ist eure Meinung?

War jetzt bei einem Opferanwalt. Habe ihm gesagt, dass ich gerichtlich erstmal nicht vorgehe aber die Kirche die Anzeige und du Protokolle gerne hätte. Er hat die Akten eingefordert. Nachdem ich jetzt nach Wochen gefragt habe schrieb er. Er hat die Akten zurück geschickt weil ich ihm sagte er solle abschließen, sollte ich weiter seine Dienste in Anspruch nehmen fallen neue Kosten an.Ich habe ihn gebeten die Akten erneut anzufordern bis jetzt keine Antwort. Sollte er auch auch zurück ziehen, dann denke ich deine Vorgänger haben sich nicht von der Kirche über den Tisch ziehen lassen sondern es steckt eine andere Mavht dahinter. Der Anwalt ist nicht auf Geld angewiesen. Er ist über 60.

Frage: Kann der Pfarrer mit seiner Sippschaft einen so langen Arm haben? Man kann Anwälten sich nicht so eine Angst und Druck machen? Oder doch?

LG Sunny

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RE: Schweigepflicht

#2 von turmfalke , 29.04.2018 12:08

Liebe Sunny!

Natürlich haben auch Pastoren im Ruhestand eine Schweigepflicht. Die Ordination gilt auf Lebenszeit. Schweigepflicht ist aber immer auch eine Frage der Vereinbahrung. Dem Staat, einem Gericht oder einer andern offiziellen Einrichtung gegenüber gilt das "Beichtgeheimnis", wenn die Person, die vertrauensvoll beim Pastor zum Gespräch war, durch eine Aussage des Pastor einen Nachteil haben sollte. Aber natürlich nur soweit. Und anderen Personen gegenüber gilt das Seelsorgegeheimnis immer, wenn es ausdrücklich vereinbart wird. Was ihr im Zimmer miteinander besprecht, darf nicht nach draußen dringen.

Daran müsstest du dich dann aber auch halten.

Wenn Du also den Pastor, der dir empfohlen worden ist, besuchen solltest, dann solltest du zu Beginn der Gesprächsreihe mit ihm besprechen, wie du und wie er das Thema Schweigepflicht versteht.

Vielleicht ist es tatsächlich gut, wenn du mit einem Seelsorger oder mit einem Therapeuten sprichst. Die Möglichkeit, die wir hier im Forum haben, sind doch sehr begrenzt.

Was deine Erfahrung mit dem Rechtsanwalt angeht gilt natürlich. Er kann nur handeln, wenn du ihm einen klaren Auftrag dazu gibst. Du bist der "Mandant" , und "mandare" heißt auf Lateinisch "schicken". Wenn du willst, dass er in deinem Sinne etwas machen soll, dann musst du ihn dazu "losschicken". Dann will er natürlich auch Geld sehen.

Gut ist, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Erkundige dich doch mal bei der MAV, ob du für arbeitsrechtliche Konflikte über die MAV eine Rechtsschutzversicherung hast.

Im Ganzen habe ich aber den Eindruck, dass du selber noch nicht genau entschieden hast, was du eigentlich willst.

Deshalb frage ich noch einmal:

Willst du die Bestrafung der Mobbingtäter? Das ist sehr schwer zu erreichen.

Willst du die Chance für einen beruflichen Neuanfang ohne Mobbing? Dann solltest du versuchen, den alten Konflikt hinter dir zu lassen und nach Möglichkeit woanders noch einmal ganz von vorn anfangen.

Oder kämpfst Du eigentlich noch ohne konkretes Ziel mit dir selbst, weil der Schmerz, der dir zugefügt worden ist, so groß ist?

Möglicherweise ist ein Rechtsanwalt dann für dich gar nicht der richtige Ansprechpartner, der alte Pastor aber vielleicht doch.

Schöne Grüße!

Turmfalke


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RE: Schweigepflicht

#3 von Sunny , 29.04.2018 13:27

Hallo Turmfalke

Am 9.2. war die Aussprache mit dem Pfarrer, der Dame von Kigaausschuss, dem WR, meiner Mutter und mir.
Es hieß:"wir sind schockiert., wollen die Angelegenheit intern aufgreifen, es tut uns leid. Wiir bräuchte aber die Protokolle vom Gericht." Die Dame von Kigaausschuss ist ehrlich bestürzt gewesen. Den Pfarrer haben wir dabei ertappt, dass er alles andere als ehrlich, fair und gerecht ist.

Also bin ich zum Anwalt, welchen ich durch den WR hatte und habe gesagt. Ich will nix mehr vor Gericht machen. Aber ich brauche die Protokolle. Diese habe ich mit Unterschrift anfordern lassen. Herz nach 2 Monaten habe ich nachgehakt. Darauf hat der Anwalt geschrieben. Er sollte doch abschließen. Wenn ich noch was will muss ich zählen. Er hat die Akten zurück geschickt.
Ich habe ihn erneut gebeten die Akten anzufordern. Ich warte auf seine Antwort

Wenn er -Anwalt Nr. 4 - dazu noch ein netter Herr - nun auch anfangen sollte und mir die Akten verweigert Frage ich mich natürlich welche treibende Kraft dahinter steht. lassen sich 4 Anwälte über den Tisch ziehen oder gibt es eine andere Macht? Vielleicht meldet sich Anwalt Nr. 4 aber auch noch., denn ohne Protokolle keine Konsequenzen...dabei sind die hat nicht aussagekräftiger als bisherige Infos.

zu 2. Ich Rede mit vielen Seelsorgern in der Hoffnung jemanden zu finden der mit mir für Gerechtigkeit kämpft.

Mein Ziel. Eine ehrliche Entschuldigung und Entschädigung für eine berufliche Neuorientierung.

LG Sandra

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RE: Schweigepflicht

#4 von Panama , 30.04.2018 09:48

Liebe Sunny,
ich habe einiges in Deinen Beiträgen nicht immer ganz verstanden, auch nicht was Deine berufliche Situation zur Zeit ist, aber ich sehe, dass Du eine Kämpferin bist, die sich nicht über den Tisch ziehen lassen willst.
Du schreibst, dass Du mit vielen Seelsorgern redest in der Hoffung jemanden zu finden, der mit Dir für Gerechtigkeit kämpft. Es sieht aber so aus, dass Du unter den "vielen" diesen "jemanden" noch nicht gefunden hast. Ich hoffe, es gelingt Dir noch... Ferner hoffe ich, dass Du Dein Ziel erreichen mögest und bei allen Beschwernissen in Deiner momentanen Lebenssituation auch fröhlich sein kannst. Genieße die schöne Natur und gerade jetzt den Duft der Maiglöckchen (!) und genieße die Freundschaft und Zuneigung, die Du erfahren darfst. Und vor allem hoffe ich, dass Du gesund bleibst, denn Dein Vorhaben kostet Kraft...und evtl. auch Geld, denn normalerweise arbeiten Anwälte nicht ehrenamtlich.
Du weißt es vielleicht nicht, aber vor genau 20 Jahren (im Mai 1998) wurde in Wiesbaden die Dokumentation "Gemeinde in Not" veröffentlicht. Sie wurde verfasst von Gemeindegliedern, um eben zu erläutern wie das üble Phänomen Mobbing in der Kirche (hier gegen den Gemeindepfarrer) funktioniert, und mündete in die Gründung des Vereins mit dem schönen Namen D.A.V.I.D. ev. . Mehr dazu kannst Du ja auf der Homepage des Vereins lesen. Allerdings hat 20 Jahre später der kleine David mit seiner Schleuder Goliath (= Mobbing) noch nicht besiegt...
Liebe Grüße
Panama

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RE: Schweigepflicht

#5 von Sunny , 30.04.2018 17:06

Ja! Ich bin eine Kämpferin. Eigentlich wollte ich nicht mehr kämpfen. Habe mich schon verabschiedet. Doch die Verfahrensweise und das Statement von Dekan wecken leider Kampfgeist. Die Kitaleirung muss etwas wissen, dass ihr schlechter Charakter so eine Unterstützung von Pfarrer erfährt.
Leider den Kampfgeist, weil ich kann den Frühling nicht wahrnehmen.
Naja, etwas schon. Bei mir auf dem Balkon brütet eine Amsel ☺
Gibt es hier nicht einen Anwalt der die Akten anfordern kann?

LG Sunny

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