Richter di Fabio und das Lutherjahr

#1 von Robin ( gelöscht ) , 05.03.2014 11:24

Liebe Leute! Der vielen abberufenen Pfarrern und Pfarrerinnen durchaus bekannte ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht mit Namen Udo di Fabio (katholischer Konfession) ist nun von einem EKD-Gremium zum Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats für das Lutherjubiläum 2017 gewählt worden. Offenbar hat die Evangelische Kirche keine eigenen Theologen mehr. Die Zeitungsnotiz darüber finden Sie im Anhang. Doch möchte ich Interessierte auch auf die entsprechende Rubrik in der Home-Page www.david-gegen-mobbing.de hinweisen. Hier unter den Überschriften "Die gegenwärtige Rechtslage>/Dokumente zur Rechtslage/ Gerichtsurteile" finden Sie das im Jahr 2008 unter die Fabio ergangene Urteil, in dem die weltlichen (!) Verfassungsrichter kurzer Hand ein neues Kriterium für die "Bewährung" eines Pfarrers oder einer Pfarrerin in ihrem Pfarrdienst aufstellen. Sollen wir diese "Theologie" der damaligen Verfassungsrichter und also auch eines di Fabio akzeptieren? Der Apostel Paulus nennt im ersten Korintherbrief 4,2 einen anderen Maßstab!
Robin

PS
Der Zeitungsausschnitt ist im nächsten Beitrag nachgereicht.


Robin
zuletzt bearbeitet 05.03.2014 11:28 | Top

   

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