Urteil des Kirchengerichtshofs vom 29.11.2013

#1 von dr.arndt , 31.12.2013 21:01

Liebe Freunde,

pünktlich zum Weihnachtsfest hat unser Freund und Mitglied Pfr. T. die schriftliche Urteilsbegründung des Urteils vom 29.11.2013 des Kirchengerichthofs (-0135/2-2013-) erhalten. Als verantwortliche Richter zeichnen dort Herr Superintendent i.R. Barthen, Frau Richterin am Bundesverwaltungsgericht Schipper und Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Gatz.
Die beiden Letzgenannten firmieren im authentischen Text des vorbezeichneten Urteils des Kirchengerichtshofs tatsächlich nur mit ihren ihnen staatlich verliehenen - hohen - Richterämtern (Richter, bzw. Richterin am Bundesverwaltungsgericht). Erscheint mir zumindest als fragwürdig (Trennung von Staat und Kirche). Wenn zwei der drei Kirchenrichter den Hinweis auf ihre hauptberufliche Tätigkeit als hohe staatliche Verwaltungsrichter für erforderlich halten, drängt sich mir der Verdacht auf, dass sie diese ihnen vom Staat verliehene richterliche Autorität auch der Beeindruckung des Kirchenvolks dienen soll. Als schlichter Christenmensch und Jurist bleibt mir dunkel, weshalb unsere Kirchenrichter mit ihren staatlich verliehenen hohen Richterämtern in kirchenrechtlichen Verfahren operieren.

LG

Achim


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RE: Urteil des Kirchengerichtshofs vom 29.11.2013

#2 von Joringel , 05.01.2014 16:43

Lieber Achim,
Danke für Deine Beobachtung, die Du uns allen mitgeteilt hast. In unseren Kreisen habe ich schon des öfteren den Gedanken gehört, dass es zwischen Staat und Kirche eine Verbindung gibt, an die man (lies der gemeine Bürger) nicht herankommt. Sichtbar war es bei der Militärseelsorge, wo ja auch die Militärseelsorger vom Staat und nicht von der Kirche bezahlt wurden. (Wes Brot ich ess', des Lied ich sing'). Ich war auch regelrecht erschüttert als ich einmal eine öffentliche Vereidigung der Soldaten in Berlin im Fernsehen mitverfolgte und es hieß "Helm ab zum Gebet." Für mich war das kollektive, staatlich verordnete Beten immer ein Symbol für das Kaiserreich und den Ersten Weltkrieg. Ich konnte gar nicht glauben, was ich da sah und hörte. Ob Deine Beobachtung auch ein Symbol für diese undefinierbare Verquickung ist?

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RE: Urteil des Kirchengerichtshofs vom 29.11.2013

#3 von dr.arndt , 06.01.2014 21:00

Liebe Freunde,

(Wes Brot ich ess', des Lied ich sing'). Darauf wollte ich eigentlich hinaus, Dank liebe Joringel.

LG

Achim


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