Liebe Freunde,
pünktlich zum Weihnachtsfest hat unser Freund und Mitglied Pfr. T. die schriftliche Urteilsbegründung des Urteils vom 29.11.2013 des Kirchengerichthofs (-0135/2-2013-) erhalten. Als verantwortliche Richter zeichnen dort Herr Superintendent i.R. Barthen, Frau Richterin am Bundesverwaltungsgericht Schipper und Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Gatz.
Die beiden Letzgenannten firmieren im authentischen Text des vorbezeichneten Urteils des Kirchengerichtshofs tatsächlich nur mit ihren ihnen staatlich verliehenen - hohen - Richterämtern (Richter, bzw. Richterin am Bundesverwaltungsgericht). Erscheint mir zumindest als fragwürdig (Trennung von Staat und Kirche). Wenn zwei der drei Kirchenrichter den Hinweis auf ihre hauptberufliche Tätigkeit als hohe staatliche Verwaltungsrichter für erforderlich halten, drängt sich mir der Verdacht auf, dass sie diese ihnen vom Staat verliehene richterliche Autorität auch der Beeindruckung des Kirchenvolks dienen soll. Als schlichter Christenmensch und Jurist bleibt mir dunkel, weshalb unsere Kirchenrichter mit ihren staatlich verliehenen hohen Richterämtern in kirchenrechtlichen Verfahren operieren.
LG
Achim