Elternunterhalt

#1 von Paddy , 15.05.2016 21:55

Kennt sich irgendjemand von Euch so ganz grob mit der Berechnung von Elternunterhalt aus bzw. welche Kosten neben dem Grundselbstbehalt anerkannt werden? Bzw. was ist mit der privaten KV (zu der ich ja als beamtin gezwungen bin) und was ist mit bereits bestehenden Schulden (Konsumkredite, Kreditkarten) usw?

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RE: Elternunterhalt

#2 von Achim , 25.05.2016 09:24

Liebe Paddy,

der Sockelgrundbetrag, der Dir verbleiben muß,beträgt 1.800,00 €, was schon mal ´ne ganze Menge ist.

Die von Dir genannten Positionen sind m.E. absetzbar, bspw. sogar Deine Fahrtkosten ins Heim, um Deine Mutter (oder Vater?) zu besuchen.

LG

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RE: Elternunterhalt

#3 von Joringel , 25.05.2016 09:54

Hallo, Achim, ich habe dazu auch eine Frage - der Sockelgrundbetrag, bedeutet das ohne Mietkosten oder ist das allgemein so gedacht?

Es grüßt Dich
Joringel


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RE: Elternunterhalt

#4 von Achim , 26.05.2016 09:51

Hallo Joringel,

ja, einen guten ersten Überblick gibt es bspw. hier:

http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt-rechner.php

LG

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