1.Österreichischer Mobbingkongress

#1 von cezanne , 25.08.2014 12:59

In Wels/Oberösterreich findet vom 3.-4.Oktober ein Mobbingkongress statt!

www.mobbing-kongress.com


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RE: 1.Österreichischer Mobbingkongress

#2 von Achim , 26.08.2014 12:39

Lieber Cezanne,

herzlichen Dank für den Hinweis.Das Tagungsprogramm, insbesondere am 04.10.2014, klingt ja wirklich vielversprechend.Wenn die Anreise aus Niedersachsen nur nicht so weit wäre....

Wirst Du teilnehmen, lieber Cezanne?

LG

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RE: 1.Österreichischer Mobbingkongress

#3 von cezanne , 27.08.2014 10:59

lieber Achim,

ja ich werde am mobbingkongress teilnehmen.

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RE: 1.Österreichischer Mobbingkongress

#4 von Achim , 27.08.2014 11:16

Lieber Cezanne,

das ist ja sehr erfreulich. Dürfen wir dann zu gegebener Zeit hier auf Deinen Erfahrungsbericht hoffen?

LG

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RE: 1.Österreichischer Mobbingkongress

#5 von cezanne , 10.10.2014 11:32

liebe freunde dieses Forums!

wie versprochen möchte ich kurz vom mobbing-Kongress in wels berichten. kurz aus mehreren gründen: die meisten Teilnehmer waren Psychotherapeuten, mediatoren, Lehrer. kirche kam in keiner weise vor. andererseits war dieser eine tag "Mobbing" für mich eigentlich recht anstrengend und stark berührend, dass ich immer noch dabei bin abstand zu gewinnen.
auch die Qualität der einzelnen vorträge bzw. Workshops war recht unterschiedlich. jedenfalls glaube ich, dass niemand von euch etwas versäumt hat!

also kurz einige subjektive Stellungnahmen: - eine Juristin hat kompetent über "Mobbing und recht" referiert und dabei ein Hauptgewicht auf die Täter gelegt, die eben "dingfest gemacht" werden sollen und den Schaden wiedergutmachen sollen. dies hat mir schlichtweg gutgetan, das bin ich - auch von diesem Forum - so nicht gewöhnt.
- leute der tu wien haben sich mit der frage auseinandergesetzt welche Strukturen bzw. Kulturen Mobbing begünstigen oder verhindern. an diesem punkt hab ich es sehr sehr schade gefunden, dass kirche kein Thema war (nur Militär, Polizei etc.)
eine Definition von Brodsky hab ich mir notiert: "damit Mobbing existieren kann, muss es eine Kultur geben, die Mobbing erlaubt bzw. begünstigt."
im übrigen waren sich alle vortragenden in dem punkte einig, dass der hauptverantwortliche für Mobbing der leiter/führer des Unternehmens ist.

- frau prof. koloday aus wien hat einen sehr guten vortrag zum Thema "konflikt- und mobbingberatung" gehalten und dafür auch Standing ovations geerntet.
ich möchte schließen mit einem bild das sie gebraucht hat: sie hielt einen 100 Euroschein hoch und fragte, wer ihn haben will. dann hat sie ihn auf den boden geschmissen und ist mit ihren Schuhen auf ihn gestiegen. und sagte dann> so wie dieser schein bei allem schmuty seinen wert nicht verloren hat, so haben sie, wenn sie gemobbt worden sind ihren wert nicht verloren, vergessen sie das nie!..

tja, und n'echstes jahr gibt es dann den 2. mobbingkongress in wels.

lg cezanne

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RE: 1.Österreichischer Mobbingkongress

#6 von azalee , 10.10.2014 16:35

Lieber cezanne, herzlichen Dank für deinen kurzen , aber anschaulichen Bericht. da waren ja doch einige wenige highlight-Sätze dabei. Eindrücklich: der 100 Euro Schein Vergleich! Aber wirklich schade- Kirche blieb außen vor. dass es ein Kongress für vornehmlich Psychotherapeuten / Mediatoren/ Schullehrer war, wurde ja in der Einladung schon angekündigt.
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RE: 1.Österreichischer Mobbingkongress

#7 von Achim , 10.10.2014 16:50

Lieber Cezanne,

gaaanz herzlichen Dank. Am besten hat mir das Bild (oder Gleichnis ? )von Frau Prof. Koloday mit dem zerknüllten und beschmutzten 100,00 - Euro - Schein gefallen. Man sollte es allen Betroffenen näher bringen!

Du berichtest und schreibst sodann:

" eine Juristin hat kompetent über "Mobbing und Recht" referiert und dabei ein Hauptgewicht auf die Täter gelegt, die eben "dingfest gemacht" werden sollen und den Schaden wiedergutmachen sollen. Dies hat mir schlichtweg gutgetan, das bin ich - auch von diesem Forum - so nicht gewöhnt."

Na ja, der Wunsch "Mobbingtäter" dingfest und auf Schadensersatz haftbar zu machen, dürfte uns alle - unausgesprochen - verbinden. Mir ist nur nicht ganz klar, wie das in Österreich in der Praxis funktioniert. Hat die juristische Referentin auch mitgeteilt, mit welchen Mitteln sie diese Ziele verfolgt und über konkrete Erfolge berichten können? Könnte spannend sein.

Hier in Deutschland gibt es theoretisch auch juristische Möglichkeiten der Mobbingopfer ihre Mobbingtäter auf Schadensersatz/Schmerzensgeld in Anspruch zu nehmen; die Hürden sind allerdings hoch ( Dokumentation, Mobbingtagebuch, Beweissituation, etc.) Dein Beitrag gibt mir allerdings Anlass, hier in unserem Forum in unserer Bibliothek, demnächst die deutsche Rechtsprechung zu Schadensersatzansprüchen von Mobbingopfern im Arbeitsleben vorzustellen. M.W. gibt es jedoch noch keinen entschiedenen Fall staatlicher Gerichte über Schadensersatzansprüche gemobbter Mitarbeiter von Kirchen (Diakonie),- von Pfarrern schon gar nicht -, was daran liegen mag, - soweit es Pfarrer betrifft -, dass sich bis vor wenigen Monaten staatliche Gerichte generell juristisch nicht für die Anliegen von Pfarrern zuständig fühlten, für Klagen wegen Mobbings schon gar nicht.

Wahrscheinlich, lieber Cezanne, muss man auch noch folgendes sehen:

Der - hier bei uns in Deutschland - von ehemals "Ungedeihlichkeit", jetzt nach neuem Pfarrdienstgesetz von "nachhaltiger Störung" bedrohte Pfarrer befindet sich von vornherein gegenüber der Kirchenverwaltung - insbesondere angesichts drohender Einkommenseinbußen - in der Defensive. Abgesehen davon, dass der betroffene Pfarrer (natürlich) in der Regel selbst nicht juristisch gebildet ist, steht er den hochspezialisierten Juristen seines Arbeitgebers gegenüber, die sich - ich nenne es hier mal so flapsig aber treffend - in der juristischen "Geheimwissenschaft" des Pfarrdienstgesetzes bestens auskennen. Unser von "nachhaltiger Störung" bedrohte Pfarrer wird die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, idealerweise die eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, dem sich allerdings auch nicht ohne sehr intensive Recherchen die Fallstricke des Pfarrdienstgesetzes erschließen.

Will sagen:

In den Fällen der "Ungedeihlichkeit" gibt es ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Pfarrer und seiner Kirche, das in der Regel auch nicht dadurch kompensiert werden kann, dass der betroffene Pfarrer sich anwaltlicher Hilfe bedient, es sei denn, dieser würde über spezielle Kenntnisse des Pfarrdienstgesetzes und der zu ihm ergangenen kirchenrechtlichen Rechtsprechung verfügen oder sie sich beschaffen.

In dieser Situation sind der betroffene Pfarrer und sein Anwalt der Kirchenverwaltung und ihren spezialisierten Juristen regelmäßig unterlegen.

Wenn diese meine Bestandsaufnahme richtig ist, mag sich niemand wundern, dass kein bisher von "Ungedeihlichkeit" betroffener Pfarrer auf die naheliegende Idee gekommen ist, seinen Dienstherrn, die Kirche, auf Schadensersatz wegen Mobbing gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

In der Regel sind/waren die gemobbten Pfarrer ja schon froh, dass ihr Martyrium überhaupt - und sei es nur ein höchst unbefriedigendes - Ende gefunden hat/hatte.

Der Gedanke, dass der Dienstherr, die Kirche, für das angeblich vorhandene Dilemma, deshalb zumindest mitverantwortlich sei, weil er/sie den betroffenen Pfarrer nicht
schützend in Obhut genommen, sondern im Gegenteil schutzlos ausgeliefert, allein gelassen und zum Aufgeben gedrängt hat, bietet sich jedem objektiven Beobachter an.

Wir von D.A.V.I.D. e.V. kennen etliche Pfarrerschicksale die der "Ungedeihlichkeit" zum Opfer fielen. Und wir haben alle schon den Wunsch die "Mobbingtäter", wie Du es ausdrückst,
"dingfest" zu machen. Wir arbeiten daran, obwohl: eigentlich sind die "Mobbingtäter" unserer "Ungedeihlichkeitsopfer" recht leicht auszumachen, wenn man nur ein klein wenig nachdenkt.

LG

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zuletzt bearbeitet 10.10.2014 | Top

RE: 1.Österreichischer Mobbingkongress

#8 von turmfalke , 11.10.2014 13:55

Danke Achim für den guten Kommentar!

Der Pfarrer ist ja bei uns in Deutschland meistens Beamter. Er ist also versorgt auch wenn es zur Krise kommt. Wenn er allerdings aufgrund eines Konfliktes vorzeitig in den Ruhestand muss, dann hat er erhebliche Abzüge. Wenn man erwägt, dass er dann vielleicht 20 Jahre lang eine geringere Pension bekommt, dann kann der materielle Schaden schon ganz schön groß sein. Aber den emotionalen Schaden an seiner Seele und auch an der verunsicherten Gemeinde kann man nicht beziffern. Da ist auch keine Wiedergutmachung möglich. Wir Christen wissen von Vergebung, aber auch davon, dass eine Schuld, die vergeben werden soll, zunächst einmal als Schuld eingesehen und bekannt sein muss. Da nützt keine Entschädigung.

Lieber Cezanne! Danke für deinen Bericht vom Kongress der Psychologen und Juristen in Österreich. Es ist gut, dass sich da Leute Gedanken machen!

Du schreibst: "Im übrigen waren sich alle Vortragenden in dem Punkte einig, dass der Hauptverantwortliche für Mobbing der Leiter/Führer des Unternehmens ist."

Große Zustimmung!!! In der Kirche sind das die Superintendenten, die die Dienstaufsicht ausüben, und die Landeskirchenämter ( bei uns in Deutschland in den Landeskirchen)

Ich habe erlebt, dass ein Kirchenkreis mit einem guten Chef und ein Kirchenkreis, in dem der Sup. Angst und Schrecken verbreitet auch inhaltlich nicht weiter kommt. Ein Gemeindeaufbau findet nicht mehr statt, weil keiner sich traut aufzufallen.

Gruß! Turmfalke


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RE: 1.Österreichischer Mobbingkongress

#9 von Achim , 11.10.2014 15:11

Lieber Cezanne, lieber Turmfalke, liebe Freunde,

ich denke, dass Turmfalke mit seinem heutigen Beitrag das Schicksal vom "Ungedeihlichkeits- Dilemma" betroffener Pfarrer zutreffend beschreibt, wenn er richtigerweise zwei Aspekte beleuchtet, nämlich

a: finanzielle Einbußen und damit verbundene wirtschaftliche Existenzängste und
b: emotionale Schäden beim betroffenen Pfarrer (ggfs. auch in seiner Gemeinde)

Dass sich dann der betroffene Pfarrer (nur) in der Opferrolle sieht, sehen kann, liegt auf der Hand.

Unter diesen Umständen, das wird mir erst jetzt klar, kommt kein betroffener Pfarrer, der sich nur in der Defensive sieht, auf die Idee, sich offensiv zu wehren, insbesondere selbst rechtzeitig (Gegen-) Klagen wegen Mobbings oder Verletzung von arbeitgeberseitigen Fürsorgepflichten zu erheben. Ich denke, dass wir diesen Weg künftig konsequent verfolgen sollten.

Also: wenn der Pfarrer erste Anzeichen der "Ungedeihlichkeit" bemerkt, wendet er sich hilfesuchend an die Kirche, den Superintendenten, der zwar nach meinen Erkenntnissen häufig verdeckt selbst Ursache der "Ungedeihlichkeit" ist und den Kirchenvorstand in seinem Sinne instrumentalisiert, gleichwohl empfehle ich jetzt, eben diesen Sup. um Hilfe zu bitten. Jedenfalls nachweisbar, also schriftlich.

Nun gut. Ein weites Feld. Auch ich bin nicht im Besitz absoluter Wahrheit. Aber ich habe die Idee, wie betroffene Pfarrer sich effizient wehren können.

Alles weitere im November in Eisenach?

Euer

Achim


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RE: 1.Österreichischer Mobbingkongress

#10 von azalee , 12.10.2014 11:28

Den Superintendenten also der mittleren Ebene wird seit Jahren ein großer Handlungs - und Machtspielraum gelassen (unter "Stärkung der mittleren Ebene"wurde dies in der EKM so eingeführt) . Da ich aus Erfahrung sprechen kann, behaupte ich, dass es wenig bringt ( oder auch gar nichts) , wenn man sich sogar schriftlich an den Sup. wendet und um Hilfe bittet. mag sein , dass es von Sup zu Sup unterschiedlich ist Seit dem Jahr 2000 , also in der Zeit der "großen Streichkonzerte" war es die vornehmlichte Aufgabe der Sups, "Pfarrstellen abwickeln" "Pfarrstellen frei machen" Jedes Signal von Schwierigkeiten eines Pfarrers/ in kam da gerade recht.
sehr gute Beziehungen zum Sup oder Kreiskircherat allerdings waren von Vorteil!
jetzt im Jahre 2014: ich verweise nochmals auf VELKD infos 145 : Rückbau hat nichts gebracht! (EKM)
Es sollen wohl sehr viele Pfarrstellen frei sein. Dieser Tatsache geschuldet , hätte man vielleicht ein wenig Glück, sich hilfesuchend an den Sup zu wenden.
Das beste ist, bei den ersten Anzeichen von Mobbing schriftliche Aufzeichnungen machen, d.h. Mobbingtagebuch.
Und noch einmal zum Vergleich mit dem 100- Euro Schein., der auf den Boden geworfen und mit Füßen getreten wird. Sein wert bleibt erhalten, aber an den Mobbingopfern bleibt trotzdem immer was hängen!!


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RE: 1.Österreichischer Mobbingkongress

#11 von Achim , 12.10.2014 16:21

Liebe Azalee, liebe Freunde,

vielen Dank, liebe Azalee; soweit Du uns mitteilst, dass Deine schriftlichen Eingaben an Deinen Superintendenten erfolglos uns fruchtlos blieben, deckt sich dies mit dem, was wir allle von von "Ungedeihlichkeit" betroffenen Pfarrern wissen. Ich wollte auch nie gesagt haben, dass solche schriftlichen Eingaben an den Superintendenten irgendetwas zum Besseren wenden könnten. Im Gegenteil habe ich in meiner Beratungspraxis nur erlebt, dass gerade Superintendenten den eigentlichen Anlass für die ehemals so genannte "Ungedeihlichkeit" legen, - unter Beeinflussung des Kirchenvorstands.

Wenn ich gleichwohl empfohlen habe, dem peinigenden Superintendenten die Sachlage und eigene Seelenlage schriftlich darzustellen, beruht diese Empfehlung nur darauf,
dem Landeskirchenamt die Argumentation abzuschneiden, es hätte von nichts gewußt.


LG

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RE: 1.Österreichischer Mobbingkongress

#12 von turmfalke , 13.10.2014 10:28

Lieber Achim!
Ich warne davor, der Dienstaufsicht mehr als nötig über die eigene Seelenlage mitzuteilen. Man darf sich da keine Blöße geben. Wenn erst mal eine Mobbingstruktur besteht, dann muß man aufpassen, dass man dem Dienstherrn nicht Material in die Hand gibt, dass er gegen einen verwenden kann. Wenn ein Betroffener sagt, dass er unter dem Mobbing leidet, dann kann gesagt werden: "Siehste, er ist nicht widerstandsfähig genug für das Amt, dass wir ihm anvertraut haben." Wenn einer sich wehrt, dann heißt es: "Siehste, er macht Streit. Das ist die "nachhaltige Störung in der Wahrnehumng des Dienstes", von der das PfDG in den §§ 79 und 80 spricht." Dies Gesetz kann einen schon in die Verzweiflung treiben.

Ein sehr erfahrener Fachmann hat mir mal gesagt: "Du mußt immer damit rechnen, dass die Dienstaufsicht dein Gegner ist". Damit hat er den Rat verbunden, zu offiziellen Terminen nie allein zu gehen, sondern einen Zeugen mitzunehmen. Auch soll man immer um ein Protokoll bitten. Und ansonsten soll man alle Korrespondenz schriftlich zu machen, damit man einen Nachweis hat.

Aber es ist natürlich richtig: Man soll sich auch nicht unterkriegen lassen. Das wollen sie ja gerade bezwecken. Der richtige Weg ist wohl, so objektiv, klar und abgewogen wie möglich die eigene Situation darzustellen, und sich ansonsten defensiv zu verhalten mit dem Ziel, zu zeigen, dass eigentlich gar keine Störung vorliegt.

Viele Grüße! Turmfalke


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RE: 1.Österreichischer Mobbingkongress

#13 von Achim , 13.10.2014 19:39

Lieber Turmfalke, liebe Freunde,

"Ein sehr erfahrener Fachmann hat mir mal gesagt: "Du mußt immer damit rechnen, dass die Dienstaufsicht dein Gegner ist".

Diese Einschätzung ist nach meiner Erfahrung sowohl richtig als auch trivial. Ich komme darauf zurück.

LG

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RE: 1.Österreichischer Mobbingkongress

#14 von cezanne , 14.10.2014 10:01

Wen es interessiert: die einzelnen Vorträge sind als CD erhältlich bei "Zeit für Bildung - Kongressdokumentationen" Josef Hager, A-5310 Mondsee, Herzog Odilostr.8
0043 (0)680 312 8353 josef@zeitfuerbildung.at

Der von mir angesprochene Vortrag bezüglich Mobbing und Recht hieß "Mobbing- ja darf das denn sein? Mobbing und Recht" Mag. Petra Smutny ( sie ist übrigens Richterin)

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RE: 1.Österreichischer Mobbingkongress

#15 von azalee , 14.10.2014 10:44

turmfalke hat mit längeren Worten nochmals gesagt, was ich schon kurz vorher in meinem Beitrag betonte.
Jedes kleinste Signal , auch wenn es eine noch so objektive Darstellung von den Geschehnissen um den Pfarrer/in sein sollte, kann als sofortiger Anlass beim Sup für SCHWIERIGKEITEN im Dienste sein. Laut PfdG hat das selbstverständlich nicht mit der Schuld des Amtsträgers zu tun ( das wird sehr betont), aber da wird "Handlungsbedarf" gewittert, der eben recht unterschiedlich ausfallen kann. ( z. B. ging ich in eine Stelle, die sowieso auf der "Liste" stand- das allerdings wusste ich nicht , das wurde mir tunlichst und bewusst verschwiegen. Und nun endlich , nachdem "Schwierigkeiten" da waren, konnte diese >Stelle zwei Jahre früher als geplant, abgewickelt werden. ) Das hatte nichts, aber auch gar nichts mit meiner Person zu tun- das bekam ich sogar schriftlich!! Diese abgewickelte Stelle ( es gäbe viel , sehr viel dazu zu sagen) wird nunmehr von einem Ruheständler wahr genommen , der für seinen "Beschäftigungsauftrag " Gehalt bekommt.


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Vorstandsbericht 2014 - Deutscher Pfarrverband
Konflikte gehören dazu und: Vom Rückbau zum Umbau

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